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Als Freiberufler im Bereich Senioren - Pflege, Betreuung, Nachbarschaftshilfe, Beratung...

gefragt von hcbukowskihcbukowski am 16.07.2008 um 12:15 Uhr

Beabsichtige Selbständigkeit im Bereich Senioren: Häusliche Pflege, Betreuung, Nachbarschaftshilfe, Beratung, Pflegebedarfsermittlung usw. Hat hier bereits jemand Erfahrungen gemacht, die er mir mitteilen kann ? ... und ist als "Einzelpfleger" eine Abrechnung mit den Pflegekassen möglich ?


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Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 16. Juli 2008 12:17
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Ich kann dir nur sagen, dass für Selbständige in der Krankenpflege, die keine Angestellten haben, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Lass dich am besten in einer Beratungsstelle beraten.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 16. Juli 2008 12:19
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Ich weiß von jemanden der Freiberuflich in verschiedene Altenheime arbeitet.

Der scheint ganz gut zu verdienen.

Aber ich denke nicht, das es sich für dich lohnen würde ambulant zu arbeiten, da Du ja den gleichen Auflagen unterliegen wirst wie ein Ambulanter Pflegedienst.

Ich denke der Aufwand ist für einen alleine zu groß.

Aber das ist nur eine Vermutung, kein wissen.

LG Wolpertinger


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. Juli 2008 12:23
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Ohne eine Qualifizierte Ausbildung und Berufserfahrung in dem Bereich kannst du nicht über die Kasse abrechnen,

Kommentar von 493dd8464248c3a46e632de18282a348smallhcbukowski am 16. Juli 2008 12:27

Meine Qualifikation: + examinierter Altenpfleger + Pflegedienstleitung + kaufm. Ausbildung

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. Juli 2008 14:03

Wenn du dann noch mind. 3 Jahre Berufserfahrung in Pflege hast, dann steht der Zulassung nichts im Wege.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 16. Juli 2008 15:25
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Das ist ein selbständiges Gewerbe, keine freiberufliche Tätigkeit. Das ist ein Unterschied.


anaid78
beantwortet von anaid78 am 17. Juli 2008 08:23
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welche qualifikationen hast denn?




Kommentar von 493dd8464248c3a46e632de18282a348smallhcbukowski am 17. Juli 2008 09:44

Hallo, ich bin ausgebildet als Gross- und Aussenhandelskaufmann, examinierter Altenpfleger und Pflegedienstleitung. Im pflegerischen Bereich seit ca. 16 Jahren tätig.


anonym
beantwortet von Spaalier am 17. Juli 2008 10:09
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Hallo, dank der neuen Pflegeversicherungsreform ist es nun seit dem 01.07.2008 möglich mit Pflegekassen einen sogenannten " Einzelpflegekarft" Vertrag abzuschließen. Hierzu bestimmen die Kassen dann individuell die Qualitätsauflagen und Qualifizierungsauflagen. Voraussetzung für den "Einzelpflegekraft - Vetrag" man muss preiswerter arbeiten als ein ambulanter Pflegedienst und der die zu pflegende Person muss der Kassen gegenüber mitteilen das sie den Einzelpflegekraftvertrag zustimmt.

Kommentar von 493dd8464248c3a46e632de18282a348smallhcbukowski am 17. Juli 2008 10:41

vielen Dank, so sind auch meine Informationen. Werde mich bzgl. Abrechnung mit Pflegekassen in Verbindung setzen.




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