Ich bin Kleinunternehmen und von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit. Jetzt habe ich zusammen mit meiner Steuererklärung die EÜR eingereicht. Das Finanzamt teilt mir mit, dass meine vereinnahmte Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme ist. Das heißt, ist muss die Einnahme versteuern und gleichzeitig die gesamte Umsatzsteuer ans Finanzamt überweisen. Ich dachte die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten? Ist dieses Verfahren nicht eine Doppelbesteuerung? Wer kann mir weiterhelfen?
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Schreibst du etwa auf deine Rechnungen USt mit drauf? Als Kleinunternehmer kann man sich von der USt-Erhebung befreien lassen. Wenn nicht, ist die USt auf Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt zu bezahlen und die VoSt aus Rechnungen, die man bekommt, ist davon abzuziehen. Zu klären ist also wie deine Rechnungen an Kunden aussehen?
Wenn Du von §19 UStG Gebrauch machst, dann darfst Du natürlich nicht auf den Rechnungen 19% USt ausweisen! Denn sonst geschieht genau das: Die eingenommene USt zählt bei EÜR als Betriebseinnahme, die Du - nach entsprechender Verrechnung mit Deiner Vorsteuer - an das FA abführen musst. Da ist sie dann aber auch wieder Betriebsausgabe, sodass sie eben nicht doppelt versteuert wird.