Ich habe gelesen, dass vom Bankberater nach jedem Beratungsgespräch ein so genanntes Beratungsprotokoll erstellt werden muss. Kann ich als Privatanleger verlangen, dass die entstandenen Gebühren im Beratungsprotokoll festgehalten werden, um nachträglich keine böse Überraschung zu erleben?
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Als Privatanleger verlangen, dass Beratungskosten im Beratungsprotokoll festgehalten werden?
Frage von
sunnyla
Antworten (1)
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3Antwort von
Cortal ConsorsCortal Consors
Hallo sunnyla,
absolut korrekt. Nach jeder Beratung muss ein Beratungsprotokoll erstellt werden, in dem die wesentlichen Inhalte (u.a. Chancen, Riskien, Kosten der Anlage) zusammengefasst werden. Übrigens auch unabhängig davon, ob es zu einem Abschluss kommt oder nicht. Falls ein Berater Ihnen gegenüber die Nennung der Kosten „vergessen“ sollte, fragen Sie bitte aktiv nach und bestehen Sie darauf, dass die Kosten im Protokoll stehen. Dazu ist der Berater rechtlich verpflichtet.
Schöne Grüße aus Nürnberg
Klaus Pilipp
Leiter telefonische Beratung
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