Ich möchte für eine Firma, die für Autovermietungen Mietfahrzeuge überführt, als Transferfahrer arbeiten. Im Arbeitsvertrag steht drin, dass ich als Fahrer für (nicht grob fahrlässig) verursachte Schäden bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro hafte. Als Student hab ich aber keine 500 Euro über, d.h. im Schadensfall hätte ich ein Riesenproblem. Gibt es eine Versicherung, durch die ich dieses Risiko abdecken könnte? Ansonsten kann ich den Job wohl leider nicht antreten.
Als Tansferfahrer (Mietwagenüberführung) gegen Selbstbeteiligung versichern?
Antworten (5)
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1Antwort von
DrSeltsamDrSeltsam
Die Differenzierung der Fahrlässigkeit, mithin der Arbeitnehmerhaftung wird anders vorgenommen.
Insbesondere bedeutet "nicht grob fahrlässig" sogleich Haftung auch bei einfacher (leichter)Fahrlässigkeit.
Unterschieden wird:
einfache oder auch leichte Fahrlässigkeit,
(idR keine Haftung des AN)
normale Fahrlässigkeit,
(idR Quotelung bzgl. Haftung des AN, aber: Die Selbstbeteilugung muss zumutbar sein.)
--- bis hierhin sind Risiken versicherbar ---
grobe Fahrlässigkeit,
(idR volle Schadenshaftung AN, aber nach BAG soll Beschränkung auf drei Bruttomonatsgehälter erfolgen)
Vorsatz.
(AN hat den Schaden zumindest billigend in KAuf genommen oeder wußte sogar vom Schadenseintritt durch sein Vorgehen und wollte diesen Scahdenseintritt auch. AN haftet voll.)
Vorliegend stellte sich die Frage nach der Zumutbarkeit der Selbstbeteiligung i.H.v. 500,00 € für einen Studenten bei normaler Fahrlässigkeit.
Nachdem Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ohnehin nicht versicherungsfähige Risiken darstellen, ginge es bei einer Versicherung um diese 500,00 € pro Schadensfall unter Zugrundelegung normaler Fahrlässigkeit.
Gerade für Studenten gab es Versicherungen, die dieses Risiko prämiengünstig abdecken und es sollte sie auch immer noch geben.
Zumeist korrespondieren diese günstigen Versicherungen jedoch mit dem Aspekt, dass das Studium im Vordergrund bleiben muss, d.h. keine Vollzeitdauerbeschäftigung unter dem Deckmantel "Studentenstatus" ausgeübt wird.
Früher gab es an den Unis Beratungsstellen, die auch solche Fragestellungen mit Rat und Tat abdecken konnten.
Ansonsten Angebote von verschiedenen Versicherungen einholen.
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Enry1860 Jeder AG ist für solche Fälle versichert. der AG will damit lediglich seine Versicherungsprämien teilweise abdecken. Kein Kraftfahrer muss so etwas unterschreiben.
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bitmapbitmap
Vergiss die Arbeitsstelle, wenn du da schon für nicht grob fahrlässig verursachte Schäden haften sollst. http://kuerzer.de/NQAeF4xnZ
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regideurregideur
Solche Versicherungen gibt es, sie lohnen aber meistens nicht da die Prämien sehr hoch sind und Du Dir das Geld praktisch auch direkt unters Kopfkissen legen kannst.
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xyungeloestxyungeloest
es gibt die berufshaftpflichtversicherung.
erkundige dich mal bei einigen unternehmen danach, wegen der preisvergleiche.
kann man auch in die private haftpflicht mitversichern.
Die einzige entsprechende Beratungsstelle an der Uni, die mir im Moment einfällt, ist die vom ASTA. Da werd' ich mal nachfragen. Und ich werd' die Versicherungen abklappern. Nach was für einer Versicherung (im Versicherungsmaklerdeutsch) suche ich eigentlich? Entsprechende Stichworte wären sehr hilfreich, dann muss ich nicht jedes Mal die ganze Geschichte 10 mal erzählen, bis ich zum zuständigen Menschen bei der Versicherung durchgestellt werde.
Das steht doch schon im Thread.
@DrSeltsam Mein Kompliment war völlig uneigennützig. Ich mach sowas nicht, um selber welche zu bekommen. Aber trotzdem Danke für dein Re-Kompliment. :-)
Anders hätte ich dich gar nicht eingeschätzt.
Aber "Danke" darf ich hoffentlich trotzdem sagen ;-).
Es hat sich allerdings ein Fehler bei meiner Darstellung eingeschlichen.
In der dritten Zeile fehlt ein "nicht" vor sogleich.
Klar darfst du Danke sagen. :-)
Und nett, dass du das mit dem ''nicht'' erwähnt hast. Habs - ehrlich gesagt - gar nicht gemerkt. Ein fauler Mensch (<- ich) zieht den Hut vor noch eigenhändig verfassten Texten. ;-)