meine frage! ich habe mir eine eigene mülltonne bei meiner gemeinde besorgt und dafür einen vertrag unterschrieben,in den fest gelegt ist das ich mieter bin und eine tonne besitze. in den umseitigen vertrag stehen die rechtsbelehrungen oder agb`s,wann ich die müllgebühren zu entrichten habe (16.6. 15.8. 15.11. usw.)
ich habe bei der gemeinde dann vereinbart,das die müllgebühren per lastschrift verfahren von meinen konto abgebucht werden sollen und zwar zu den vereinbarten zeiten.
so! die gemeinde kasse buchte aber nicht zum 16.6. ab sowie im vertrag vereinpart sondern erst am 24.6. ab.
ich bekam am 30.06. meine konto auszüge zugeschickt,und mußte feststellen das die abbuchung der gemeinde zurück gebucht wurde mangels deckung weil in der zwischen zeit eine andere rechnung abgebucht wurde.ich habe dann am folgenden werktag sofort bei der gemeinde die müllgebühren bar einbezahlt.hätte die gemeinde am 16.6 abgebucht wäre das alles nicht passiert! jetzt schreibt mir die gemeinde das sie von mir keine bareinzahlung mehr akzeptiert auf grund dessen, und mich auf den paragraphen 2 abs.2 müllabfuhrgebührensatzung des lkrs. verwies.
ich bin mir aber keiner schuld bewußt da in den vertrag auf der rückseite eindeutig geschrieben ist das an den vorseitig genannten terminen die müllgebühren zu entrichten sind (16.6. 15.8. 15.11.).ich wurde weder angemahnt noch wurde mein vertrag mit der gemeinde gekündigt.jetzt verweigert mir die gemeinde das recht auf bareinzahlung und verlangt die müllgebühren wieder von meinen vermietern.
ist das nicht ein vertagsbruch auf seiten der gemeinde?
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