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Als Mieter gesetzlich verpflichtet Betriebsnebenkosten zu zahlen?

Frage von Hans2253 Hans2253

Hallo, bin ich als Mieter gesetzlich verpflichtet umlagefähige Betriebsnebenkosten einer Wohnung zu tragen, oder ist dies eine freie Vertragsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter?

Bitte nur prof. Antworten! Vielen Dank im Voraus!

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Gesetzlich nicht. Aber vertraglich wenn vereinbart.

    Siehe BGB § 556 Abs. 1

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, das muss vertraglich vereinbart werden...

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Es ist eine freie Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Wurde eine solche Vereinbarung nicht getrofen, muss der Mieter auch nix zahlen. Umlagefaehig heist nicht umlagepflichtig!

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Ja, darum heißen sie umlagefähig. Du musst überprüfen, ob die verlangten Betriebsnebenkosten umlagefähig sind. Wenn ja, dann Kohle her.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Ja

    Was ja??? Gesetzlich ja oder vertraglich ja???

    Kommentar von Schuhu SchuhuSchuhu

    Das "Ja" bezieht sich auf die oberste, blaue Zeile.

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    Antwort von fs112 fs112

    Gesetzlich verpflichtet insofern nicht, als dass es eine Nichtleistung nicht im StGB verankert ist, und damit nicht dem Strafrecht unterliegt.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Quatsch...

    Kommentar von anitari anitarianitari

    @fs112,

    was hast Du geraucht oder getrunken?;-)

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    ja zweiteres^^

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    Antwort von snugata snugata

    natürlich musst du

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Was? Gesetzlich oder vertraglich???

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    Antwort von tapri tapri

    Pflicht, denn du bist als Mieter ja auch Nutznieser dieser Kosten. z.G. Gärtner, Treppenhausreinigung, Müllentsorgung......

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Gesetzliche Pflicht? Völliger Quatsch...

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Pflicht,...

    Wonach?

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