3

Als Geschädigter "Fahrerflucht" begangen??

Frage von Matrojschka Matrojschka

Auf der Landstraße ist mir ein Geisterfahrer entgegengekommen. Obwohl ich ausgewichen bin, hat der Fahrer mir meinen Seitenspiegel (fast) abgefahren, ich vermute mal er wird denselben Schaden haben. Aus Angst/Schock (dachte, er würde frontal mit mir zusammenprallen) bin ich nach einer kurzen Weile weiter gefahren. Nach einiger Zeit ist mir aufgefallen, dass mich ein Auto verfolgt und die Lichthupe gibt- vermutlich der andere Fahrer?!

Kann man mir nun Fahrerflucht anhängen, auch wenn ich den Unfall nicht verursacht habe? Was muss ich nun tun (Anzeige gegen Unbekannt/Selbstanzeige wegen Fahrerflucht) ??

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 0
    Antwort von glaubenichts glaubenichts

    Fahrerflucht - Kein Kavaliersdelikt. Hier sind Aussagen dazu.

    http://www.123recht.net/article.asp?a=6520

  • 0
    Antwort von mikael mikael

    Du hast es gehört, dass Dein Seitenspiegel erwischt wurde und hast nicht angehalten? Hattest Du noch viel Restalkohol? Wenn jemand anderes mir einen Schaden am Auto macht, halte ich doch an, es sei den ich hab eine Leiche im Kofferraum.

    Kommentar von Matrojschka Matrojschka

    Nein, ich hatte noch nicht einmal Koffein in meinem Blutkreislauf!!! Ich habe auch angehalten und bin erst nach ein paar Minuten weiter gefahren. In dem Moment stand ich echt neben mir :(

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    Ist schon verständlich, ich hab so etwas noch nie erlebt, mir kamen zwar welch zu nahe, es kam aber nie zu solcher Sache. Genaueres weiß ich da auch nicht, vllt ist Polizei kein schlechter Gedanke. Und oben meine Antwort war nicht für Dich, mit dem überholen, ich weiß was Du mit "Geisterfahrer" meinst, jedoch ist rein theoretisch, ein "Geisterfahre auf der Landstrasse nicht möglich, weil auf der Landstrasse beide Seiten in entgegengesetzter Richtung befahren werden kann. Verstehst Du, ein Geisterfahrer kann nur sein, der eine verbotene Strassenseite benutzt und die Landstrasse ist zu beiden seiten freigegeben, es ist von Dir nur eine Unglückliche Bezeichnung, Geisterfahrer. Es war ein Fahrer der die Spur nicht halten konnte.

  • 0
    Antwort von faebu96 faebu96

    ich würde Anzeige erstatten gegen unbekannten

  • 0
    Antwort von quopiam quopiam

    Wenn Du den anderen Fahrer nicht gefragt hast - so verstehe ich das jedenfalls - kannst Du auch nicht wissen, was er von Dir wollte. Offenbar bist Du ja jetzt zuhause und "verdaust" die Sache. Ich glaube nicht, daß Du unfallflüchtig warst, es könnte aber sein, daß die Polizei davon ausgeht, daß es so ist. Ich würde die nächste Polizeidienststelle anrufen und schildern, was Dir passiert ist. In der Regel reagieren die dann moderat, wenn man das so darstellt, wie Du das erlebt hast. Gruß, q.

  • 0
    Antwort von Linchen3012 Linchen3012

    Eigentlich solltest du am besten die Polizei fragen. Aber wenn du den Anderen anzeigen willst, auf jeden Fall nicht wegen Fahrerflucht, denn die hat er nicht begangen! LG

  • 0
    Antwort von Mausi2548 Mausi2548

    Geh am Besten zur Polizei und schildere den Fall. Wenn Du es meldest, bevor es von Deinem "Unfallgegner" gemeldet wird, hast Du die bessere Ausgangslage.

  • 0
    Antwort von nettermensch nettermensch

    ich würde vorsichtshalber zur polizei gehen und den sachgehalt klären. sei froh das es nur ein spiegel war.

  • 0
    Antwort von schildi schildi

    Landstraße ,Geisterfahrer??

    Kommentar von nettermensch nettermenschnettermensch

    warum nicht, wenn er auf die falsche seite fährt.

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    Ich darf doch auf der linken Spur fahren wenn es erlaubt ist, zum Beispiel beim überholen, nur auf der Autobahn gibt es eine Fahrtrichtung. Nach dem was Du sagst sind wir alle kurz Geisterfahrer wenn wir überholen, auf der Landstrasse.

    Kommentar von Matrojschka Matrojschka

    Da war aber niemand zum Überholen!!

  • 0
    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Du bist weg gefahren, also kannst Du nicht den anderen Fahrer anzeigen, wegen angeblicher Fahrerflucht. Wahrscheinlich erstattet er Anzeige. Wenn Du schon selbst vermutest, dass Dich der andere Fahrer kurz verfolgt hat und Dich zum Anhalten aufgefordert hat(per Lichthupe) und Du bist trotzdem abgehauen, kannst Du so unschuldig nicht sein.

    Kommentar von Matrojschka Matrojschka

    Ich hab ja erstmal im Graben gewartet (wohin soll man denn sonst ausweichen) und bin dann weiter gegurkt. Ich fahre noch nicht lang und hatte Angst regelrecht tot gefahren zu werden :(

    Kommentar von Matrojschka Matrojschka

    Ich würde ihn ja auch nicht wegen Fahrerflucht anzeigen wollen, nur wegen dem Schaden, wobei der (bei mir) eher gering ausfällt und ich keine Lust auf Stress mit der Justiz habe.

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    und das kann Dir zum Verhängnis werden.

  • 0
    Antwort von BlueKingdom BlueKingdom

    das beste ist die Polizei fragen, denn diese ist nun mal der Freund und Helfer und wird dir in diesen Dingen helfen!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.