... wenn es denn die Polizei sieht?
Als Fußgänger bei Rot über die Ampel - kann man dafür polizeilich belangt werden?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| Ja, das wird genau so hart bestraft, wie bei Autofahrern | 3 |
| Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sich | 4 |
| man wird von der Polizei lediglich mündlich verwarnt | 0 |
| es passiert gar nichts | 0 |
Antworten (10)
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2Antwort von
Naoscaire1916Naoscaire1916
Abgestimmt für: Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sichZauberwort: Bußgeldkatalog! Abschnitt: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
130 Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt 5 €
130.1 - mit Gefährdung 5 €
130.2 - mit Sachbeschädigung 10 €Es ist nichtmal ein Bußgeld, sonder nur eine Verwarnung....
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1Antwort von
Sascha1970Sascha1970
Abgestimmt für: Ja, das wird genau so hart bestraft, wie bei Autofahrernja klar wirst du bestraft, sogar auch wenn du keinen Führerschein hast kriegst du einen Punkt abzug !
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0Antwort von
wolle6843 Abgestimmt für: Ja, das wird genau so hart bestraft, wie bei Autofahrernich würde jeden fußgänger genauso betsrafen der bei rot über die strasse geht wie ein autofahrer. bußgeld und auch pnkte
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siggibayrsiggibayr
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich an die Regeln zu halten. Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum nehmen auch am Verkehr teil und müssen sich somit an die StVO halten. In § 37 StVO steht nun mal, dass ein Rotlicht einer Lichtzeichenanlage zu beachten ist. Wer dies nicht beachtet wird gebührenpflichtig verwarnt (Höhe wurde bisher richtig wiedergegeben), sofern die Polizei tätig werden möchte. Wird durch das Nichtbeachten durch einen Fußgänger ein Verkehrsunfall zwischen zwei Kfz verursacht (z.B. Auffahrunfall, weil das erste Fzg dadurch bremsen musste), so ist der Fußgänger als Mitverursacher schadensersatzpflichtig. Entfernt er sich von der Örtlichkeit, so beht er rein rechtlich eine Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), da er mit ursächlich an diesem Unfall war.
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0Antwort von
WenneWenne
Abgestimmt für: Ja, das wird genau so hart bestraft, wie bei AutofahrernFußgänger und Radfahrer sind, entgegen weit verbreiteter Meinung, auch Verkehrsteilnehmer die sich an die StVO halten sollten. ;-)
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sclawsclaw
Kann man pauschal nicht sagen. Es hängt auch immer davon ab, ob eine Verkehrsgefährdung vorliegt oder nicht. Vielleicht ist die Polizei gnädig, ansonsten kostet es 5€
Kommentar von
WenneWenne Falsch! Es muss keine Verkehrsgefährdung vorliegen um bestraft zu werden.
Kommentar von
sclawsclaw Ja, aber dann wird es noch teurer. Die 5€ oder Gnade bezog sich auf eine ungefährdende Situation.
Kommentar von
WenneWenne Dann immer schön 5€ parat haben wenn man bei Rot über die Ampel geht. ;-)
"Ich bin letztens bei Rot über eine Ampel gefahren und geblitzt worden. Wie teuer wird denn das?"
"Mich hat das 5090€ und 3 Punkte gekostet."
"So teuer!!!"
"Ja! 3 Punkte in Flensburg, 90€ Strafe und 5000€ für die neue Ampel."
;-P
Kommentar von
sclawsclaw Ich geh nur bei Rot wenn keiner guckt.
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TekkknikerTekkkniker
Abgestimmt für: Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sichWenn du Glück hast, bekommst du eine mündliche Verwarnung.
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0Antwort von
diemeggiediemeggie
Abgestimmt für: Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sichkommt darauf an, wie der polizist gerade gelaunt ist, meist gibt es eine mündliche verwarnung.
wenn du allerdings in der nähe einer schule oder überhaupt im beisein von kindern über ne rote ampel gehst, zahlst du ein bußgeld.
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Sammy92Sammy92
also ich kann mir gut vorstellen dass man von der POlizei ermahnt wird. Denns chließlich haben sich fußgänger genauso an die Verkehrsregeln zu halten wie autofahrer. Was für eine Strafe allerdings erteilt wird, weiß ich nciht.
Einen Punkt Abzug ist immer gut. Schlimmer wäre ein Punkt mehr ;))