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als ich beim diebstahl erwischt wurde sagte man mir ich bekomme keine anzeige ...

gefragt von lilawassereislilawassereis am 14.10.2008 um 11:07 Uhr

hallo ich habe ende august in einem laden gestohlen , typische mädchen sachen halt ( creme ,, haarfärbung) allerdings bin ich kein profi klauer somit hatte ich keine ahnung das artikel gesichert sind ( war ziemlich dumm das ich da nicht dran gedahct habe ) und als ich nichts ahnend durch die kasse lief pipste es aufeinmal und dann wars passiert ich wurde erwischt als ein mann zu mir kam der für solche sachen zuständig war sagte er mir mehrmals das ich keine anzeige bekommen werde heute haben meine eltern einen brief bekommen das wir zum gericht kommen sollen ... was passiert jezt bekomme ich aufeinmal doch eine anzeige ??? dieses thema hatten wir eigentlich schon so gut wie vergessen und aufeinmal kam doch noch dieser brief können die das überhaupt machen ? erst sagen ich bekomme keine anzeige etc.... und jetzt 2 monate später bekommen wir einen biref ... was erwartet mich nun ??

ich bereue sehr das ich das gemahct habe nur irgendwie komm ich da anscheinend nicht mehr raus bitte helft mir !!!

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Recht x 35.053 diebstahl x 677 vorladung x 42

Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Oktober 2008 11:10
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Du hast gestohlen und versuchst immer noch die Tat zu verniedlichen. Steh zu den Folgen und lern daraus.

Kommentar von 2c894e41797274d5e311dcafdb0aca50smallCinamon83 am 14. Oktober 2008 11:12

DH Taff genug sein zu klauen, aber dann wenns rauskommen jammern wie ne Schoßhund..

Kommentar von Simple_avatar5smallXCarpediemX am 14. Oktober 2008 11:12

...DH!LG

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 14. Oktober 2008 11:18

Wenn sie glimpflich davonkommt, denkt sie, nächstes Mal stehle ich schlauer. Das ist wohl nicht der Sinn der Sache, am Ende steht eine Kriminalkarriere.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Oktober 2008 11:10
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du wirst eine Verwarnung bekommen und evtl. Sozialstunden oder ein Ordnungsgeld und Ladenverbot für einen bestimmten eitraum..

Las dir das einfach eine Lehre sein, denn zu ändern ist es nciht mehr


anonym
beantwortet von clausrutan am 14. Oktober 2008 11:13
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Wenn du deine Tat bereust - nicht die Tatsache dass du den Sicherungschip übersehen hast !!! kommst du bei deinem hoffentlich ersten Vergehen meistens glimpflich davon. Abhängig von deinem Alter natürlich. Wenn du noch nicht volljährig bist meistens mit Sozialstunden.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 14. Oktober 2008 11:20

Strafe muß sein, denn Stehlen ist schlichtweg kriminell.


Eselin
beantwortet von Eselin am 14. Oktober 2008 11:09
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Wenn das deine erste und letzte Tat ist, wirst du mit einem "blauen Auge" (kleine Geldstrafe, ein paar Sozialstunden oder so) davonkommen.


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 14. Oktober 2008 11:08
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Sag das nicht uns, sondern dem Gericht !!! Im übrigen finde ich das mit der Anzeige nur richtig: Diebstahl- egal ob "Mädchensachen", Playstation oder Auto- alles ist ne Schweinerei.. und da wundert sich die Bevölkerung noch, dass die Preise steigen...


anonym
beantwortet von malediva8 am 14. Oktober 2008 11:14
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Erst mal werden wohl einige Sozialstunden für dich heraus springen ...wenn es aber noch einmal passiert dann gibt es eine Geldstrafe und bei nichtzahlung kann es sogar zur Haftstrafe kommen. Also lieber einkaufen gehen wenn das Gels reicht :)


akademikus
beantwortet von akademikus am 14. Oktober 2008 11:12
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nun bleib mal ganz ruhig. wie hoch war denn der wert der sachen die du gestohlen hast. das kann ausschlaggebend für eine einstellung des verfahens sein. ausserdem wirst du noralerweise erst von der polizei angehört und nicht gleich zum gericht bestellt. also wie teuer waren die sachen?

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 14. Oktober 2008 11:16

Der Wert ist schietegal, es zählt, daß gestohlen wurde, und das ist absolut nicht okay.

Kommentar von 516bbd91b4939de2e25b236edaeef843smalllilawassereis am 14. Oktober 2008 11:19

ich denke mal ca 20 € aber mehr eigentlich nicht

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 14. Oktober 2008 12:27

bis 25€ kannst du das verfahren problemlos einstellen lassen. §154 StPO. da ist das "öffentliche interesse" an einer strafverfolgung nicht groß genung. erkundige dich bei einem anwalt.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 14. Oktober 2008 12:29

du hast recht das es nicht in ordnung ist, zu stehlen. nur vorwürfe kann die kleine nun überhaupt nicht gebrauchen. ich denke sie hat genügend ärger mit ihren eltern bekommen. und wenn man sich schon traut so öffentlich sich einen rat zu holen dann finde ich es unverschämt diesem mut mit füssen zu treten.

Kommentar von 516bbd91b4939de2e25b236edaeef843smalllilawassereis am 14. Oktober 2008 12:36

hmm.. ich werds wohl irgendwie überleben .. den riesen stress mit meinem vater war grad erst vorbei ..natürlich war meine mutter nicht grad begeistert aber mein vater geht da um einiges mehr ab wenn der das heute abend von meiner mutter in die hand gedrückt bekommt dann wird jezt wohl wieder ne menge ärger kommen

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 15. Oktober 2008 11:16

wichtig ist das du dazu stehst. such keine ausreden. bleib ehrlich...vorallem mit dir...! denk mal drüber nach. gruss akademikus


nadjapet
beantwortet von nadjapet am 14. Oktober 2008 11:11
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Da musst Du wohl durch, scheint ein Zivilprozess ohne Anzeige zu sein. Halt den Kopf hin und stell Dich dem Sachverhalt.


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 14. Oktober 2008 11:11
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Es ist ungewöhnlich, das man dir sagt, das es keine Anzeige gibt. Eigentlich hängt doch in jedem Geschäft ein Schild auf dem steht, dass jeder Diebstahl zur Anzeige gebracht wird. Vielleicht hast du was missverstanden? Eigentlich auch egal, denn wie es aussieht, wurdest du angezeigt, und jetzt musst du dadurch. Was dich erwartet kann dir wohl eher ein Anwalt sagen.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 14. Oktober 2008 11:09
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Ja, das können die machen. Und wenn du über 14 bist wirst du wohl eine Geldstrafe bekommen.


anonym
beantwortet von EMCDIEIDEE am 17. Dezember 2008 14:43
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Keine Angst, das war nur eine Entwendung und kein Diebstahl. Die Berechnung/die Höhe der sogenannten Regresskosten (welche von Ladendieben / innen eingehoben werden) bei Beauftragung eines externen Detektivunternehmens bzw. eigenem, angestellten Überwachungspersonal ist unterschiedlich zu beurteilen und wird auch je nach Aufwand berechnet, Wenn ein Hinweis im Geschäft während des Überwachungsauftrages über die Kosten aufgehängt wird können die Kosten schon bis aus € 500.- steigen. Falls auch noch eine "Eintreibfirma" "Inkassobüro" beauftragt wird das Geld einzufordern kann das schon an die € 1000.- kommen. Es gibt nach meinen Recherchen unterschiedliche Regresskosten von einzelnen Detektivunternehmen. € 145.- € 192.- € 278.- oder auch € 350.- je nach Aufwand und der anwesenden Detektive. Am besten ist nicht auf das bezahlen zu "vergessen" :-) Herzlichst "EMC DIE IDEE"


mikael
beantwortet von mikael am 14. Oktober 2008 11:13
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Wer das eine mag, muss das andere Mögen. Damit hättes Du rechnen müssen und nun, Augen zu und durch. Und denk dran, ehrlich wert am längsten.


anonym
beantwortet von wcbw1 am 24. Juni 2009 16:00
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heyy duh,

mir ist gerade vor einer woche dasselbe passiert, bin 15 und habe ein wert von 30 euro gestohlen,

musste eine busse von 150.- bezahlen und musste einen brief von meinen eltern unterschreiben dass ich nicht mehr in das geschäft darf, habe solche angst was jetzt noch auf mich zu kommt..

was ist mit dier bis jetzt passiert?

BITTE HILF MIR!


z95959599
beantwortet von z95959599 am 16. Dezember 2008 23:37
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Ich finde, man sollte die die linke Hand abhacken! Und beim nächsten Mal die rechte Hand! Dann reichts nur noch zum Mundraub!


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 14. Oktober 2008 11:51
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Keine Angst, dir wird niemand den Kopf runter reißen. Dass du Blödsinn gemacht hast, braucht dir hoffentlich niemand mehr zu sagen. Das, was auf dich zukommt ist am ehesten als erzieherische Maßnahme zu werten, der Gesetzgeber will sicher gehen, dass du "geheilt" bist. Rechne mit einem wirklich ernsthaften Gespräch mit einem Richter oder Staatsanwalt. Üblicherweise werden solche Verfahren gegen Ersttäter gegen eine Auflage eingestellt. Da Geldstrafen bei jugendlichen Tätern sowieso meist von den Eltern gezahlt werden müssten, haben sie wenig Sinn, daher wird es als Auflage wahrscheinlich Arbeitsstunden im sozialen Bereich geben.


anonym
beantwortet von malediva8 am 14. Oktober 2008 11:19
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Erst mal werden wohl einige Sozialstunden für dich heraus springen ...wenn es aber noch einmal passiert dann gibt es eine Geldstrafe.Ausserdem hast du 2 Jahre ? Hausverbot im betreffenden Geschäft. Also lieber einkaufen gehen wenn das Geld reicht :)Viel Glück!


anonym
beantwortet von TimRobot am 14. Oktober 2008 11:12
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Natürlich kommst du da wieder raus! Aber das man keine Anzeige für sowas bekommt glaubst du doch wohl selbst nicht! Aber das dir der Sicherheitstyp gesagt hat er zeigt dich nicht an kannst du nicht zu deinem Vorteil benutzen! Das Endergebnis wäre ja das selbe gewesen! Aussage, Verhör, Zurückgeben, Bezahlen! Was auch immer passiert ist, ist passiert! Und wäre auch so passiert wenn er dir von anfang an gesagt hätte das du ne Anzeige bekommst! Natürlich wird es ein Kavaliersdelikt sein! Diebstahl ist erst ab einem bestimmten, grösseren Betrag der Fall! Vermutlich wirst du gemeinnützige Stunden oder eine kleine Geldstrafe bekommen! Mehr nicht!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 14. Oktober 2008 11:14

das wäre übertrieben...

Kommentar von TimRobot am 14. Oktober 2008 11:22

Was wäre übertrieben???


XCarpediemX
beantwortet von XCarpediemX am 14. Oktober 2008 11:11
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...hier habe ich auch nur den 1.Satz gelesen (ich habe in einem Laden gestohlen) und antworte auf so eine Frage nicht! Sorry!!!

Kommentar von malediva8 am 14. Oktober 2008 11:15

tss dann lasse es halt aber lass das moralisieren!

Kommentar von Simple_avatar5smallXCarpediemX am 14. Oktober 2008 11:17

...ich würde mal sagen: "ist meine Sache", oder? LG trotzdem


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