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Als Übungsleiter 400 €-Job und Pauschale?

Frage von dreamboy dreamboy

Kann man als angestellter Übungsleiter (in einem Verein) steuerfrei die 400 €/Monat plus die Übungsleiterpauschale verdienen, oder verfällt die pauschale dann?

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Antworten (5)

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    Antwort von rainerle38 rainerle38

    Bei einem sog. 400 €-Job werden steuerfreie Einnahmen nicht bei der Berechnung berücksichtigt. D.h. du kannst die steuerfreie Pauschale (2.100 € , also 175 €/Monat) zusätzlich verdienen. Wenn Du also 575 € ausgezahlt bekommst ist das für Dich steuerfrei. Dies gilt übrigens auch bei steuerfreien Nachtzuschlägen u.ä.

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    Antwort von mandyheart mandyheart

    Der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2100,-EUR jährlich bzw. 175,-EUR monatlich ist nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung, da dieser Betrag nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt gehört. Daher kannst Du als Übungsleiter in einem Sportverein bis zu 575,-EUR monatlich verdienen. 175,-EUR bleiben sowohl steuer- als auch beitragsfrei, für die restlichen 400,-EUR muss Dein Arbeitgeber / Verein dann die normalen Abgaben für einen Minijob bezahlen, also Pauschalsteuer, pauschale Kranken- und Rentenversicherung. Wenn Du weniger als die 575,-EUR verdienst, kann natürlich immer zuerst die Übungsleiterpauschale ausgeschöpft werden.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    So wie ich dich verstehe, hast du zwei Jobs ( Zwinker) ? Einen ehrenamtlichen Uebungsleiterjob uznd ausserdem einen "normalen" Minijob?

    wo ist denn da das Problem?

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    Antwort von abacus111 abacus111

    offiziell nein, inoffiziell, wenn du vereinsmitglied bist und die pauschale unter der hand kriegst, JA. bei einer kontrolle kann man das nämlich als ehrenamtliche tätigkeit angeben.

    Kommentar von rainerle38 rainerle38rainerle38

    Doch das geht ganz offiziell, siehe meine Antwort!

    Kommentar von Szintilator SzintilatorSzintilator

    Erst mußt Du bezahlen, dann geht es weiter!

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    Antwort von bitmap bitmap

    Du meinst, die gleiche Tätigkeit sozusagen ''gesplittet'' in 400 € + Pauschale?

    Kommentar von dreamboy dreamboy

    Genau. Ein 400 €-Job und zusätzlich die Pauschale!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Steuermäßig weiß ich nicht, ob da schon Steuern anfallen, aber Sozialversicherungsmäßig kommst du dann in die Sozialversicherungspflicht rein bzw. Gleitzone. Und durch solche ''Konstrukte'' entgeht man m.E. nicht der Sozialversicherungspflicht, denn es geht ja - wenn ich das richtig verstehe - um die gleiche Tätigkeit.

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