Folgende Situation: Man ist mit dem Rad unterwegs, hält an einer kleinen Kreuzung. Für die Autos ist rot, für die Fußgänger schaltet die Ampel auf grün, sie können die Straße sowohl vertikal, als auch horizontal überqueren. Ich hab mir angewöhnt, dass ich dann trotzdem langsam losfahr, natürlich ohne die Fußgänger zu behindern. Ich spare mir quasi den Weg über zwei Zebrastreifen, nehm einfach die Abkürzung und fahr geradeaus. Ist das für Radfahrer ein Kavaliersdelikt? Darf man das?
Als Radfahrer fahren, wenn für Fußgänger grün ist.. darf man das?
Antworten (7)
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strudelstrudel
Darf man nicht. Selbst dann wenn du die Fußgängerampel nutzt, müsstest du eigentlich schieben.
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espressionantespressionant
die Ampelregelung ist mit der neuen StVO etwas vereinfacht worden. Es kommt jetzt darauf an WO man fährt (zumindest als Radfahrer):
- Fahrbahn: dann gilt die allgemeine Ampel (also Steuscheibe ohne alles oder mit Pfeilen)
- Radweg: dann gilt die Radfahrerampel (also Streuscheibe mit Fahrrad drinnen)
- Radweg ohne Radfahrerampel: dann gilt bis August 2012 die Fußgängerampel (soll bis 2015 verlängert werden. Eigentlich ist die Ampel ja hinter der Kreuzung und anders als für Fußgänger gilt nicht die Regelung nach rot werden weiter zu fahren, deswegen könnte man es bei einem Verstoß hier auf eine Verhandlung ankommen lassen
- Radweg ohne Radfahrer oder Fußgängerampel: Hier gibt es keine gültig Ampel für den Radfahrer (Achtung das galt bisher anders und ein Polizist mag das anders sehen, der Text in der StVO ist aber recht eindeutig, kann man also auch drauf ankommen lassen
- Fußweg ohne "Radfahrer frei": tsts hier darfst Du doch gar nicht fahren ;-) Prinzipiell gilt aber hier die allgemeine Ampel, gibt es keine solche, dann gilt auch keine für den Radfahrer...
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demosthenesdemosthenes
Wenn Du das Rad schiebst, dann darfst Du natürlich bei grüner Fussgängerampel die Kreuzung überqueren, aber nicht fahrenderweise.
Ob die Rennleitung deshalb Geld von Dir nimmt oder nicht - sie könnte, wenn sie wollte - hängt natürlich vom Beamten ab, aber formal ist das "Fahren bei Rot" und natürlich bussgeldbewehrt.
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IgnatiusIgnatius
Die von dir dargestellte Ampelschaltung ist selten. Die gesamte Kreuzung wird vorübergehend gesperrt und bleibt für ein paar Sekunden ausschließlich den Fußgängern vorbehalten, die die Kreuzung sogar diagonal überqueren können. (Ich kenne das hier in Berlin von der Kreuzung Kochstraße/Friedrichstraße am Checkpoint Charlie.)
Für Radfahrer gilt das grüne Licht der Fußgängerampeln natürlich nicht - egal wie vorsichtig die Radfahrer auch fahren. Aber es bleibt dir die Möglichkeit vom Rad abzusteigen und zu schieben - dann gilt für dich die Fußgängerampel.
P.S. Du schreibst: "Ich spare mir quasi den Weg über zwei Zebrastreifen..." Die Zebrastreifen sind auch nicht für die Radfahrer!
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VoodoostarVoodoostar
Wie bitte kann denn eine Ampel eingestellt das man zeitgleich Vertikal als auch Horizontal eine Ampel überqueren kann. Normalerweise ist das so das die Ampel für Autofahrer und Fußgänger in die gleiche Richtung parrallel grün schlaten wobei die Fußgängerampel immer etwas früher grün wird damit Fußgänger nicht von abbiegern gestört werden. Und damit solltest du doch kein Problem haben. Du bist im übrigen wie ein Auto einzustufen ampeltechnisch und bei Rot zu fahren ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, dafür kann man sogar den Lappen abgeben wenn man einen hat.
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Es gibt tatsächlich Kreuzungen, bei denen das so ist.