Ich arbeite auf 400,-€ Basis und als Rentner darf ich auch soviel hinzu verdienen. Muss ich das, Nachweis darüber ist ja vorhanden, in der Einkommensteuer-Erklärung als ein zu versteuerndes Einkommen angeben? In welchem Vordruck? In der Anleitung zur Einkommensteuer-Erklärung finde ich darüber keinen Hinweis. Wer kann mir mit einem Rat helfen? Recht herzlichen Dank im Voraus!
1
Als Rentner muss ich auch die Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Meine Frage:
Frage von
anderl44
Antworten (2)
-
2Antwort von
anjannianjanni
Der Minijob ist nie in der Steuererklärung anzugeben. Da darfst Du dich darauf verlassen, daß der Arbeitgeber das alles ordnungsgemäß abrechnet. Du zahlst dafür keine Steuern.
-
0Antwort von
xXpetzileinXx Am besten du gehst ins Finanzamt, die helfen dir dabei
Kommentar von
anjannianjanni Wenn man selber keine Ahnung hat, kann man auch das antworten lassen.
Danke, Regenmacher.
Kommentar von
anjannianjanni Wenn man selber keine Ahnung hat, kann man auch das antworten lassen.
Danke, Regenmacher.
Diese Frage
Den weg kann er sich sparen.
Siehe Antwort von anjanni