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Cortal Consors Sprechstunde: Was kostet Anlageberatung wirklich?
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Als Privatanleger verlangen, dass Beratungskosten im Beratungsprotokoll festgehalten werden?

Frage von sunnyla sunnyla

Ich habe gelesen, dass vom Bankberater nach jedem Beratungsgespräch ein so genanntes Beratungsprotokoll erstellt werden muss. Kann ich als Privatanleger verlangen, dass die entstandenen Gebühren im Beratungsprotokoll festgehalten werden, um nachträglich keine böse Überraschung zu erleben?

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Antworten (1)

  • 3
    Antwort von Cortal Consors Cortal Consors

    Hallo sunnyla,

    absolut korrekt. Nach jeder Beratung muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden, in dem die wesentlichen Inhalte (u.a. Chancen, Riskien, Kosten der Anlage) zusammengefasst werden. Übrigens auch unabhängig davon, ob es zu einem Abschluss kommt oder nicht. Falls ein Berater Ihnen gegenüber die Nennung der Kosten „vergessen“ sollte, fragen Sie bitte aktiv nach und bestehen Sie darauf, dass die Kosten im Protokoll stehen. Dazu ist der Berater rechtlich verpflichtet.

    Schöne Grüße aus Nürnberg

    Klaus Pilipp

    Leiter telefonische Beratung

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