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Als Schüler Miete bezahlen wegen Nebenjob

Frage von TobiHartmann TobiHartmann

Hallo, ich bin 18 Jahre alt und Schüler und habe eine dringende Frage und zwar ist meine Mutter alleinerziehend und bekommt finanzielle hilfe vom Staat. Ich will nun selber anfangen zu arbeiten und zwar als Abrufkraft bei der Deutschen Post. Meine Mutter ist daraufhin zum Jobcenter gegangen und hat sich informiert wie das dann so abläuft und dort wurde ihr gesagt das wenn ich anfange zu arbeiten, ich die Miete mitzahlen muss. Das würde dan heißen das wenn ich 400 € verdiene mir am ende nur noch ca. 130 € zur verfügung stehen. Kann das wirklich sein oder gibts es da irgendwas was ich noch tun könnte um mehr zu bekommen weil mir das eindeutig zu wenig ist.

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Antworten (4)

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    Antwort von casilein casilein

    Für Dich gelten im Alg2-Bezug (auch in der Bedarfsgemeinschaft) die gleichen Freibeträge wie für alle anderen auch:

    monatlich 100€ + 20% vom Rest bis 1000€ + 10% vom Rest bis 1200€ (§11b SGB2)

    Außerdem steht Dir als Schüler für maximal 4 Wochen in den Schulferien ein Freibetrag von 1200€ zu (§1 Abs. 4 Alg-II-Verordnung).

    Zudem ist steuerfreies Einkommen nach §3 Nr. 26 EStG ("Übungsleiterpauschale") bis zu 175€ monatlich anrechnungsfrei.

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    Antwort von abcStefanie abcStefanie

    Wenn du bei einem 400-Euro-Job 400 Euro verdienst, kannst du davon 160 Euro beibehalten (240 Euro fürs Jobcenter), sonst vgl. einige Beispiele unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/freibetraege-einkommen.html wo es anhand von §§ dargestellt wird.

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    Antwort von Eulchen777 Eulchen777

    Das stimmt ungefähr, die genaue Summe würde ich aber von der Arbeitslosen-Beratungsstelle in Deiner Nähe überprüfen lassen. Jobcenter neigen dazu, Betroffenen zu wenig Geld zu gewähren. Da Ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet, wird Dein Verdienst mit angerechnet.

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    Antwort von comedyla comedyla

    Ja, das ist leider wirklich so. Du stellst eine "Bedarfsgemeinschaft" mit deiner Mutter da. das heißt jedes extra Einkommen, wird auf den Hartz4 Satz angerechnet. Und damit eben auch das geld, das du verdienst.

    Einen weg dranvorbei gibt es nicht.

    Ich persönliche halte von dieser Regelung aber auch nichts, weil du dafür jetzt eeben einiges vom geld abgeben musst, weil deine Mutter arbeitlos ist und von Hartz4 lebt. aber so ist das System eben leider...

    Kommentar von TobiHartmann TobiHartmann

    Nein nein meine Mutter ist Berufstätig aber dadurch das sie alleinerziehend ist bekommt sie halt noch diese Unterstützung für die Miete usw. (Tut mir leid falls ich mich falsch ausgedrückt habe)

    Kommentar von comedyla comedylacomedyla

    nee mein Fehler... ich bin einfach davon ausgegangen... Die Frage war vor kurzem beim Hartz4-Fall da und da wurde es eben auch vom sohn angerechnet...

    aber auch hier ist es eben eine "Bedarfsgemeinschaft". Da dann eben die Wohngemeinschaft durch dich mehr Geld zur Verfügung hätte (400€ Job) möchte man eben, dass dieses Geld eben für die Miete verwendet wird und nicht der Staat dafür aufkommt. da sich dadurch eben das Haushalteinkommen erhöht. deswegen wird es gekürzt und das Geld, das du verdienst eben angerechnet.

    Solange ihr beide zusammenwohnt, wird eben auf das HAUSHALTSEINKOMMEN geachtet und das erhöht sich eben mit deinem Nebenjob.

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