Als Minderjährige Freund in Gefängnis besuchen, Wie?

5 Antworten

Bei Untersuchungshäftlingen entscheidet der sachbearbeitende Richter über eine Besuchserlaubnis. Bei Strafhätlingen entscheidet die Vollzugsleitung.

Hier gibt es mehrer Dinge zu unterscheiden- insbesondere ob er aktuell in U-haft oder Strafhaft sitzt. Wenn tatsächlich 7 Jahre Strafhaft verhangen wurden (bei 19jährigen wegen Verstoß gegen das BtmG eher unwahrscheinlich), muss der Freund einen Antrag stellen und dich als Besuchsperson bennen. Du selber kannst keinen Antrag auf besuch stellen- unabhängig vom Alter. Zudem vermute ich mal (weiss es aber nicht), dass du die Zustimmung deiner Eltern benötigst, diese sogar ggf. mitkommen müssten.

Das entscheiden viele Faktoren

In der Regel werden minderjährige Besucher ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nicht zum Besuch von Gefangenen zugelassen.