hisch31 am 20.04.2008 um 22:51 Uhr
meine freundin arbeitet als Promoterin auf freiberufler Basis und verdient ca. 1000€Mtl.
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Alles was mit der Ausübung des Berufes zu tun hat kann von der Steuer abgezogen werden.

Büromaterial,
Fachbücher und Literatur zu den Produkten, die sie promoted,
Übernachtungskosten, die der Auftraggeber nicht übernimmt,
Anteilmässige Telephonkosten
Kontoführungspauschale
Reinigungspauschale
Schneiderrechnungen, die mit Ihrer speziellen Arbeitskleidung zu tun haben (z.B. Hos bei Auftrag XY zerrisssen - genäht und gereinigt)

Da ginbt es unendlich viel
Fahrtkosten - z.B. Txi, éffentliche Verkehrsmittel oder mit dem eigenen Auto 30 cent pro gefahrenen Kilometer
Arbeitskleidung wird schwirig als Promoter
Telefon: mindestens 50 % der Telefonrechnugn sind kein Problem
Porto
Büromaterial
Bewirtungskosten
und, und, und
Ich würde mir den Luxus leisten, wenigstens bei der ersten Steuererklärung einen Steuerberater einzuschalten. Den kann sie auch absetzen

Es gibt bei einer Selbstständigen Tätigkeit Einnahmen und Ausgaben. Die Differenz ist der Gewinn (oder Verlust) und der kommt in Anlage GSE zur Steuererklärung.
Die Ausdrücke "von der Steuer absetzen" oder gar "von der Steuer abziehen" sollte man in diesem Zusammenhang vermeiden. Er passt eher im Zusammenhang mit Versicherungen, Spenden u. ä. (Steuererklärung Seiten 3 un 4).
Infos zu Gewerbe und Freiberuf: http://klicktipps.de/gewerbe.php
Arbeitskleidung: Nur wenn sie sehr speziell ist: Arztkittel, Blaumann, Uniform

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, aber mit der Arbeitskleidung wird sie sicher Probleme bekommen.
das musst du nur nachweise. DH!
DH
So sehe ich das auch
nicht nachweisen, sondern glaubhaft machen, wie das im Steuerrecht heisst. das kann die sache manchmal deutlich vereinfachen.