Beabsichtige Selbständigkeit im Bereich Senioren: Häusliche Pflege, Betreuung, Nachbarschaftshilfe, Beratung, Pflegebedarfsermittlung usw. Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht, die er mir mitteilen kann ? ... und ist als "Einzelpfleger" eine Abrechnung mit den Pflegekassen möglich ?
Als Freiberufler im Bereich Senioren - Pflege, Betreuung, Nachbarschaftshilfe, Beratung...
Antworten (8)
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WolpertingerWolpertinger
Ich weiß von jemanden der Freiberuflich in verschiedene Altenheime arbeitet.
Der scheint ganz gut zu verdienen.
Aber ich denke nicht, das es sich für dich lohnen würde ambulant zu arbeiten, da Du ja den gleichen Auflagen unterliegen wirst wie ein Ambulanter Pflegedienst.
Ich denke der Aufwand ist für einen alleine zu groß.
Aber das ist nur eine Vermutung, kein wissen.
LG Wolpertinger
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karlkains Selbstständigkeit ist mehr und mehr im Kommen, gerade bei spontanen Arbeitsplätzen, die besetzt werden müssen: lies mal hier, da wird das auch beschrieben bei der VIVIDUS Akademie Berlin http://www.vividus-akademie.de/blog/beitrag/selbststaendigkeit-und-freiberufler-...
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AndyWitten Hallo liebe Kollegen,
wir bieten hier einen Workshop an, der Euch genau zeigt, wie ihr freiberuflich pflegen könnt und was dazu nötig ist.
Mit freiberuflich pflegen meinen wir eine Aufwertung Eures Berufes - Ihr könnt selbst entscheiden wann und für wen Ihr arbeiten möchtet, Vollzeit, Teilzeit, hauptberuflich, nebenberuflich ganz wie Ihr mögt - sei es für ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen oder Privatpersonen.
In diesem Workshop bekommt Ihr alle dafür nötigen Kenntinisse vermittelt und zudem auch eine Mappe, die alle Musterunterlagen und Software für einen schnellen Start enthält.
Viel Spass bei der Lektüre!
Andy Schütz, Krankenpfleger & Pflegewissenschaftler
Klickt einfach auf den ersten Workshop:
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Spaalier Hallo, dank der neuen Pflegeversicherungsreform ist es nun seit dem 01.07.2008 möglich mit Pflegekassen einen sogenannten " Einzelpflegekarft" Vertrag abzuschließen. Hierzu bestimmen die Kassen dann individuell die Qualitätsauflagen und Qualifizierungsauflagen. Voraussetzung für den "Einzelpflegekraft - Vetrag" man muss preiswerter arbeiten als ein ambulanter Pflegedienst und der die zu pflegende Person muss der Kassen gegenüber mitteilen das sie den Einzelpflegekraftvertrag zustimmt.
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anaid78 welche qualifikationen hast denn?
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hcbukowski Hallo, ich bin ausgebildet als Gross- und Aussenhandelskaufmann, examinierter Altenpfleger und Pflegedienstleitung. Im pflegerischen Bereich seit ca. 16 Jahren tätig.
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Examinierte Wir suchen bundesweit Pflegekräften. Sie bestimmen Ihr Gehalt selbst. Und wo und wann Sie arbeiten möchten. Gehen Sie einfach auf www.honorarpflegebörse.de oder mehr info unter 040 35 072 681 Mit besten Grüßen.
H. Rahmann -
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NiklausNiklaus
Das ist ein selbständiges Gewerbe, keine freiberufliche Tätigkeit. Das ist ein Unterschied.
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Indy72Indy72
Ohne eine Qualifizierte Ausbildung und Berufserfahrung in dem Bereich kannst du nicht über die Kasse abrechnen,
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hcbukowski Meine Qualifikation: + examinierter Altenpfleger + Pflegedienstleitung + kaufm. Ausbildung
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Indy72Indy72 Wenn du dann noch mind. 3 Jahre Berufserfahrung in Pflege hast, dann steht der Zulassung nichts im Wege.
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LissaLissa
Ich kann dir nur sagen, dass für Selbständige in der Krankenpflege, die keine Angestellten haben, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Lass dich am besten in einer Beratungsstelle beraten.
vielen Dank, so sind auch meine Informationen. Werde mich bzgl. Abrechnung mit Pflegekassen in Verbindung setzen.