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Als schüler ohne Busfahrkarte...

gefragt von darfichnetsagendarfichnetsagen am 29.10.2009 um 17:07 Uhr

Jo moin, Ich habe den monatskarten abschnitt für oktober verloren und ich wurde gestern von dem busfahrer angehalten und der sagte mir, dass wenn ich den abschnitt innerhalb der nächsten woche 7€ bezahglen muss, ansonsten 40. Ich hatte die komplette busfahrkarte dabei mit den abschnitten von august und september, ausserdem alles dabei was man als schüler dabei haben muss. darf der einem schüler dann sagen das man bezahlen muss, obwohl er eigentlich wisen müsste, dass die buskinder die fahrkarten bekommen !?

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schule x 23.297 bus x 547 busfahrt x 23

hammerbln
beantwortet von hammerbln am 30. Oktober 2009 17:32
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Guten Tag liebe User! Nachfolgend möchte ich euch die Nachricht zeigen die ich heute von "darfichnetsagen" erhielt:

"ja du bis ja auch behindert weil 1.das nach den ferien war.. da hol ichg mir doch für die letzten 4 tage (einer schulfrei) keine neue 2. du bis behindert und 3. bis du behindert !!! scheiß niggaz alle hier und du gehörs da auch zu...altmodischer freak"

Was haltet ihr von dieser Nachricht?

Lieber Grüße


anonym
beantwortet von martintm am 29. Oktober 2009 18:58
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Also, was ich nicht weiß ist, ob das der Fahrer darf. Ich kenn das nur so, dass der Fahrer die Fahrgäste, die keinen gültigen Fahrausweis haben, erst gar nicht in den Bus lässt. Kassieren ist Sache der Kontrolleure, die dann irgendwann in den Bus steigen und bei jedem genau nachgucken. Das ist ein Punkt, wo Du Dich mal erkundigen könntest. Ansonsten sehe ich die Angelegenheit wie die anderen: Du hattest keinen gültigen Fahrausweis, also gilt es als Schwarzfahren.


hammerbln
beantwortet von hammerbln am 29. Oktober 2009 17:20
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Tja, da der Monat Oktober bereits ziemlich zu Ende ist hast Du doch sicher schon vorher bemerkt, dass dein Beleg für den Monat Oktober fehlt.

Du hattest aufgrund der bereits vergangenen Zeit ausreichend Gelegenheit dir eine Ersatz-Monatskarte zu besorgen. Sicher kennst Du die Erungenschaften der Technik wie Telefon, Faxgerät, Emails per Internet und die Post zur Beförderung on Briefen gibt es auch.

Auch die Belege aus den Vormonaten berechtigen nicht zum Schwarz-Fahren in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs.

Du wirst die 40 Euro sicher zahlen müssen, denn durch diese "schmerzhafte" Erfahrung wirst du hoffentlich lernen dir bei ähnlichen Gelegenheiten einen erforderlichen Ersatz zu besorgen.

"Jo moin" und eigentlich ist die Strafe mit 40 Euro zu gering ausgefallen, ich hätte 60 Euro vorgesclagen!

Kommentar von martintm am 29. Oktober 2009 18:59

Das ist ja mal vollkommen unabhängig von Deiner persönlichen Meinung und durch die Bestimmungen der jeweiligen Verkehrsgesellschaft geregelt.


anonym
beantwortet von Okowamboo am 29. Oktober 2009 17:10
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Ja... Normalerweise, wenn du kein Scvhüler gewesen wärst, hättest du schon im Bus zahlen müssen. Aber wenn du nicht innerhalb der nächsten Woche die Marke auftreibst musst du 40€ bezahlen!

Kommentar von Simple_avatar1smalldarfichnetsagen am 29. Oktober 2009 17:11

ja ne erlich woher weiße das ? du has ja geschrieben "wenn du kein schüler wärs..." und die frage is ja ob ich bezahglen muss WEIL ICH SCHÜLER BIN ...


anonym
beantwortet von Kellerassel am 29. Oktober 2009 17:08
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Das darf er schon und er darf auch kassieren.


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