Hallo,
Gibt es eigendlich die Möglichkeit, sich als Minderjähriger von z.B. einem Psychologen als "geistig erwachsen" erklären zu lassen, sodass dies dann auch rechtswirksam wird?
Danke!
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wie gesagt, das klaert im einzelfall das jugendamt und auch die nebenbedingungen. als ich mit 17 alleine nach berlin zog und dort zur schule ging(damals wurde man erst mit 21 volljaehrig)! ,hatte ich auch eine "ausnahmegenehmigung und konnt ein eigenes bankkonto eroeffnen etc...
ich wüsste gerne mal das Fachwort zu diesem Vorgang, damit man sich darüber informieren kann. Ist mir (als Laie) nämlich unbekannt.
mit 21 volljährig. Das müsste dann ja schon über 36 Jahre her sein. Gesetze ändern sich. Soweit ich das kurz gegoogelt hab war es vor 75 eigentlich auch nur ab 18 möglich. Vlt wurde eine ausnahme gemacht (keine Eltern womöglich oder andere Gründe)