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Als Kleinunternehmer (Freiberufler) korrekte Rechnung erstellen

Frage von gabischneider gabischneider

Hallo, ich arbeite freiberuflich als Journalist und bin Kleinunternehmer, d.h. ich weise keine Umsatzsteuer aus. Jetzt möchte ich meine erste Rechnung schreiben. Ich weiß, dass es hierzu Vorlagen mit Pflichtangaben im Internet gibt. Aber muss man zwingend - wenn man keine Umsatzsteuer ausweist - das Lieferungsdatum auf der Rechnung angeben? Oder kann man eine grobe Angabe auf Monatsbasis machen a la "wir berechnen für Januar und Februar folgendes"? Kontrolliert jemand die Rechnung bzw. kann es da für mich Probleme geben (Sind halt auch nur sehr kleine Beträge) Vielen Dank und viele Grüße Gabi

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Antworten (5)

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    Bei der Rechnungsstellung musst du zwischen Rechnungsbeträgen unter 150 Euro und Rechnungsbeträgen über 150 Euro unterscheiden.

    Bei Rechnung unter 150 Euro sind anzugeben:

    • Vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers.
    • Name des Rechnungsausstellers.
    • Ausstellungsdatum.
    • Auflistung gelieferte Ware oder Dienstleistung mit genauer Bezeichnung und Menge.
    • Bruttobetrag.
    • Ggf. Steuersatz (7% beziehungsweise 19 %).
    • Da du die Kleinunternehmerregelung ohne Ausweis der Umsatzsteuer in Anspruch nimmst, muss ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung erfolgen.
    • Der Liefertermin ist bei Kleinbetragsrechnungen nicht unbedingt erforderlich.

    Zusätzlich zu den zuvor genannten Angaben sind bei Rechnungen über 150 Euro anzugeben:

    • Nettobetrag
    • Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
    • Rechnungsnummer.
    • Zwingend vorgeschrieben ist in diesem Fall der Liefertermin. Bei monatlichen Sammelrechnungen ist in der Regel auch der Leistungszeitraum, beispielsweise Januar 2012 gestattet.

    Näheres zu den Bestandteilen einer Rechnung enthält auch der folgende Link:

    http://www.gruenderlexikon.de/magazin/die-mindestbestandteile-einer-rechnung?utm...

    Stichprobenweise werden Rechnungen von Buchprüfern kontrolliert. Im Zweifelsfall kann es Nachfragen geben.

    Kommentar von gruenderlexikon gruenderlexikongruenderlexikon

    Wir haben auch Rechnungsvorlagen und Muster zum Download erstellt: http://www.betriebsausgabe.de/vorlagen/rechnungen.php

    Muster sind gratis und Vorlagen kostenpflichtig. Vorlagen sind in Excel / Word und können nach belieben selbst mt Daten gefüllt werden. Muster sind mit unseren Musterdaten versehen.

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    Antwort von minnnni minnnni

    Aus deinen 3 Fragen die du gesamt gestellt hast,ergeben sich für mich eine Menge Ungereimtheiten.

    Meiner Meinung nach "mauschelst" du da irgendwas.

    Als Journalistin sollte es Dir ein leichtes sein,die letzte Frage mittels Internet selbst zu beantworten,ansonsten gehe lieber Zeitungen austragen,ist einfacher. Mfg

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    Antwort von jockl jockl

    Ich war lange im Bereich FiBu tätig. Ich war auch als Unternehmesberater selbstständig. Mich hat es keinsn Aufwandes Bedurft eine Rechnungsvorlage zu erstellen, in welchr nur noch eindeutige Daten einzutragen brauchte um eine Übersichtliche Rechnungs auszudrucken.

    Ganz nebenbei erfolgte das sogar aus dem FiBu-Program und die Rechnung wurde somit auch gleichzeit verbucht.

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    Antwort von petrella2911 petrella2911

    es wäre besser das Lieferdatum (ich bin im Finanzbereich tätig) anzugeben, wenn man nämlich an so ober korrekte Buchhalter so eine Rehnung schickt ohne ersichtliches Lieferdatum dann bekommt man sie von mir zurück. Ist halt die Berufsehre der Buchhalter alles super korrekt zu bearbetien um sich nicht angreifbar zumachen für die Wirtschaftsprüfer, Betriebsprüfer usw, es sollte auch der Text nicht fehlen warum die Rechnung nicht der Umsatzsteuer unterliegt, könnte sonst Nachfragen der einzelnen Unternehmen geben mit denen ihr arbeitet

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    Antwort von harryrrah harryrrah

    nein -- solange du in deinem umsatzlimet bleibst, kannst du monatliche rechnungen ausstellen

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