Hallo,
meine Frau möchte sich nach dem Erziehungsurlaub selbstständig machen.
Sie ist Werbetexterin und Content Managerin. Eine große Agentur offerierte Ihr das Angebot exklusiv freiberuflich für Sie tätig zu sein. Die Auslastung für diese Agentur beläuft sich sicherlich auf 85 % - andere Aufträge werden daher sicherlich (in der Anfangsphase) eher selten kommen. Ein Bekannter sagte mir, wenn man in der Werbebranche selbstständig ist und nur mehr oder weniger einen größeren Auftraggeber hat,müsse man sich in der Rentenversicherung pflichtversichern. Sollte das so sein, finde ich das sehr kontraproduktiv.
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Sie kann sich bei der Rentenanstalt BUND unter bestimmten Voraussetzungen für 3 Jahre befreien lassen. Da sich die Bedingungen laufend ändern, bitte dort anfragen.
Ausserdem kann sie ja mal für Freunde und Bekannte zum Selbstkostenpreis was machen. Dann sind zumindest mehrere Auftraggeber da.
Ich habe z.B. mehrere Gewerbe angemeldet und daher diese Problematik vermieden.
Rürup-rente ist m.W. das Beste für Selbständige.

Wenn man als Selbständiger nur einen dauerhaften auftraggeber hat, dann spricht das Gesetz von "Scheinselbständigkeit". Private Rentenversicherungspolicen für selbständige bieten fast alle Versicherungsbesellschaften. Am besten informeirt man sich bei seinen Fachkollegen und Branchenverbänden. In der Regel kommt das viel günstiger als die Pflichtrente. Man kann auch noch "Riestern".
Niklaus am 1. Februar 2008 10:11 Richtig DH
Riestern kann sie als Selbständige nur wenn der Ehemann eine zozialabgabenpflichtige Beschäftigung hat. Riester ist aber auch nur ein klitzekleiner Teil, der nur für die Fehlende Kürzung bei der staatlichen Rente gedacht ist.
hallo,
das heißt es wird hier die anzahl der auftraggeber gemessen - weil da gibt es sicherlich mehrere. ich dachte es wird das umsatzvolumen gemessen. denn sicherlich gibt es über das jahr das eine oder andere projekt von diversen anderen kunden.
Liebe/r arox55,
es wird nicht gerne gesehen, wenn mam seine eigene Frage im Antwortfeld ergänzt.
Bitte benutze doch in Zukunft das Kommentarfeld.
Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,
Tim vom gutefrage.net-Support
Guten Tag, im Prinzip ist es mit einem Auftraggeber schwer nicht als Scheinselbstständiger bei einer Prüfung der BFA in Verdacht zu kommen.Eine Möglichkeit wäre voher eine Statusfestellung durchzuführen über die BFA. Es gibt sicher auch andere Varianten, am besten weitere Auftraggeber suchen, als Selbstständiger aufzutreten indem z.B. ei eignes Firmenbild vorhanden ist - Visitenkarten, Briefbögen verschiedene Preise und möglichst keine Arbeiten ausführen die in der Firma des Auftraggebers Festangestellte durchführen. Die größere Gefahr liegt eher beim Auftraggeber wenn bei einer Prüfung eine Scheinselbstständigkeit festgestellt wird zahlt er Sozialbeiträge Rückwirkend zurück. Es sollten möglichst nicht mehr zwei drittel des Umsatzes bei einem Auftraggeber sein. Auch mehrere Auftraggeber sind kein 100% Schutz vor dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit - am besten Statusfestellung und versuchen ein eigenes Firmenprofil aufzubauen. Bei Verträge mit Auftraggebern sehr Vorsichtig sein, es sollten keine festen Arbeitszeiten und irgendwelche Einschränkungen wie z.B. Konkurrenzausschlussklausel drin stehn und auch immer die Möglichkeit Aufträge abzulehnen ohne irgendwelche Sanktionen. Am besten vor jeden Auftrag an Ihren Auftraggeber ein Angebot erstellen. Weitere Infos unter: www.info-serviceportal.de
Mit freundlichen Grüßen
hallo,
und wie hoch sind die ca. beiträge?
50 €? 100€ 150 €?
mfg