Wenn trifft für diesen Fall die Beweislast, bei Verdacht der zu hohen Abrechnung?
Als Mieter Widerspruch gegen Betriebskosten-Abrechnung einlegen - Beweislast?
Antworten (9)
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MiniCooper2311 Hallo, dein Vermieter ist in dem Falle verpflichtet, dir Einblicke in die Unterlagen zu gewähren, die er der Betriebskostenabrechnung zu Grunde legt. Kleiner Tipp am Rande. Gemäß § 556 III Satz 5 und 6 BGB musst du eine Frist von einem Jahr nach Zugang der Abrechnung einhalten, wenn du Einspruch gegen die Abrechnung erheben willst. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen ausnahmsweise nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Sieh doch dazu mal unter http://www.recht-finanzen.de/faq/596-betriebskostenabrechnung-einwendungsfrist nach!
LG!
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Stinkerbelle Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter auf Anforderung Einblick in die Unterlagen zu gewähren, die er zur Berechnung der Betriebskosten zugrundegelegt hat.
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netdet Meine Rechnung ist bei Versicherung um 100% gestiegen, aus der Rechnung geht nicht hervor warum das so ist. Mein Vermieter hat kein Büro im Haus.Urlaub, halber Tag versaut, Reisekosten für Einsicht in die Rechnungen!? wegen 30,00€ da sagen sich viele im Haus, wird schon stimmen. Ein Kaufmann zeichnet sich dadurch aus, dass er in der Lage ist Rechnungen zu erstellen die keinen Zweifel an seiner Seriosität aufkommen lassen. Mit der Pflicht zur Einsichtnahme wird der Mieter zum Deppen gemacht. Besteht auf aussagekräftige Rechnungen! Der Teil der Rechnung, den ich nicht nachvollziehen kann wird gemindert.
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alienliebealienliebe
schau mal, hier gibts ein recht brauchbares faq zum thema: http://energie.rp-online.de/faq/filter/-/specific/Nebenkosten-Abrechnung-1704038...
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Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein. Mit einem Verdacht kommt man nie weiter. Wenn man etwas behauptet, muss man Beweise bringen.
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Volker13Volker13
Als erstes trifft den Vermieter die Beweislast. Einen Widerspruch kann man jedoch auch nur einlegen, wenn man die Abrechnungsunterlagen eingesehen hat. Mit Vorlage der Unterlagen, tut er seiner Beweislast genüge.
Ein Widerspruch ohne Kenntnis der Unterlagen ist ein sog. Schuss ins Blaue
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albatrosalbatros Das sehe ich anders. Auch vor Einsichtnahme ist Einspruch zulässig, dieser sollte aber begründet sein. Ganz allgemein geht natürlich nicht. Möglicherweise ist deine Antwort so zu verstehen.
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Meinereiner67Meinereiner67
Der Vermieter muss die Abrechnung Nachvollziebar machen.-gerne werden z.B. Wartungs- u. Reparaturkosten für Heizungen usw. berechnet.-AuchVerwaltungskosten werden gerne in Rechnung gestellt.-
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albatrosalbatros Wartungskosten sind Bestandteil der Heizungskosten und damit umlegbar, Repararuren selbstverständlich nicht.
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MarcSuMarcSu
Die bloße Vermutung reicht nicht aus, um Einspruch einzulegen. Esd sei denn, Du hast Dir sämtliche Betriebskostenrechnungen zeigen lassen, wie es Dir gesetzlich zusteht.Dann ist es keine Vermutung mehr, sondern die Tatsache der falschen Abrechnung wäre belegt.
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albatrosalbatros Einspruch ist möglich, wenn es erhebliche Erhöhungen oder Abweichungen zu vorjährigen Abrechnungen gibt. Der Einspruch sollte schriftlich und mit Begründung erfolgen. Im Ergebnis der Einsichtnahme und evtl. pers. Rückssprache wird sich das Problem auflösen oder nicht.
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rohrmeierrohrmeier
auf den vermiter....und der beweiß ist der zähler den muss man nur ablesen
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albatrosalbatros ????????????????
Die Beweislast liegt beim Vermieter, dieser kommt er nach, indem er dem Mieter auf dessen Verlangen sämtlich in Frage kommenden Originalrechnungen zur Einsichtnahme an dessen Wohnort vorlegt.