Ich arbeite auf 400,-€ Basis und als Rentner darf ich auch soviel hinzu verdienen. Muss ich das, Nachweis darüber ist ja vorhanden, in der Einkommensteuer-Erklärung als ein zu versteuerndes Einkommen angeben? In welchem Vordruck? In der Anleitung zur Einkommensteuer-Erklärung finde ich darüber keinen Hinweis. Wer kann mir mit einem Rat helfen? Recht herzlichen Dank im Voraus!
Der Minijob ist nie in der Steuererklärung anzugeben. Da darfst Du dich darauf verlassen, daß der Arbeitgeber das alles ordnungsgemäß abrechnet. Du zahlst dafür keine Steuern.
Am besten du gehst ins Finanzamt, die helfen dir dabei
Den weg kann er sich sparen.
Siehe Antwort von anjanni
Wenn man selber keine Ahnung hat, kann man auch das antworten lassen.
Danke, Regenmacher.
Wenn man selber keine Ahnung hat, kann man auch das antworten lassen.
Danke, Regenmacher.