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Als Rentner muss ich auch die Einkommensteuer-Erklärung abgeben. Meine Frage:

gefragt von anderl44 am 16.04.2009 um 14:57 Uhr

Ich arbeite auf 400,-€ Basis und als Rentner darf ich auch soviel hinzu verdienen. Muss ich das, Nachweis darüber ist ja vorhanden, in der Einkommensteuer-Erklärung als ein zu versteuerndes Einkommen angeben? In welchem Vordruck? In der Anleitung zur Einkommensteuer-Erklärung finde ich darüber keinen Hinweis. Wer kann mir mit einem Rat helfen? Recht herzlichen Dank im Voraus!


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anonym
beantwortet von anjanni am 16. April 2009 14:58
2x
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Der Minijob ist nie in der Steuererklärung anzugeben. Da darfst Du dich darauf verlassen, daß der Arbeitgeber das alles ordnungsgemäß abrechnet. Du zahlst dafür keine Steuern.


anonym
beantwortet von xXpetzileinXx am 16. April 2009 14:58
0x
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Am besten du gehst ins Finanzamt, die helfen dir dabei

Kommentar von Regenmacher am 16. April 2009 15:00

Den weg kann er sich sparen.

Siehe Antwort von anjanni

Kommentar von anjanni am 16. April 2009 15:24

Wenn man selber keine Ahnung hat, kann man auch das antworten lassen.

Danke, Regenmacher.

Kommentar von anjanni am 16. April 2009 15:24

Wenn man selber keine Ahnung hat, kann man auch das antworten lassen.

Danke, Regenmacher.



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