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als Privatperson einem Caterer eine Rechnung für Standmiete stellen???

Frage von ElmTunes ElmTunes

Hallo,ich habe als Privatperson eine Veranstaltung veranstaltet. Dazu wurde ein Caterer für den Ausschank der Getränke gebucht mit dem eine Vereinbarung über eine Gewinnbeteiligung getroffen wurde. Nun meine Frage kann ich diesem nun als Privatperson eine Rechnung stellen? Wenn ja, dann aber umsatzsteuerfrei, oder? Und den daraus erzielten Gewinn muss ich dann in meiner kommenden Steuererklärung unter der Anlage XYZ geltend machen??? Und gibt es da einen Höchstbetrag für die Rechnungsstellung, den man da beachten muss?

Vielen Dank

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Antworten (5)

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    Antwort von ftc2001 ftc2001

    Die Rechnung hat ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer zu erfolgen. Das ist allen, oh, der Zweck der Rechnung muss vermerkt werden. Die Einkunft muss dann versteuer werden, zb. "aus Vermietung und Verpachtung"

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    Antwort von tomasch tomasch
    Kommentar von tomasch tomaschtomasch

    Die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit ist fließend!

    In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist ... Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

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    Antwort von ElmTunes ElmTunes

    Muss da nochmal ne Frage nachsetzen und zwar haben wir in unserer Vereinbarung mit dem Caterer einen Paragrafen zur Berechung der Standmiete, die da lautet: "Die Agentur zahlt dem Veranstalter 25 % vom Bruttoumsatz (inkl. Mwst) nach der Veranstaltung auf Rechnung als Standmiete. Die Agentur gewährt dem Veranstalter auf Verlangen Einblick in die Warenbestellung und Abrechnung." Nun ist meine Frage, wir wissen den Gesamtumsatz des Abends und würde dazu nun die Rechnungung in Höhe von 25% des Umsatzes stellen. Der Caterer meint aber, dass da noch die Mwst. abgezogen werden muss... Das versteh ich jetzt nicht ganz??? Das geht doch auch aus der Klausel nicht hervor... Könnt ihr mir das erklären???

    Kommentar von Yummy YummyYummy

    Die MWSt ist für den Caterer "Kosten". Da aber lt. obigem Text die Bruttoeinnahmen als Maßstab gelten sollen, darf er die MWSt nicht abziehen.

    Kommentar von ElmTunes ElmTunes

    Also ist seine eigene Klausel bindend??? Da er uns aktuell einreden will das dass nicht so wäre... Gibts dazu irgendwo ein Gesetz dazu???

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    Antwort von ElmTunes ElmTunes

    .....

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    Antwort von ElmTunes ElmTunes

    Ok, und muss ich da auf der Rechnung auf irgendeinen Paragrafen verweisen, warum die Rechnung ohne Umsatzsteuer erfolgt...???

    Kommentar von Yummy YummyYummy

    Nein.

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