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Als Hartz-IV-Empfänger den Kinderfreibetrag auf Großeltern übertragen, ist das legal?

Frage von Waland Waland

Ist das legal, wenn Hartz-IV-Empfänger den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung auf die Großeltern übertragen? Meine arbeitslose Nachbarin sagt, dass ihr sonst der Kinderfreibetrag steuerlich verloren geht. Könnt ihr uns einen Rat geben?

Danke Euch.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Egoline Egoline

    ... nur, wenn das Kind bei den Großeltern lebt....

    "Bei der Übertragung auf Stief- bzw. Großeltern gibt es unterschiedliche Varianten. Der freiwilligen Übertragung steht die unfreiwillige Übertragung bei Nichterfüllung der Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber. Voraussetzung ist jeweils, dass die Stief- bzw. Großeltern das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Groß- und Stiefeltern sind nach dem im Kindergeldrecht geltenden Vorrangprinzip ohnehin kindergeldberechtigt, wenn sie ein Enkel- oder Stiefkind in ihren Haushalt aufgenommen haben. ( § 63 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 EStG ) Das Kind muss in diesem Haushalt seine persönliche Betreuung finden und sich nicht nur zeitweise aufhalten. Ein Kind, das sich z.B. wechselweise im Haushalt der leiblichen Eltern und der Großeltern aufhält, ist nicht in den Haushalt der Großeltern aufgenommen. Zur Angleichung an die Regelungen zum Kindergeldanspruch wurde die Sonder- Übertragungsmöglichkeit des Kinderfreibetrags geschaffen. Die Übertragung setzt nicht voraus, dass zu dem Stiefelternteil oder den Großeltern ein Pflegekindschaftsverhältnis begründet worden ist. Soweit ein solches Verhältnis in der Beziehung Stiefeltern Kind bzw. Großeltern - Kind vorliegt, haben die Pflegeeltern bereits einen gesetzlichen Anspruch auf den Kinderfreibetrag. ( § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ) Eine Übertragung in Pflegekindschaftsfällen von den leiblichen Eltern auf Pflegeeltern ist nicht möglich, weil die leiblichen Eltern selbst gar keinen Anspruch auf einen Freibetrag mehr haben ( § 32 Abs. 2 Satz 2 EStG ."

    http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kinderfreibetrag-bertragung.html

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    Antwort von anjanni anjanni

    Legal kann das eigentlich nur sein, wenn die Kinder auch von den Großeltern betreut werden. Dann bekommst Du aber für die Kinder auch kein HartzIV mehr, denke ich.

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    Antwort von misior misior

    Der Kinderfreibetrag kann nur auf die Großeltern übergehen, wenn diese die Enkel auch betreuen und unterhalten. Der Kinderfreibetrag ist dafür da das Arbeitseinkommen steuerlich zu entlasten. Sie ist ja ein Schätzchen.

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Ja, das geht, aber die Kinder müssen bei den Großeltern leben.

    Alles andere fällt unter Sozialleistungsbetrug.

    Im Übrigen, wo zahlt die arbeitslose Nachbarin Steuern ?

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    Antwort von jimmini jimmini

    Was hat sie den mit Steuern am Hut, wenn sie Harz 4 bekommt..... Natürlich geht sowas nicht, es sei, die Großeltern haben das Sorgerecht.

  • 1
    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Dann sag mal Deiner Nachbarin, dass sie illegal handelt und sich strafbar macht, wenn die Kinder in ihrem Haushalt leben.

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