Hey, und zwar ist die Sache folgendes: Ne Freundin von mir (17) muss in nem Prozess aussagen. Für sie ist das natürlich nicht leicht und ich würde sie gerne dahin begleiten. Nun meine Frage: Kann ich das? Bin ja selber noch unter 18 und normalerweise darf man doch erst ab 18 ins Gericht oder? :-O Danke im Vorraus!
Antworten (8)
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scitescite
Du darfst mitkommen. Unter Umständen aber nicht an der Verhandlung teilnehmen (nicht wegen Deines Alters, sondern weil manche Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, also niemand rein darf - nur die Beteiligten)
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Reiswaffel87Reiswaffel87
Das Gebäude an sich sollte für dich kein Problem sein, solange sie bei der Eingangskontrolle nicht zufällig eine Waffe in deiner Tasche finden. Mit in die Verhandlung zu kommen könnte aber ein Problem darstellen, da Jugendstrafsachen i.d.R. nicht öffentlich sind. Sollte sie aber nur aussagen und die Verhandlung prinzipiell öffentlich sein, kannst du dich einfach hinten rein setzen.
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Mizi59Mizi59
Wenn Die Verhandlung öffentlich ist,darfst Du mit rein gehen.Sonst musst Du draussen warten.
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Klar, Du kannst auf jeden Fall mitgehen. Wenn der Prozess nicht öffentlich ist, musst Du vor der Tür warten. Ansonsten kannst Du mit reingehen.
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Dea2010Dea2010
Als Zuschauer darfst du auch als Minderjähriger in den Zuschauerraum!
Find ich Klasse von dir, dass du der Freundin moralische Rückendeckung geben willst. Wenn du dabei bist, solltest du ab Prozessbeginn drinnen sitzen... und darfst nichts dazwischen reden oder so.
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