Hallo erstmal ,
ich habe folgende Frage, : mein Schwager hat sich bei der Stadt als " ohne festen Wohnsitz"(seine Vermieterin hat Ihm fristlos gekündigt) gemeldet und steht im Bezug von ALG II. Hat das Job Center nun das Recht ihm den Regelleistungssatz komplett zu streichen mit der Begründung so lange wie er kein Postfach hat bekommt er auch keine Leistung mehr ? Gibt es einen § der das besagt ? Ich habe in der SGB II Broschüre und auch im I-Net nichts weiter dazu finden können. Ach ja anzumerken wäre noch das er eine Anschrift angegeben hat (vorübergehend) an die Post gesendet werden kann und auch schon von Seitens des Job Centers gesendet wurde.
ich hoffe auf Produktive Ratschläge und bedanke mich im voraus.
Ja danke sehr also heißt das für mich das er trotz alledem Leistungen zu bekommen hat und ich mich auf den von ihnen Gennaten § berufen kann. Wenn man den Sachbearbeitern mit § kommt wissen die meißtens nicht mehr weiter und geben klein bei . Vielen dank dafür
Ansonsten könnte ich noch empfehlen einen Anwalt zu konsultieren. Er bezaht ganz wenig und bekommt optimale Hife!!!! Viel Erfolg!!!!