1

Als Nachmieter Provision bezahlen wenn der Vormieter das Angebot erstellt hatte?

Frage von Ranavage Ranavage

Liebe Community,

ich habe mir heute ein Zimmer angesehen das ich auf einer Seite für die WG-Suche gefunden hatte. Die Studentin, die dort Auszieht hatte die Anzeige, dass sie einen Nachmieter sucht dort herein gestellt. Nun verlangt die Hausverwaltung eine Provision von einer halben Monatsmiete. Ich habe schwer den Eindruck, dass das nicht in Ordnung ist, schließlich ist eine Provision laut Definition eine Vermittlungsvergütung. Die Hausverwaltung hat aber gar nichts vermittelt oder sonstige Leistung erbracht. Außerdem ist sie ja nicht der Makler (welchen es auch nicht gibt, falls ihr euch das fragt), sondern die Verwaltung. Die ungewöhnlich niedrige Summe von einer halben Monatsmiete in einer Stadt wie Potsdam hat in mir den Verdacht erregt "es nicht wert zu sein sich darum zu streiten" und wird daher sicher von vielen ohne zu fragen bezahlt, ich jedoch finde das bedenklich.

Kennt sich hier einer im Mietrecht aus oder hat Links zu brauchbaren §§ oder Urteilen?

Danke für jede Bemühung im Voraus!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 4
    Antwort von Jevgraf Jevgraf

    Guten Abend Ranavage, Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz kann ein Wohnungsvermittler keine Vermittlungsprovision verlangen, wenn er der Verwalter der Räume ist. Diese Vorschrift gilt nur für Wohnräume! In diesem Sinne schaue deinen Mietvertrag durch, ob irgendwo was steht von Maklergebühr! wenn nicht, schreibe dem Hausverwalter, das sowas nicht möglich ist. Ist der Verwalter vielleicht auch noch Eigentümer des Zimmers in der WG, dann darf er erst recht keine Gebühr oder ähnliches verlangen! Hoffe es hilft dir ein bischen weiter. Schöne Woche und beste Grüße

    Kommentar von Ranavage Ranavage

    Vielen Dank! Ich halte leider noch keinen Mietvertrag in den Händen, der Vermerk über die Provision steht aber pauschal auf der Homepage der Verwaltung. In meinem Fall ist es der Mietvertrag über ein WG-Zimmer, also einen Wohnraum im Sinne des Gesetzes.

    Ebenfalls eine schöne Woche, und erneut vielen Dank!

    LG Rana

  • 2
    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Einer Hausverwaltung ist es verboten eine Vermittlungsprovision zu erheben. Musst du mal etwas im Internet suchen, da gibt es genug über Urteile oder ähnliches.

  • 0
    Antwort von baecker89 baecker89

    Ich würde mich in dem Fall garnicht zu sehr auf §§ beschränken, sondern ganz praktisch der Hausverwaltung anbieten: "Entweder ihr gebt mir die Wohnung und ich zahle ganz normal Miete oder ihr sucht euch jemand anders." Wenn die nur einen Monat später jemanden finden, fehlt schon eine ganze Monatsmiete und die haben Miese gemacht^^.

  • 0
    Antwort von Gerhart Gerhart

    Die nachmietersuchende Studentin hat eine Anzeige aufgegeben, die nicht mit Provisionspflicht behaftet war. Die Hausverwaltung hatte auf diese Anzeige keinen Einfluss. Neben der Miete für das zu vermietende Zimmer darf die Hausverwaltung keine weiteren Kosten erheben. Eigentlich gehört diese Verwaltung durch einen Mieteranwalt kostenpflichtig abgemahnt, aber kräftig.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.