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Als Privatversicherter auch Apothekenrechnungen bei der Versicherung einreichen?

Frage von Wadams Wadams

Meine Schwester ist seit zwei Wochen privatversichert und hat noch ein paar Anlaufschwierigkeiten mit der Abrechnung und Durchführung. Könnt ihr uns sagen, ob man als Privatversicherter auch Apothekenrechnungen bei der Versicherung einreichen kann? Oder erstattet die Krankenversicherung nur die Kosten der Arztrechnungen?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von angy2001 angy2001

    Die private Krankenversicherung erstattet auch die Kaufbelege für vom Arzt verordnete Arzneimittel. Dazu nimmt man die Verordnung, geht in die Apotheke und dort wird das Rezept so abgestempelt / bedruckt, dass der Preis darauf enthalten ist. Wenn sie nett fragt, macht ihr die Apotheke auch eine Kopie für die eigenen Unterlagen. Die Aopthekenrechnung reicht sie dann bei der PKV ein. In der Regel haben die PKV gesonderte Abrechnungsformulare, die benutzt werden müssen - sowie Mindestbeträge für die Abrechnungssumme, damit nicht alle 2 Wochen mit einer kleinen Abrechnung ankommt. Daruaf soll sie mal achten.

    Nicht vom Arzt verordnete Arzneien, die man frei in der Apotheke kaufen kann, werden i.d.R. nicht vond er PKV erstattet. Aber genauer steht das in ihrem Vertrag.

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    Antwort von romar1581 romar1581

    Natürlich reicht man die Arzneimittelrechnungen bei der Kasse ein.

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    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Alle Rechnungen die mit der gesundheit zusammenhängen. Einzelnes müsst ihr aus dem Vertrag entnehmen. Manche Zahnarztrechnungen werden nicht übernommen. Auch Massage und dergleichen ,sofern sie von einem Arzt verordnet wurden. Lieber ein paar Rechnungen zuviel eingereicht als zuwenig. Die Versicherung entscheidet dann welche Kosten im Vertrag versichert sind und übernommen werden. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der privaten KV.

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    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, auch bei der PKV werden Apothekenrechnungen bezahlt, sofern es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt. In besonderen Einzelfällen können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet werden, die aber auf besondere Verordnung des Arztes. Dies ist aber von VR zu VR unterschiedlich, so dass hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann. Grundsätzlich aber gehören die Medikamente (Apothekenbezug) zu der versicherten und damit erstattungsfähigen ambulanten Kosten wie auch die Arztrechnungen.

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    Antwort von Zahnhatschi Zahnhatschi

    Sie kann sich sogar auf Rezept Sachen aus der Apotheke verschreiben lassen, die normalerweise Freiverkäuflich sind. Z.B Mundspülungen, Aspirin, Blasenpflaster und und und... Aber darauf achten es gibt bei den Privaten kleine Unterschiede. Basisversicherte steh z.B. nicht alles zu..

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    Antwort von Terezza Terezza

    auf jeden fall alle quittungen sammeln! wenn die medikamente verschrieben sind, zahlen sie auf jeden fall, bei anderen kann man es probieren!

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