2

Als Fußgänger bei Rot über die Ampel - kann man dafür polizeilich belangt werden?

Frage von Jumi1974 Jumi1974

... wenn es denn die Polizei sieht?

7 Abstimmungen
Abstimmungen
Ja, das wird genau so hart bestraft, wie bei Autofahrern 3
Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sich 4
man wird von der Polizei lediglich mündlich verwarnt 0
es passiert gar nichts 0
Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 2
    Antwort von Naoscaire1916 Naoscaire1916
    Abgestimmt für: Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sich

    Zauberwort: Bußgeldkatalog! Abschnitt: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    130 Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt 5 €
    130.1 - mit Gefährdung 5 €
    130.2 - mit Sachbeschädigung 10 €

    Es ist nichtmal ein Bußgeld, sonder nur eine Verwarnung....

  • 1
    Antwort von Sascha1970 Sascha1970
    Abgestimmt für: Ja, das wird genau so hart bestraft, wie bei Autofahrern

    ja klar wirst du bestraft, sogar auch wenn du keinen Führerschein hast kriegst du einen Punkt abzug !

    Kommentar von Jumi1974 Jumi1974Jumi1974

    Einen Punkt Abzug ist immer gut. Schlimmer wäre ein Punkt mehr ;))

  • 0
    Antwort von wolle6843 wolle6843
    Abgestimmt für: Ja, das wird genau so hart bestraft, wie bei Autofahrern

    ich würde jeden fußgänger genauso betsrafen der bei rot über die strasse geht wie ein autofahrer. bußgeld und auch pnkte

  • 0
    Antwort von siggibayr siggibayr

    Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich an die Regeln zu halten. Fußgänger im öffentlichen Verkehrsraum nehmen auch am Verkehr teil und müssen sich somit an die StVO halten. In § 37 StVO steht nun mal, dass ein Rotlicht einer Lichtzeichenanlage zu beachten ist. Wer dies nicht beachtet wird gebührenpflichtig verwarnt (Höhe wurde bisher richtig wiedergegeben), sofern die Polizei tätig werden möchte. Wird durch das Nichtbeachten durch einen Fußgänger ein Verkehrsunfall zwischen zwei Kfz verursacht (z.B. Auffahrunfall, weil das erste Fzg dadurch bremsen musste), so ist der Fußgänger als Mitverursacher schadensersatzpflichtig. Entfernt er sich von der Örtlichkeit, so beht er rein rechtlich eine Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), da er mit ursächlich an diesem Unfall war.

  • 0
    Antwort von Wenne Wenne
    Abgestimmt für: Ja, das wird genau so hart bestraft, wie bei Autofahrern

    Fußgänger und Radfahrer sind, entgegen weit verbreiteter Meinung, auch Verkehrsteilnehmer die sich an die StVO halten sollten. ;-)

  • 0
    Antwort von PeterSchu PeterSchu
    Abgestimmt für: Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sich
  • 0
    Antwort von sclaw sclaw

    Kann man pauschal nicht sagen. Es hängt auch immer davon ab, ob eine Verkehrsgefährdung vorliegt oder nicht. Vielleicht ist die Polizei gnädig, ansonsten kostet es 5€

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Falsch! Es muss keine Verkehrsgefährdung vorliegen um bestraft zu werden.

    Kommentar von sclaw sclawsclaw

    Ja, aber dann wird es noch teurer. Die 5€ oder Gnade bezog sich auf eine ungefährdende Situation.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Dann immer schön 5€ parat haben wenn man bei Rot über die Ampel geht. ;-)


    "Ich bin letztens bei Rot über eine Ampel gefahren und geblitzt worden. Wie teuer wird denn das?"

    "Mich hat das 5090€ und 3 Punkte gekostet."

    "So teuer!!!"

    "Ja! 3 Punkte in Flensburg, 90€ Strafe und 5000€ für die neue Ampel."

    ;-P

    Kommentar von sclaw sclawsclaw

    Ich geh nur bei Rot wenn keiner guckt.

  • 0
    Antwort von Tekkkniker Tekkkniker
    Abgestimmt für: Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sich

    Wenn du Glück hast, bekommst du eine mündliche Verwarnung.

  • 0
    Antwort von diemeggie diemeggie
    Abgestimmt für: Das zieht nur eine geringe Geldbuse nach sich

    kommt darauf an, wie der polizist gerade gelaunt ist, meist gibt es eine mündliche verwarnung.

    wenn du allerdings in der nähe einer schule oder überhaupt im beisein von kindern über ne rote ampel gehst, zahlst du ein bußgeld.

  • 0
    Antwort von Sammy92 Sammy92

    also ich kann mir gut vorstellen dass man von der POlizei ermahnt wird. Denns chließlich haben sich fußgänger genauso an die Verkehrsregeln zu halten wie autofahrer. Was für eine Strafe allerdings erteilt wird, weiß ich nciht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.