Hallo, bin ich als Mieter gesetzlich verpflichtet umlagefähige Betriebsnebenkosten einer Wohnung zu tragen, oder ist dies eine freie Vertragsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter?
Bitte nur prof. Antworten! Vielen Dank im Voraus!
Hallo, bin ich als Mieter gesetzlich verpflichtet umlagefähige Betriebsnebenkosten einer Wohnung zu tragen, oder ist dies eine freie Vertragsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter?
Bitte nur prof. Antworten! Vielen Dank im Voraus!
Gesetzlich nicht. Aber vertraglich wenn vereinbart.
Siehe BGB § 556 Abs. 1
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht, das muss vertraglich vereinbart werden...
Es ist eine freie Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Wurde eine solche Vereinbarung nicht getrofen, muss der Mieter auch nix zahlen. Umlagefaehig heist nicht umlagepflichtig!
Ja, darum heißen sie umlagefähig. Du musst überprüfen, ob die verlangten Betriebsnebenkosten umlagefähig sind. Wenn ja, dann Kohle her.
Gesetzlich verpflichtet insofern nicht, als dass es eine Nichtleistung nicht im StGB verankert ist, und damit nicht dem Strafrecht unterliegt.
Quatsch...
@fs112,
was hast Du geraucht oder getrunken?;-)
ja zweiteres^^
natürlich musst du
Was? Gesetzlich oder vertraglich???
Pflicht, denn du bist als Mieter ja auch Nutznieser dieser Kosten. z.G. Gärtner, Treppenhausreinigung, Müllentsorgung......
Gesetzliche Pflicht? Völliger Quatsch...
Pflicht,...
Wonach?
Was ja??? Gesetzlich ja oder vertraglich ja???
Das "Ja" bezieht sich auf die oberste, blaue Zeile.