Hallo ich bin momentan Hartz4 Empfängerin bis zum 3. Lebensjahres meines Kindes. Ich bin 30% gehbehindert hab ich da einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Hartz4?!?!
Als Hartz4 Empfängerin mit Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf?
Antworten (9)
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pasopaso @sipa86 es hängt davon ab , was für krankheiten du hast, siehe dir bitte §21 Abs.5 SGB II an ..einfach bei Google suchen. z.B.bei MS(multiplisklorose) Kranke ist die Übernahme der Kosten für eine Krankheitsbedingten Ernährungsaufwand zu Gewähren.
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jascha12345 hallo mein namme ist jascha und bin seit 4 monaten hir en hamburg mit meiner tochter und meiner frau und habe 50% behindert...nuna will ich wissen was für rechte ich habe beim abeits amt und was für gelder ich beantragen kann und .....wie beantrage ich pflege gel ich warte so schnnel auf anwort ich hinter lasse meine email ....pros_u@hotmail.com mit grüsen jascha.w
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jascha12345 hallo mein namme sit jascha und habe 50% behindert allso ich bin erst seit 4 monaten hir mit meiner famile ich komme aus der dom.rep und keiner kann mir sagen was für rechte ich habe und antrag stelen kann ich brauche hilfe ich hinter lasse mal meine email pros_u@hotmail.com ich warte auf anwort so schnnel wie möglich
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DRBaertlingDRBaertling
Mehrbedarfe gibt es dafür regulär leider nicht.Schwangerschaft und MB für kostenaufwendige Ernährung sind die augenscheinlichsten Gründe. Eine wirkliche Auskunft geben Ihnen meine Kollegen bei Ihnen unten. Suchen Sie im Netz oder Telefonbuch die GESELLSCHAFT FÜR ARBEITS- UND SOZIALRECHT E. V. (GefAS) wir haben bestimmt auch eine Geschäftsstelle in Ihrer Erreichbarkeit! Übrigens: eine persönliche Beratung ist zwar kostenlos, aber nicht umsonst. Nur der Nutzen für die Ratsuchenden zählt für uns!
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PanikgirlPanikgirl
WIE schlecht kannst Du Dich bewegen`? 30 % wird wohl vielleicht nicht reichen dafür, zumal es Menschen gibt, die ein Bein abhaben und quasi nichts mehr alleine machen können und nicht einmal Pflegestufe 2 bekommen.
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SiPa86 Ich stehe richtig schlecht da weil die Ärzte mich noch nicht operieren wollen. Ich kann kaum größere strecken laufen und bin auf Auto angewiesen. Hab auch schon nen schwerbehindertenausweis beantragt aber der dauert noch ne weile bis ich ihn bekomme. und mit dem bissl geld was ich kriege kann ich mein auto nicht finanzieren was für mich mittlerweile lebensnotwendig ist da ich sonst nicht von a nach b kommen würde.
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julia611julia611 mit 30% bekommt man keinen schwerbehindertenausweis erst ab 50% prozent.
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PanikgirlPanikgirl oh je - hast Du eine kaputte Hüfte und bist zu jung deshalb? Da kannte ich auch mal eine junge Frau - normal müsstest Du 50 % haben, wenn Du bei jedem Schritt Schmerzen hast und humpelst.
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julia611julia611 die sache ist die es kommt drauf an was sie für ne krankheit hat die dieses problem auslöst. es gibt einen katalog da sind alle erdenklichen krankheiten aufgezählt und dadurch wird der grad der behinderung festgelegt. mein schwiegervater ist herzkrank hat aber nur 30% bekommen ich selber musste hart für meine 50% kämpfen.
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SiPa86 wenn ich wüsste wo ich mich hinwenden soll dann würde ich auch einiges auf mich nehmen damit das mal voran geht denn langsam kann ich nicht mehr.
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SiPa86 Ich habe jeden Tag schmerzen von Rücken da ich eine schiefe wirbelsäule habe bis zu de knie und der Ursprung die Hüfte. Habe einen beckenschiefstand und im Haushalt starke Probleme da alles was ich mache mit schmerzen verbunden ist. Ich hoffe das ich hochgestuft werde denn mit 30% trotz der einschränkung komm ich nicht weit
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julia611julia611 hast du dich schonmal beim amt für soziale angelegenheiten gemeldet also bei dem sachbearbeiter wo du bist und hast nachgefragt? darf ich fragen wo du bist?
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SiPa86 in zwickau da hab ich auch den antrag hingeschickt
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julia611julia611 ich würde sonst mal anrufen fragen wie weit deine sachen bearbeitet wurden und ganz wichtig WENN DU EINEN BESCHEID BEKOMMST DER DICH NCIHT ZUFRIEDEN STELLT SOFORT WIDERSPRUCH EINLEGEN!!!
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julia611julia611
ich denke nicht da du nur 30 % hast. bist du denn gleichgestellt??
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SiPa86 wie meinst du das?!?
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julia611julia611 wenn du 30 % schwerbehindert bist kannst du dich gleichstellen lassen das heisst du hast fast die selben rechte wie jemand der 50% hat.
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SiPa86 hab schon nen ausweiß und eine hochstufung auf 50% beantragt weil mein Arzt das für gut empfindet da ich schon sehr eingeschränkt bin.
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julia611julia611 achso aber haben tust dus noch nicht??
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SiPa86 nein sowas dauert auch bis zu nem Jahr bearbeitung und letztes jahr im november hab ich es beantragt
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julia611julia611 ich gebe dir nen tipp. ich selber musste auch lange warten wurde blöd angemacht am telefon und ich habe mich beim ministerium beschwerd und plötzlich hatte ich meinen ausweis da und wurde hochgestuft von 40 auf 50%.
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SiPa86 achso?! wie komm ich denn an die telefonnummer vom ministerium?!?!
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julia611julia611 ich würde einen brief schreiben.
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SiPa86 an welche Adresse?!?
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julia611julia611 Dienstsitz der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer MdB, Mauerstraße 53 , 11017 Berlin
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SiPa86 Danke schön dann hoffe ich mal ich komme mit dem brief weiter.
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julia611julia611 bitte ich drücke dir die daumen.
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NachtflugNachtflug
Nur, wenn die Behinderung tatsächlich mit finanziellem Mehraufwand verbunden ist.
Mit Diät hat das nichts zu tun.
''Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.''
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37306.htm
Aber garantiert nicht bei nur 30% Gehbehinderung!
Dann schon eher bei Diabetes.
''Aber garantiert nicht bei nur 30% Gehbehinderung!''
Das habe ich auch gar nicht behauptet! Aber das mit der Diät (in Absatz 5), ist was anderes als die Leistung für behinderte Hilfebedürftige (im Absatz 4).