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Als Mieter Versicherung bezahlen?

gefragt von Peppsine am 26.02.2008 um 12:41 Uhr

Muß ich als Mieter eine Brandversicherung und eine Haftpflichtversicherung bezahlen, die der Vermieter abgeschlossen hat?


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anonym
beantwortet von anjanni am 26. Februar 2008 12:41
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Ja, Gebäudeversicherung und Eigentümerhaftpflicht - das gehört zu den umlegbaren Nebenkosten.


rosol
beantwortet von rosol am 26. Februar 2008 12:42
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Ja,dass ist aber alles schon im Mietvertrag geregelt...


mitra54
beantwortet von mitra54 am 26. Februar 2008 12:43
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Das sind die Kosten, die der Vermieter für das Haus hat. Sie werden in den Nebenkosten aufgegführt und es ist Rechtens, daß die von dem Mieter werden.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. Februar 2008 12:44
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curafe
beantwortet von curafe am 26. Februar 2008 16:01
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Nein für diese kosten ist der vermieter allein verantwortlich da dieser der eigentümer des hauses ist, diese kosten dürfen nicht wie z.b. kaminkehrer oder stromkosten wie für den hausflur oder lift berechnet werden. Eine gebäudebrand und haftpflicht ist für den eigentümer zwingend für den mieter nicht wenn du weitere infos brauchst wende dich an den mieterbund in deinem ort dort hilft man dir weiter!!!

lg curafe

Kommentar von anjanni am 26. Februar 2008 16:08

Da bist Du aber gewaltig falsch informiert... Wenn Du diese Info vom Mieterbund hast, würde ich mal noch in einem anderen Ort nachfragen...

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 27. Februar 2008 00:05

Was Vermieter abrechnen dürfenWasser

Dazu zählen: Wassergeld, Kosten der Wasseruhr (mit Abrechnung) sowie der Aufwand für eine Wasseraufbereitungsanlage, außerdem alle im Zusammenhang mit der Entwässerung (Kanalisation) entstehenden Kosten.

Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Der Vermieter kann alle Kosten umlegen, die ihm die Gemeinde durch einen Abgabenbescheid in Rechnung stellt. Dazu gehört auch der Aufwand für Mülltrennung, wenn Extrabehälter bereitstehen. Umlagefähig sind auch die Kosten für die Säuberung der Fußwege einschließlich Winterdienst.

Heizung

Bei den warmen Nebenkosten fallen Brennstoff, Wartung der Heizanlage, Betriebsstrom, Messungen und Zählerkosten an.

Steuern und Versicherungen

Umlegbar sind Grundsteuern, Gebäudeversicherung (Brandschutz) und Grundstückshaftpflicht (hierzu gehört jedoch nicht die Gebäudehaftpflicht)

Aufzug

Abrechnen dürfen Hausbesitzer alle mit Betrieb und Wartung des Lifts zusammenhängenden Aufwendungen.

Hausmeister

Die Mieter müssen Gehalt und Lohnnebenkosten sowie die Kosten für Urlaubsvertretungen zahlen.

Haus und Garten

Zu Buche schlagen Putzkräfte, Gartenpflege, Schornsteinreinigung, gratis nutzbare Wascheinrichtungen und Hausbeleuchtung sowie die Ungezieferbekämpfung.

Fernsehen

Zur Kasse bitten dürfen Vermieter für Betriebskosten und Wartung der Gemeinschaftsantenne sowie für die monatliche Kabelgebühr.

Sonstige Kosten

Will der Vermieter „Sonstiges“ abrechnen, muss er die Posten bereits im Mietvertrag genau auflisten. Beispiel: Sauna, Dachrinnenreinigung oder Feuerlöscherwartung.

Diese Liste hat mir als Wohneigentümer und Vermieter mein Anwalt zukommen lassen damit ich richtig abrechnen kann


anonym
beantwortet von nicki18 am 26. Februar 2008 12:42
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ich schliese mich an

Kommentar von anjanni am 26. Februar 2008 16:07

wie schön ...


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. Februar 2008 00:00
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Ja sicher, Du profitierst ja auch davon.


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