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Als Rentner mit deutscher Rente im EU-Ausland lebend: Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus?

gefragt von Crîtter Crîtter am 25.06.2007 um 21:26 Uhr

Ich würde gern in ein EU-Land auswandern. Hier wird mir von meiner Bruttorente Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Fällt dieser Abzug weg, wenn ich wegziehe, oder bleibt dieser Abzug, und ich muss mich zusätzlich im Ausland krankenversichern? Ich bin pflichtversichert.


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 25. Juni 2007 21:33
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Unter www.deutsche-rentenbersicherung-bund.de bekommst DU umfangreiche Hinweise auf Deine Frage.

Kommentar von Simple_avatar9smallvincent am 25. Juni 2007 21:35

nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 25. Juni 2007 21:37
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Die Krankenversicherung der Rentner wird durch die jeweilige Krankenkasse durchgeführt. Deshalb solltest du dich an deine Krankenkasse wenden.

Soweit ich weiß, gibt es je nach Land unterschiedliche Regelungen zur Krankenversicherung.

Wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht besteht, wird die Rente brutto gezahlt.

Unter bestimmten Umständen besteht ein Anspruch auf Zuschuss zu einer freiwilligen bzw. privaten Krankenversicherung.

Lass dich auch über einen Ruhensbeitrag zu deiner Krankenkasse beraten, sonst gibt es bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland ein Problem.


anonym
beantwortet von berlin47112 am 26. Juni 2007 07:25
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well, die fragen nach der eigendlichen rente kannst du ja im zweitem link nachlesen/ rausfinden.

wichtig ist aber auch, ob das eu land in das du auswandern/ einwandern willst ein visa hat mit dem du dort leben kannst.! wenn es eines gibt, hat deutschland ein rentenzahlungsabkommen mit dem land, kannst/ darfst du dort eventuell ein haus kaufen?


bommel65
beantwortet von bommel65 am 26. Juni 2007 11:55
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Man zahlt nur in dem EU-Land die Krankenversicherung, in dem man polizeilich gemeldet bzw. seinen Hauptwohnsitz hat. Das macht ja auch irgendwo Sinn, oder? Bei Kombination aus mehreren in- und ausländischen Renten übrigens auch nur.

Wenn du also in ein EU-Land auswanderst, entfällt der KV-Beitrag hier, von der deutschen Rente bleibt zunächst mehr übrig.

Aber auf Grund neuer EU-Bestimmungen MUSS jeder Rentner krankenversichert sein. Die Rentenversicherung Bund/Westfalen wird einen hieb- und stichfesten Nachweis verlangen, daß man auch im Ausland, also an deinem neuen Wohnort krankenversichert ist, sonst wird in Deutschland der gesetzliche KV-Beitrag einbehalten. Solange, bis ein Nachweis vorliegt.

Aber Vorsicht: Die KV im Ausland kann teurer sein, als hier und u. U. weniger leisten. Ich würde mir das im Vorfeld gut ausrechnen, ob sich das im Hinblick auf spätere medizinische Versorgung auch wirklich lohnt...

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small Crîtter am 26. Juni 2007 21:44

Bist Du ganz sicher, dass die deutsche KV wegfällt. Ich habe mich heute bei meiner KrK und auch bei der Rentenvers. erkundigt. Beide beteuerten mir, dass ich weiter die deutsche KV bezahlen muss. Die KrK schickt es mir sogar schriftlich. Wenn das wirklich so ist, kann man das Auswandern vergessen. Denn dann hat man nichts mehr zu beißen.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 27. Juni 2007 10:17

Komisch, auch die RV? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, aber vielleicht greift diese EU-Bestimmung noch nicht überall?

Und wie soll das denn funktionieren, wenn ich in Südportugal sitze und meine KV in Deutschland? Schau mal hier, ziemlich unten: http://www.ruv.de/de/rvratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/2renteimausland.jsp

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 27. Juni 2007 10:19

Und dann aber wieder hier:

http://www.europa-wird-50.de/index.php?id=96

Ziemlich widersprüchlich - vielleicht ist das einfach noch eine Grauzone?

Ich drücke die Daumen!


anonym
beantwortet von Costablanca am 16. Mai 2008 17:20
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Also aus eigener Erfahrung:wer als pflichtversicherter Rentner seinen Wohnsitz ins EU Ausland verlegt (also in D abgemeldet ist)bleibt Mitglied der deutschen Krankenkasse und zahlt die v o l l e n Beiträge. Dies auch wenn das Gastland weniger Leistungen bezahlt.Neu ist,dass man seine deutsche Versicherungskarte behält und Sachleistungen in D beanspruchen kann.Zahnarzt also in D aufsuchen wenn das Gastland nichts leistet.Bei Hörgeräten z.B. kann man diese im Ausland kaufen, muss aber nach D und sich diese verschreiben lassen.Zweckmässigerweise lässt man sich vom Arzt auch gleich die Eingliederung bestätigen .Dann schickt man der Kasse die Rechnung und erhält den Betrag, den die Kasse auch in D zahlt, abzüglich einer Bearnbeitungsgeb. überwiesen.







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