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Als Freiwilliger Feuerwehr-Mitglied beim BF-Tag mit machen?

Frage von 94Marokko94 94Marokko94

Ich bin 17 Jahre alt und bin gestern wieder zur Jugendfeuerwehr gegangen, nach zwei ganzen Jahren. Und ich bin froh wieder dabei zu sein! :-) Aber mein Problem jetzt; Ich wechsel wahrscheinlich bald zur Freiwilligen Feuerwehr was ja auch schön und gut ist ABER ich möchte auch weiterhin in der Jugendfeuerwehr mitmachen aber wie soll das gehen? Als Betreuer? Oder Jugendwart? (wenn dann lieber Betreuer). Und bald ist der Berufsfeuerwehr-Tag bei uns in der JF im Mai und jetzt stell ich mir die Frage wenn ich jetzt bald in der Freiw. Feuerwehr bin darf ich dann meine Einsatzkleidung für denn BF-Tag benutzen oder muss ich meine Jugendfeuerwehrsachen anziehen? Danke schonmal! :-)

LG

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Davidtheanswer Davidtheanswer

    Da solltest du den Wehrführer und den Jugendwart fragen... du kannst ja weiterhin als Hilfsbetreuer oder so unterstützen oder mach nen Führerschein, falls die mal mehr Kinder wohin fahren müssen kannst du helfen... klar ist das schade nicht mehr dabei zu sein, aber die Grudausbildung zum Feuerwehrmawnn ist doch auch was tolles

    Kommentar von Davidtheanswer DavidtheanswerDavidtheanswer

    Danke

  • 6
    Antwort von burningerdi burningerdi

    Frag das doch deine Jungs.. vonner Wache

    Kommentar von 94Marokko94 94Marokko94

    Haha stimmt xD Bin aber nie dazu gekommen wenn ich dort war -.-

    Kommentar von burningerdi burningerdiburningerdi

    Dann wirds Zeit , junger Mann, grins

  • 2
    Antwort von Shadowsn Shadowsn

    Also in Niedersachsen kannst du, bis du 26 bist (ca.), sowohl Mitglied der aktiven als auch der JF sein und entsprechend an Diensten von beiden Abteilungen teilnehmen. Ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du kommst - aber da kannst du ja mal bei deinem JFW nachfragen ;)

    Kommentar von 94Marokko94 94Marokko94

    Ich wohne in Hessen (Offenbach am Main) :-) Und ich habe mich schon infomiert, Danke aber! :-D

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    Antwort von Nomex64 Nomex64

    Dein Jugendwart sollte dein Ansprechpartner sein. Darüber gibt es keine einheitliche Reglung.

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