Hallo... nach Reklamation einer GoreTex Jacke informerte mich das Sportgeschäft darüber das dieses Kleidungsstück vom Hersteller nicht mehr repariert werden kann und mir über den Kaufpreis eine Gutschrift ausgestellt wird. Ausserdem ist dieses Modell im Laden nicht mehr vorhanden, zwecks tausch. Preis der Jacke immerhin 450EUR Ist das Rechtens mich nur mit einem Einkaufsgutschein abzuspeisen_? wenn ich eventuell woanders die möglichkeit hätte selbiges Produkt aufzutreiben. vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
Als Garantieleistung nur Einkaufsgutschein oder Bargeld_?
Antworten (6)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg
bei einem mangel hast du zwei möglichkeiten. du kannst nachbesserung, also reperatur, oder Lieferung einer mangelfreien sache, also umtausch gegen eine neue. Erst wenn der Händler dir dies verweigert kannst du dein geld zurück verlangen. und in diesem fall hast du das recht auf das geld. eine gutschrift genügt nicht.
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2Antwort von
augustkoeniginaugustkoenigin
Da du die Ware wegen Mängeln zurück gegeben hast kannst Du Dein Geld zurück verlangen. Bei einem Umtausch wegen Nichtgefallen wäre das was anderes.
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1Antwort von
SportuschiSportuschi
Ich würde mich auf jeden Fall an den Verbraucherschutz wenden. Meines Erachtens müssen die dir das Geld auszahlen, weil sie ja keinen Ersatz leisten können.
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0Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Wenn Du dort wieder was kaufen willst, kannst Du den Gutschein nehmen, ansonsten auf Bargeld bestehen
Kommentar von
pechi1 Bargeld ist mir lieber...so besteht die chance auf eine neue jacke die mir in dem geschäft nicht angeboten werden kann danke
klingt einleuchtend...