1

Als Freiberuflerin Steuern sparen durch Anschaffung noch vor Silvester?

Frage von Zweilinkehaende Zweilinkehaende

Ich bin seit einen halben Jahr selbständig und überlege gerade, ob es steuerlich von Vorteil ist, wenn ich eine geplante größere Anschaffung (Büromobiliar, ca. 1.200 Euro) noch vor Silvester tätige. Kann ich dadurch Steuern sparen für 2011? Habe ich Nachteile, wenn ich den Kauf auf Januar 2012 verschiebe?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Halte dich an die Auskunft von MenschMitPlan, die ist richtig.

  • 0
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Das mit den 100,00 Euro Abschreibung stimmt nicht. Die Abschreibung ist seit einigen Jahren "pro rata temporis" vorzunehmen. Das heißt bei einer Anschaffung im Dezember, dass nur 1/12 der Jahresabschreibung möglich ist, also hier rd. 8 Euro. Das ist möglicherweise rein zufällig eine Tabellenstufe bei der Einkommensteuer, eventuell wirkt sich dieser "Riesenbetrag" einkommensteuerlich gar nicht aus. Wenn Du zur Umsatzsteuer optiert hast, kannst Du aber die Vorsteuer als Betriebsausgabe absetzen, wenn Du den Gewinn nicht durch Bilanzen ermittelst. Nachteile bei einer Investition im Jahre 2012 können sich eigentlich nur aus der abziebaren Vorsteuer ergeben, denn die würde dann auch auf 2012 verlagert werden.

  • 0
    Antwort von Augenblickmal Augenblickmal

    Bin nicht der grosse Fachexperte aber auch leidgeprüfter Kunde des Finanzamtes:

    Büromöbel: Abschreibungsfrist ist wohl 13 Jahre.

    Das heisst Du kannst in 2011 ca 100 Euro absetzen , das wären bei Steuersatz von 30% also ca. 33 Euro.

    Kauf Dir doch einen guten Notebook (700) Euro und ein Smartphone (500). Beide währen sofort absetzbar da unter jeweils 1000 Euros. Büromöbel vom Gebrauchthändler mit Sofort absetzung da unter der Abschr.grenze von 1000 Euro. Da alle drei Teile nicht zu einem System gehören, dürfte es so klappen.

    Schöne Info hier:

    http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/abschreibungen.h...

    Wie gesagt ich bin kein Steuerexperte; kann nur lesen.

    Kommentar von MenschMitPlan MenschMitPlanMenschMitPlan

    Du kannst zwar lesen, das aber nicht richtig und noch dazu in einem inzwischen schon wieder steuerrechtl. veraltetem Artikel!

    GWGs mit einem Anschaffungswert von netto 410 € kann man sofort als Betriebsausgabe abziehen. Kauft man seine Büromöbel also so geschickt, dass man viele einzeln nutzbare Teile für jeweils < 410 € netto auf der Rechnung ausgewiesen bekommt, kann man das sofort als Betriebsausgabe gewinnmindernd buchen.

    Handelt es sich um nur einen Posten, der netto unter 1.000 € (aber leider über 410 €) liegt, kann man den als Sammelposten ausweisen und mit immerhin noch 20% abschreiben (ND für Sammelposten beträgt 5 Jahre, Anschaffungszeitpunkt im Jahr ist nicht relevant).

    Liegt der Anschaffungswert über 1.000 € netto, bleibt einem nur übrig über die Nutzungsdauer abzuschreiben und das, wie schon erwähnt "pro rata temporis" nur für einen Monat, wenn im Dez. angeschafft.

    Kommentar von Zweilinkehaende Zweilinkehaende

    Lieber MenschMitPlan, bist Du sicher, dass das richtig ist? Soweit ich mich schlau gemacht habe, liegt die GWG Grenze bei 150 Euro netto - und die Sammelpool-Grenze bei 1.000 Euro. Woher nimmst Du jetzt die 410 Euro-Grenze? So oder so: herzlichen Dank an alle, die sich hier an der Aufklärung versuchen. ;-)

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Ja, das macht aber nur Sinn wenn jede Rechnungssumme die für GWG nicht überschreitet und es sollte nicht sein dass zu einem Schreibtisch ein Beisteller auf verschiedenen Rechnungen erscheint, denn die beiden Teile werden als Schreibtisch betrachtet. Das ist nur ein Beispiel.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.