Hallo,
folgendes Problem: Ich habe einen Artikel (DVD-Box) auf ebay eingestellt, dessen Höchstgebot bei weitem nicht so hoch ausfiel, wie erwartet. Der Betrag entspricht gerade mal einem Fünftel des Originaleinkaufspreises. Da es bis zweieinhalb Tage vor Auktionsende noch keine Gebote gab, wollte ich die Auktion eigentlich schon vorzeitig beenden. Leider war ich zu dem Zeitpunkt beruflich so stark eingesponnen, dass ich erst wieder auf ebay vorbeischaute, als sie bereits beendet war.
Daraufhin habe ich mich umgehend beim Käufer gemeldet und erklärt, dass ich die DVD-Box nicht mehr verkaufen möchte und bat um Verzeihung für diese kurzfristige Entscheidung. Daraufhin meldete sich der Käufer mit der Frage, warum ich die Auktion abbrechen wolle und ob mir der Preis zu niedrig sei, zeitgleich lehnte er meine Bitte um Auktions-Abbruch ab. Rechtlich gesehen, bin ich nun wohl verpflichtet ihm den Artikel zu verkaufen?
In Ordnung finde ich die an dieser Stelle etwas einseitige Auktionspolitik nicht. Der Käufer hat außer wenige Minuten im Internet verschwendet zu haben, keinen Schaden davon getragen. Ich selbst habe noch keine Bitte eines An- oder Verkäufers abgelehnt. Seiner Stillosigkeit nach würde mir dieser Käufer wahrscheinlich auch noch eine negative Bewertung anhaften; dies wäre meine erste überhaupt.
Habe ich noch irgendwelche Optionen?
An weclher Stelle habe ich meinen Bietern den Vorwurf gemacht, das Produkt zu billig bekommen zu haben? oO
Klar, weil du nach Unstimmigkeiten bei einer Transaktion noch nie eine schlechtere Bewertung befürchtet hast - also bitte!
Du bist rechthaberisch und uneinsichtig.
Lies einfach nochmal dein Eingangsposting - da geht sehr wohl draus hervor, dass du wegen den zu niedrigen Preises nicht verkaufen wolltest... DAS war ja der Grund für deine Frage...
Eine rote Bewertung hättest du für deine "Aktion" übrigens auch durchaus verdient.
Weitere Diskussion erübrigt sich ....
Du hast eine sehr merkwürdige Logik, denn über den Ausgang einer Auktion unzufrieden zu sein, ist kein Vorwurf gegenüber dem, der sie gewinnt und damit ein Schnäppchen schlägt, denn dafür ist ebay da. Aber offenbar kannst du beides nicht trennen...
Für welche Aktion sollte ich eine rote Bewertung erhalten? Dafür dass ich mich direkt und freundlich an den Kunden gewandt hatte? Oder dafür dass der Artikel bisher noch nicht einmal bezahlt wurde und auf seinen Versand wartet? Mit Relationen kannst du also auch nicht umgehen...
Weitere Diskussion ist schlichtweg sinnlos ...
richtig: Mit denk-/merkberfreiten, lernresistenten Menschen kann man nicht disuktieren.
Du bist ein wahrlich schlechter Verlierer...
...und du disqualifizierst dich mit dem letzten Satz. Schönen Tag noch!^^
Disqualifiziert hat sich hier nur einer/eine:
Du - mit deiner unsachlichen Frage... (... Seiner Stillosigkeit nach würde mir dieser Käufer wahrscheinlich auch noch eine negative Bewertung anhaften; dies wäre meine erste überhaupt.)
Liegt vielleicht daran, dass es keine Frage ist... Satzbau ist wohl auch nicht dein Ding.