Auf der Landstraße ist mir ein Geisterfahrer entgegengekommen. Obwohl ich ausgewichen bin, hat der Fahrer mir meinen Seitenspiegel (fast) abgefahren, ich vermute mal er wird denselben Schaden haben. Aus Angst/Schock (dachte, er würde frontal mit mir zusammenprallen) bin ich nach einer kurzen Weile weiter gefahren. Nach einiger Zeit ist mir aufgefallen, dass mich ein Auto verfolgt und die Lichthupe gibt- vermutlich der andere Fahrer?!
Kann man mir nun Fahrerflucht anhängen, auch wenn ich den Unfall nicht verursacht habe? Was muss ich nun tun (Anzeige gegen Unbekannt/Selbstanzeige wegen Fahrerflucht) ??
Nein, ich hatte noch nicht einmal Koffein in meinem Blutkreislauf!!! Ich habe auch angehalten und bin erst nach ein paar Minuten weiter gefahren. In dem Moment stand ich echt neben mir :(
Ist schon verständlich, ich hab so etwas noch nie erlebt, mir kamen zwar welch zu nahe, es kam aber nie zu solcher Sache. Genaueres weiß ich da auch nicht, vllt ist Polizei kein schlechter Gedanke. Und oben meine Antwort war nicht für Dich, mit dem überholen, ich weiß was Du mit "Geisterfahrer" meinst, jedoch ist rein theoretisch, ein "Geisterfahre auf der Landstrasse nicht möglich, weil auf der Landstrasse beide Seiten in entgegengesetzter Richtung befahren werden kann. Verstehst Du, ein Geisterfahrer kann nur sein, der eine verbotene Strassenseite benutzt und die Landstrasse ist zu beiden seiten freigegeben, es ist von Dir nur eine Unglückliche Bezeichnung, Geisterfahrer. Es war ein Fahrer der die Spur nicht halten konnte.