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Als Gesellschafter bei GmbH kündigen - Wie?

Frage von Kongsternchen Kongsternchen

Guten Tag allerseits,

wie kann ich als Gesellschafter in einer GmbH kündigen?

Außerdem: Wie kann ich als Aktionär einer AG kündigen? Ist der Aktionär auch gleich Vorstand der AG?

Danke sehr...

Kong

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Antworten (4)

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Wenn du deine Aktien verkaufst, bist du kein Aktionär mehr. In den Vorstand einer AG wird man gewählt, und musst ordentlich kündigen, wenn man nicht mehr mag. Als Gesellschafter einer GmbH lässt man sich seine Einlagen auszahlen. Wie das geschieht, wird vertraglich geregelt.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Bei einer GmbH muss Dich die Gesellschaft aus dem Gesellschaftervertrag entlassen, bzw. Du mußt, falls möglich, diesen kündigen.

    Ein Aktionär ist nicht automatisch Vorstand einer Gesellschaft. Er muss auch nicht kündigen, da er keinen Vertrag mit der Gesellschaft hat. Der Verkauf der Aktien beendet das Aktionärsverhältnis.

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    Antwort von Kolumna Kolumna

    Hallo, ob man als Aktionär auch Vorstandsmitglied ist, hängt davon ab, wieviel Anteile man an der AG hält. Als Aktionär musst Du nicht kündigen - wer hat Dir denn soetwas erzählt? Du kannst jeder Zeit Dein Aktienpaket anders zusammen stellen und die Aktien, die Dir nicht passen auf den Markt geben. Wenn Du Dir unsicher bist, lass Dich in Deiner Bank beraten. Bei einem Gesellschaftsvertrag ist die Sache schwieriger, denn ein Vertrag hat **immer mehrere oder zumindest zwei Vertragspartner.

    Diesen kann man entweder

    • im gegenseitigen Einverständnis durch Beschluss der Gesellschaftsversammlung
    • auf Grundlage der Vertragsvereinbarungen einseitig kündigen, wobei hier immer der Beistand eines Anwaltes empfehlenswert ist
    • oder durch Liquidation der GmbH lösen. Ich hoffe dies reicht Dir. LG
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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Eine "Kündigung" gibt es für Anteilseigner an Kapitalgesellschaften nicht. Einen GmbH- Anteil kann man verkaufen, und zwar an einen Dritten, an einen anderen Gesellschafter oder an die GmbH selbst. Welcher Vorgang möglich ist, muss sich aus dem GmbH- Vertrag ergeben. Aktionäre konnen im Vorstand der AG sein, es ist aber bei großen Aktiengesellschaften die Ausnahme. Stell Dir vor, Du hast 100 Aktien von VW, dann bist Du in Wolfsburg nicht enmal dem Namen nach bekannt. Auch hier ist eine Kündigung der Aktien nicht möglich. Wenn die AG börsennotiert ist. kannst Du die Aktien über einen Makler oder über die Wertpapierabteilung Deiner Bank/Sparkasse verkaufen. Bei kleineren nicht börsennotierten Aktiengesellschaften läuft es im Prinzip ab wie bei einer GmbH.

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