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als gelernte fachkraft wehniger gehalt als eine ungelernte

Frage von ingo206 ingo206

ich habe erst recht späht mitbekommen das mein gehalt als fachkraft mit ausbildung und langer berufsrefahrung geringer ist als das der kolegen welche nichtfachkräfte sind und das bei gleicher arbeit und zeit. ich habe zwar ein festgehalt laut arbeitsvertr. aber beim abschluss wuste ich nicht das die anderen mehr bekommen . und habe dieses gehalt akzeptiert. kann ich im nachinein nach meiner kündigung ,welche rechtens ist(Gastronomie saisonvertrag halt; ) noch die differenz einfordern.

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Antworten (9)

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    Antwort von sojumayaka sojumayaka

    nein, hast ja unterschrieben das du damit einverstanden bist.

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Das ist auch in unserem Beruf üblich.Wer gut ist bekommt halt mehr ob gelernt oder ungelernt

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Nein, du hast den Vertrag so unterschrieben, solange der nicht Sittenwidrig oder gegen Mindestgehaltsvorgaben verstößt ist da nichts zu machen. Du solltest halt schon Wissen was üblicherweise in deine Beruf gezahlt wird.

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    Antwort von Mamasande Mamasande

    Nein, das kannst du nicht. Sorry! Ich hoffe, du machst weniger Rechtschreibfehler in deinen Bewerbungsunterlagen, als hier ;)

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    Antwort von DerIng DerIng

    Erkundige dich, was im Tarifvertrag der NGG steht. Ist dein Stundenlohn geringer, als im Tarif angegeben, so kannst du eventuell für die letzten 3 Monate dies Einklagen. Falls du nicht richtig eingruppiert wurdest, so muss du eine entsprechende Eingruppierungsklage anstreben - dies ist schwierig und lohn sich für dich wohl nicht.

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Das nachträgliche Einfordern der Gehaltsdifferenz ist nur dann möglich wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und dieser Sie nicht gemäß des Tarifvertrags eingruppiert hat. Wenn Ausschlussfristen vereinbart wurden ist der Zeitraum für den Sie nachfordern können reduziert.

    Gilt für Sie nur eine arbeitsvertragliche Regelung, so haben sie, außer wenn das Lohnniveau sittenwidrig ist, keine Möglichkeit einen Differenzbetrag einzufordern.

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Manne67 Manne67

    gelöscht

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    Antwort von zj1000 zj1000

    wie kommst Du auf so etwas ?

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    Antwort von turalo turalo

    Wie lange arbeiten denn die ungelernten Kräfte im Betrieb? Länger als Du?

    Natürlich kannst Du nichts einfordern, wenn Du kündigst.

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