Kann man als angestellter Übungsleiter (in einem Verein) steuerfrei die 400 €/Monat plus die Übungsleiterpauschale verdienen, oder verfällt die pauschale dann?
Als Übungsleiter 400 €-Job und Pauschale?
Antworten (5)
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3Antwort von
rainerle38rainerle38
Bei einem sog. 400 €-Job werden steuerfreie Einnahmen nicht bei der Berechnung berücksichtigt. D.h. du kannst die steuerfreie Pauschale (2.100 € , also 175 €/Monat) zusätzlich verdienen. Wenn Du also 575 € ausgezahlt bekommst ist das für Dich steuerfrei. Dies gilt übrigens auch bei steuerfreien Nachtzuschlägen u.ä.
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1Antwort von
mandyheart Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2100,-EUR jährlich bzw. 175,-EUR monatlich ist nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung, da dieser Betrag nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt gehört. Daher kannst Du als Übungsleiter in einem Sportverein bis zu 575,-EUR monatlich verdienen. 175,-EUR bleiben sowohl steuer- als auch beitragsfrei, für die restlichen 400,-EUR muss Dein Arbeitgeber / Verein dann die normalen Abgaben für einen Minijob bezahlen, also Pauschalsteuer, pauschale Kranken- und Rentenversicherung. Wenn Du weniger als die 575,-EUR verdienst, kann natürlich immer zuerst die Übungsleiterpauschale ausgeschöpft werden.
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1Antwort von
Raimund1Raimund1
So wie ich dich verstehe, hast du zwei Jobs ( Zwinker) ? Einen ehrenamtlichen Uebungsleiterjob uznd ausserdem einen "normalen" Minijob?
wo ist denn da das Problem?
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abacus111abacus111
offiziell nein, inoffiziell, wenn du vereinsmitglied bist und die pauschale unter der hand kriegst, JA. bei einer kontrolle kann man das nämlich als ehrenamtliche tätigkeit angeben.
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SzintilatorSzintilator Erst mußt Du bezahlen, dann geht es weiter!
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bitmapbitmap
Du meinst, die gleiche Tätigkeit sozusagen ''gesplittet'' in 400 € + Pauschale?
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dreamboy Genau. Ein 400 €-Job und zusätzlich die Pauschale!
Kommentar von
bitmapbitmap Steuermäßig weiß ich nicht, ob da schon Steuern anfallen, aber Sozialversicherungsmäßig kommst du dann in die Sozialversicherungspflicht rein bzw. Gleitzone. Und durch solche ''Konstrukte'' entgeht man m.E. nicht der Sozialversicherungspflicht, denn es geht ja - wenn ich das richtig verstehe - um die gleiche Tätigkeit.
Doch das geht ganz offiziell, siehe meine Antwort!