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Als neuer Eigentümer und Vermieter, darf ich den Vermietvertrag kündigen?

Frage von lmnzxw lmnzxw

Hallo everyone!

Ich bin ein Student. Ich möchte eine eingene Wohnung kaufen. Aber die Wohnung ist zurzeit von dem Wohnungsinhaber vermietet (der Mieter ist auch ein Student). Wenn ich die Wohnung kaufe, als der neue Eigentümer, darf ich den Vermietvertrag kündigen(Ich möchte in der Wohnung selbst wohnen)? Wenn der Mieter die Kündigung nicht annehmen, wie soll ich tun?

Danke im Voraus für die Antwort!!!

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Antworten (6)

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    Antwort von jotde01 jotde01

    als neuer Besitzer trittst du in den bisherigen Vertrag ein. Du kannst natürlich fristgerecht kündigen (Dauer des Mietvertrags beachten) oder auf Eigenbedarf kündigen, wenn du ohne Wohnsitz sein solltest. Aber alles braucht seine Zeit und geht nicht von heute auf Morgen (auch im Interesse der Mieter)

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    Antwort von newcomer newcomer

    no, nichts geht. ggf bei Eigenbedarf. Du hast nicht nur das Gebäude übernommen sondern alle Rechte und Pflichten. Die Verträge gelten weiter

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    Antwort von dragon100 dragon100

    Fristgemäße Kündigung wegen Eigenbedarf geht.

    Kommentar von Nautika NautikaNautika

    DH

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Für Eigenbedarfs-Kündigungen gibt es strenge Vorschriften, die der Vermieter einhalten muss:

    http://www.wohnung.com/eigenbedarf/

    Kommentar von support3 support3support3

    Liebe/r KlausNeumann,

    Fragen und Antworten dürfen auf gutefrage.net nicht dazu genutzt werden eigene kommerzielle Dienstleistungen anzubieten.

    Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy

    Vielen Dank für Dein Verständnis.

    Herzliche Grüße

    Marie vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Zunächst mußt Du beim nächsten BAFÖG Antrag unter Einnahmen aus Vermietung die entsprechenden Einnahmen angeben. Dann kündigst Du dem Mieter fristgemäß wegen Eigenbedarf. Nach der Kündigung ziehst Du halt selber ein. U.u. mußt Du halt noch Zwangsräumung veranlassen aber das geht sehr schnell.

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    Antwort von Resistance Resistance

    Kauf bricht nicht Miete. http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/wohnungskauf.htm

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