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Als Stieftochter nicht erbberechtigt?

Frage von Kaefer Kaefer

Mein Großvater ist vor einiger Zeit verstorben, nun hat er leider kein Testament hinterlassen. Meine Mutter (auch verstorben) war eine nicht adoptierte Stieftochter, ich bin somit die nächste Verwandte. Nun erben aber nur meine Tante und mein Onkel, da meine Mutter nicht offiziell der Familie zugehörig war, ist das richtig? Kann man dann nichts erben?

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Antworten (3)

  • 4
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Die gesetzliche Erbfolge, die bedeutsam ist, wenn kein Testament vorliegt, sieht nur eine bestimmte Reihenfolge der Blutsverwandten oder ihnen Gleichgestellte (z.B. durch Adoption) vor.

    Da Deine Mutter weder blutsverwandt noch adoptiert war, bekommst Du ohne Testament nichts.

  • 3
    Antwort von Lillibelle Lillibelle

    So wie es aussieht nicht.

    Stiefkinder sind in der gesetzlichen Erbfolge nicht als Erben vorgesehen. Hätte Dein Opa gewollt, dass Du oder Deine Mutter etwas erben, hätte er das in einem Testament festgelegt. Bzw. er hätte dies tun können. Insofern kann man davon ausgehen, dass Du nichts erben solltest und Du gehst wohl leer aus.

  • 1
    Antwort von america america

    Ich bin weder Notar noch Rechtsanwalt doch ich kenne so etwas. Ich kenne es 2 fach aus meinem (an-)Verwandtenkreis und Beide bekamen nichts.

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