als minderjähriger Feuerzeug mit sich führen

5 Antworten

Hallo

hier ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen.

Gruß DerBalder

Ich hatte als Jugendlicher immer Kippen und Feuerzeug dabei ...gab nie Probleme ,da allerdings Feuerzeuge erst ab 16 Verkauft wurden denke ich das die ab 16 sind...trotzdem wirst du kein ärger bekommen wenn du Feuer einstecken hast

Kann dir auf alle Fälle sagen, dass man Feuerzeuge nur noch ab 18. Jahren erwerben kann. Bzgl. Führung ist mir eigentlich nichts bekannt. Selbst wenn gibt es auch noch Streichhölzer.

Das stimmt nicht. Es ist nicht konkret geregelt. In Bayern wird empfohlen, Zündmittel nicht an jemanden unter 12 Jahren abzugeben....

Klar darf ein Minderjähriger das. Noch leben wir ja nicht in einem Polizeistaat.

gesetzlich darf man nur Zündhölzer mit sich rumführen ( genau 4 Stück).