Hallo!
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man als Radfahrer einen Zebrastreifen benutzt? Darf man darüber fahren? Müssen PKW anhalten? Wer kennt sich da aus?
Danke
Hallo!
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man als Radfahrer einen Zebrastreifen benutzt? Darf man darüber fahren? Müssen PKW anhalten? Wer kennt sich da aus?
Danke
auf einen zebrastreifen mußt du absteigen und dein fahrrad schieben. er ist für fußgänger gedacht.
Über den Zebrastreifen musst Du schieben, dann darfst Du so rüber. Drüber fahren darfst Du nicht.
So schnell wie Radfahrer fahren kann man ja auch Autofahrer gar nicht reagieren.
Du musst als Radfahrer Absteigen und schieben, weil du so zu schnell für die Autofahrer bist, die müssten ja teilweise ne Vollbremsung hinlegen. Passiert was und du bist gefahren, auch ganz langsam, bist du mit dran
Du musst vom Fahrrad absteigen und es über den Zebra-Streifen schieben.
Der Zebrastreifen ist ein FUSSGÄNGERüberweg, also darfst du das Fahrrad nur rüberschieben. Wenn du mit dem Rad rüberfährst und dabei vielleicht von nem Auto angefahren wirst, wirst du zumindestens eine ziemlich große Teilschuld kriegen (der Autofahrer kann in dem Fall nämlich gut argumentieren, dass du plötzlich und unvorhersehbar auf die Straße gefahren bist).
(Wenn kein Auto kommt, kannst du natürlich auch rüberfahren, wie an jeder anderen Stelle der Straße auch)
fahren darfst nur wenn der zuführende weg ein Fuß- und RAdweg ist Ansonsten immer auf Fußwegen und zebrastreifen schieben
Natürlich darfst du über den Zebrastreifen drüber fahren. ABER du hast keine Vorfahrt wie ein Fußgänger. Sprich DU musst anhalten und das Auto durchlassen. Wenn du absteigst und das Rad schiebst muss das Auto anhalten da du dann Fußgänger bist. Und deine Absicht vom Rad zu steigen und zu schieben muss erkennbar sein. Es nutzt also auch nix angerast zu kommen und in letzter Sekunde von Rad zu springen.
Straßenverkehrsordnung
§ 26 Fußgängerüberwege
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Da steht nichts von Fahrradfahrern, also absteigen und schieben, wenn man möchte, dass die Autos anhalten.
Und wenn der Zebrastreifen über einen Radweg geht, müssen Fahrradfahrer ebenfalls anhalten und Fußgänger passieren lassen.
Einfach vom Rad absteigen, nach links und rechts schauen und dann über die Straße schieben. Darüber fahren darfst du nie. Autofahren sollen Fußgänger darüber gehen lassen, es heißt ja auch Fußgängerüberweg. Also Radfahrer könnte es auch sein, dass du ja eigentlich auf der Straße fahren müsstest?! Ebenso gilt es für die Fußgängerampeln, die sind auch nur für Fußgänger gedacht! Gerade bei LKW's sollte man als Radfahrer auch bei einer grünen Radfahrerampel oder Straßenampel auf die Vorfahrt gegenüber einem Lkw verzichten, wenn man nicht schon vorher vor dem Lkw stand. Fahrleher und Polizisten kennen sich damit aus, ebenso Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht. Pkw's müssen eigentlich immer anhalten, und gerade beim Fußgängerüberweg ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass an dieser Stelle Fußgänger Vorrang haben. Aber nicht Radfahrer!
Eigentlich nicht weil Radfahrer ja auch keinen Fußweg benutzen dürfen, und nur von da aus zweigen Zebrastreifen ab. Steigen sie ab, ist es schon anders. Sind sie Kinder ist es natürlich auch erlaubt. Ich würde mal sagen.. wie immer wenn Rad- und Autofahrer aufeinander treffen ist gegenseite Rücksichtnahme das wichtigste und wenn einer auf seinem Recht beharrt kanns brenzlig werden..
Auch Kinder bekommen beigebracht, dass man erst über den Zebrastreifen geht, wenn das Auto steht. (erst wenn die Räder stehen, darfst du gehen). Kinder sind natürlich unberechenbar, aber auch ihnen ist es nicht erlaubt einfach so über den Zebrastreifen zu fahren.
Gerade deswegen ist es wichtig als Erwachsener ein Vorbild zu sein, also absteigen und dann über den Streifen gehen. Wenn Kinder Radfahrer kurz drüber fahren sehen, denken sie sich wohl nur, dass sie das auch könnten und die Autos haben doch schon immer so brav gehalten, als sie da standen. Ruck zuck ist dann ein Unfall passiert, weil ein Kind es wie ein Erwachsender vorgemacht nachmachen wollte und mit dem Rad schnell über den Streifen fuhr!
Doch doch, Kinder dürfen. Sie sind genauso gleichberechtigte Partner im Straßenverkehr wir die motorisierten, so jedenfalls die Gerichte.
Ganz einfach sieht die aus. Natürlich müssen (!) Radfahrer, bis zum Alter von sieben Jahren (glaube ich), auf dem Gehweg fahren und somit auch den Zebrastreifen nutzen. Alles ganz einfach. Die meisten Autos fahren richtigerweise nicht auf dem Gehweg und Radweg und dürfen somit den Zebrastreifen, genauso wie Zweiradfahren, nur von der Fahrbahn aus überqueren aber keinen Schlenker machen über den Gehweg und ggf. die grüne Fußgängerampel. Allzeit Gute Fahrt.
Leider sind fast alle bisherigen Antworten falsch. Du darfst den Zebrastreifen auch fahrend überqueren. Die in § 26 StVO formulierten Vorrechte gegenüber den Nutzern der Fahrbahn gelten also nicht. Ein Autofahrer muss also nicht anhalten, um Dich durchzulassen. Nur Fußgänger genießen die Vorrechte am Fußgängerüberweg. Wenn Du absteigst und Dein Rad schiebst, bist Du Fußgänger.
Die Zusammenfassung einiger Urteile dazu: http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#ueberweg
Nochmal etwas außerthematisches,ich finde es ne Frechheit was sich die Radfahrgangster teilweise rausnehmen,abbiegen ohne Hand rausstrecken, mitten auf der Fahrbahn fahren, zu 2 nebeneinander fahren,Autos links und Rechts überholen(Ampel) obwohl die schon wieder im anfahren sind , Straßen überqueren ohne zu schauen.
Hoffentlich wird so ein Kleinkrimineller mal von einem Rechtsanwalt überfahren/angefahren,der sich nicht durch die furchtbare Rechtssprechung abschrecken lässt und notfalls bis nach ganz "oben " geht(Erschreckend oft wird der Autofahrer schuldig gesprochem,obwohl die Schuld sehr oft einddeutig beim Radfahrer liegt)
Mensch du hast doch schonmal eine ähnliche Frage gestellt,wie hoch denn das Schmerzensgeld ausfallen werden weil du auf dem Zebra mit dem Fahrrad angefahren wurdest!
Die Antworten im anderen Thema stimmen zum großen Teil alle.Du bekommst mindestens eine Teilschuld, kein Schmerzensgeld und evtl. musst du noch den Schaden am Auto bezahlen.
Höhe Schmerzensgeld. bin auf einem Zebrastreifen mit dem Fahrrad angefahren wor...
Grundsätzlich musst du beim Überqueren des Zebrastreifens vom Rad absteigen und das Rad über den Zebrastreifen schieben. So sieht es die StVo vor.
Genau das habe ich mich vor ein paar Tagen auch gefragt...ich stand mit meinem Rad am Zebrastreifen und ein Pkw fuhr einfach weiter, als wäre ich garnicht da...Zufall, oder hat er es richtig gemacht? Bin vom Rad abgestiegen und sofort hielt - ganz selbtverständlich - ein Busfahrer an. Ich persönlich halte immer vor einem Zebrastreifen, egal ob ihn jemand mit oder ohne Rad überqueren möchte...ist auf jeden Fall eine gute Frage!
Nun wie gesagt wenn der Autofahrer hat es richtig gemacht wenn du auf deinem Rad gesessen hast. Er hatte vorfahrt und du musst halten. Steigst du ab bist du Fußgänger und der Bus musste halten.
Man lernt nie aus! ;) Gut zu wissen, aber ich werde trotzdem - auch weiterhin - für alles und jeden anhalten...bin halt nett! :)
Naja ich denk ist weniger nett, sondern mehr eigne Sicherheit ;) Du weißt nie wer da am Steuer sitzt und ob er dich auch wirklich sieht. Egal ob mit Rad oder zu Fuß. Sicher ist sicher.
Ich meinte, wenn ich am Steuer sitze lasse ich jeden über den Zebrastreifen...bin aber generell an solchen Punkten vorsichtig. Egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder dem Pkw! Wie Du schon geschrieben hast: Sicher ist sicher!
Absteigen und drüber laufen mit dem FAhrrad. Es sei denn du fährst auf einem gekennzeichneten FAhrrad und Fußgängerweg. Ich stelle allerdings fest, dass das die wenigsten FAhrradfahrer machen. Auf AUtofahrer wird immer geschimpft, Radfahrer bewegen sich kreuz und quer ohne Beachtung der Verkehrsregeln.
Na ja, wenn man den Radfahrer nicht auf die Hörner nehmen will, muss man als Autofahrer schon anhalten. Die korrekte Bezeichnung ist übrigens Fußgängerüberweg, also: absteigen und schieben. (es sei denn es ist weit und breit kein Auto zu sehen, dann wird niemand etwas sagen, wenn du darüber fährst)
DH ... "... welche den Überweg erkennbar benutzen wollen,..." Das müssen aber viele Fußgänger noch üben.
Ja, das ist wohl wahr.