Muß ich als Mieter eine Brandversicherung und eine Haftpflichtversicherung bezahlen, die der Vermieter abgeschlossen hat?
Ja, Gebäudeversicherung und Eigentümerhaftpflicht - das gehört zu den umlegbaren Nebenkosten.

Ja,dass ist aber alles schon im Mietvertrag geregelt...
Das sind die Kosten, die der Vermieter für das Haus hat. Sie werden in den Nebenkosten aufgegführt und es ist Rechtens, daß die von dem Mieter werden.

Nein für diese kosten ist der vermieter allein verantwortlich da dieser der eigentümer des hauses ist, diese kosten dürfen nicht wie z.b. kaminkehrer oder stromkosten wie für den hausflur oder lift berechnet werden. Eine gebäudebrand und haftpflicht ist für den eigentümer zwingend für den mieter nicht wenn du weitere infos brauchst wende dich an den mieterbund in deinem ort dort hilft man dir weiter!!!
lg curafe
Da bist Du aber gewaltig falsch informiert... Wenn Du diese Info vom Mieterbund hast, würde ich mal noch in einem anderen Ort nachfragen...
curafe am 27. Februar 2008 00:05 Was Vermieter abrechnen dürfenWasser
Dazu zählen: Wassergeld, Kosten der Wasseruhr (mit Abrechnung) sowie der Aufwand für eine Wasseraufbereitungsanlage, außerdem alle im Zusammenhang mit der Entwässerung (Kanalisation) entstehenden Kosten.
Straßenreinigung und Müllbeseitigung
Der Vermieter kann alle Kosten umlegen, die ihm die Gemeinde durch einen Abgabenbescheid in Rechnung stellt. Dazu gehört auch der Aufwand für Mülltrennung, wenn Extrabehälter bereitstehen. Umlagefähig sind auch die Kosten für die Säuberung der Fußwege einschließlich Winterdienst.
Heizung
Bei den warmen Nebenkosten fallen Brennstoff, Wartung der Heizanlage, Betriebsstrom, Messungen und Zählerkosten an.
Steuern und Versicherungen
Umlegbar sind Grundsteuern, Gebäudeversicherung (Brandschutz) und Grundstückshaftpflicht (hierzu gehört jedoch nicht die Gebäudehaftpflicht)
Aufzug
Abrechnen dürfen Hausbesitzer alle mit Betrieb und Wartung des Lifts zusammenhängenden Aufwendungen.
Hausmeister
Die Mieter müssen Gehalt und Lohnnebenkosten sowie die Kosten für Urlaubsvertretungen zahlen.
Haus und Garten
Zu Buche schlagen Putzkräfte, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, gratis nutzbare Wascheinrichtungen und Hausbeleuchtung sowie die Ungezieferbekämpfung.
Fernsehen
Zur Kasse bitten dürfen Vermieter für Betriebskosten und Wartung der Gemeinschaftsantenne sowie für die monatliche Kabelgebühr.
Sonstige Kosten
Will der Vermieter „Sonstiges“ abrechnen, muss er die Posten bereits im Mietvertrag genau auflisten. Beispiel: Sauna, Dachrinnenreinigung oder Feuerlöscherwartung.
Diese Liste hat mir als Wohneigentümer und Vermieter mein Anwalt zukommen lassen damit ich richtig abrechnen kann