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Als Selbständiger zurück in die GKV?

Frage von Dbecks Dbecks

Hallo,

Ich bin 23 Jahre alt und Selbständig. Leider laufen meine Geschäfte nicht mehr und so bin ich gezwungen mein Geschäft zum Monatsende abzumelden. Ich bin bereits seit paar Wochen Arbeitsuchend gemeldet...und nächsten Monat melde ich mich Arbeitslos.

Zurzeit befinde ich mich in einer PKV aber möchte dann auch wieder in die GKV weil ich mir die PKV dann nicht mehr leisten kann. Ich weiß auch das ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ca. 7Monate...

Wie sieht es also aus?Werde ich dann wieder in die GKV übernommen? Wenn nicht gibt es eine andere Möglichkeit?

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Antworten (8)

  • 10
    Antwort von Cornyx Cornyx

    Bei ALG1 stehen deine Chancen ganz gut, bei ALG2 nicht! Nach Antragstellung wirst du es wissen. zur Übernahme der PKV Kosten gibt es ein Urteil aus 2011 bei ALG2:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,740161,00.html

  • 1
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Zurzeit befinde ich mich in einer PKV aber möchte dann auch wieder in die GKV weil ich mir die PKV dann nicht mehr leisten kann. Ich weiß auch das ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ca. 7Monate...

    Dann wirst Du auch in die GKV aufgenommen!

  • 1
    Antwort von sassenach4u sassenach4u

    Eine Rückkehr in die GKV ist bei Ihrem Alter möglich, wenn Sie Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen. Bei ALG I melden Sie sich bitte bei der KK, bei der Sie zuletzt gesetzlich versichert waren. Diese nimmt Sie auf, dann können Sie auch dort verbleiben, falls nach ALG I ALG II folgen sollte. Sollten Sie jedoch gleich ALG II beziehen, ist eine Rückkehr nicht möglich. Dann müssen Sie in der PKV verbleiben und die ARGE trägt die Beiträge. Mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung könnten Sie aus dieser eben genannten Konstellation herauskommen aus der PKV, weil dann Versicherungspflicht besteht und Sie ebenfalls wieder in die GKV zurückkönnen. Anders funktioniert es nicht.

  • 1
    Antwort von Silli0815 Silli0815

    Wenn du arbeitslos/arbeitsuchend gemeldet bist, kannst du wieder wechseln. Habe darüber gestern noch einen Bericht im Fernsehen gesehen.

  • 1
    Antwort von Wenne Wenne

    So viel mir bekannt ist muss dich die GKV aufnehmen, solange du noch nicht über 50 bist. (also noch 27 Jahre Zeit ;-))
    Über 50 könntest du bei der PKV in diesen Basis-Tarif wechseln, der aber glaub ich noch schlechter ist als die GKV.

    Kommentar von Terrorpinguin TerrorpinguinTerrorpinguin

    Über 55. ;-)

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    und nur wenn wirklich Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur bezogen wird.

  • 1
    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    natürlich wirst du wieder in die GKV übernommen. :-)

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    nur wenn wirklich Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur bezogen wird.

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    dann würde sie darüber bezahlt. man kann durchaus auch als selbstzahler eintreten.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    ab Beginn des Arbeitslosengeldes von der Arbeitsagentur wird versicherungspflichtig und wechselt in die GKV. Wenn man später nahtlos Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bekommt, kann man in der GKV bleiben (Alg II wird aber meist erst ab 25 Jahren bewilligt).

    Wenn man nach dem Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur weder Alg II bezieht noch eine Arbeitnehmertätigkeit (mehr als 400 Euro brutto) hat, muss man ggf. wieder zurück in die PKV wechseln. § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V

    Ich vermute sehr, dass die frühere GKV beim Wechsel in die PKV informiert hat, dass die Rückkehr in die GKV an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

    Gruß

    RHW

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Die gesetzliche Versicherung ist NICHT verpflichtet, dich wieder aufzunehmen. Du kannst also nur den Basistarif in deiner jetzigen PKV wählen.

    Hoffentlich spricht sich das endlich mal rum.

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