Ist es Gesetzlich Verboten seine Einsatzkleidung von der Freiwilligen Feuerwehr bei Fasching anzuziehen? Oder von der Jugendfeuerwehr....! Danke im voraus :-))!
Als Feuerwehrmann bei FASCHING als Feuerwehrmann gehen?!?!
Antworten (11)
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3Antwort von
AllpaAllpa
Die Einsatzkleidung (PSA) gehört nicht dir, sondern der Gemeinde und damit der gesamten Bevölkerung. Da Fasching mit Sicherheit nicht der Anschaffungszweck für diese PSA war, darfst du sie auch nicht privat dafür benutzen.
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2Antwort von
KittyCat2909KittyCat2909
diese Frage wurde kürzlich erst gestellt.
..:http://www.gutefrage.net/frage/feuerwehr-uniform-privat-tragen-erlaubt
hoffe das hilft etwas
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2Antwort von
kuckkuckkuckkuck
ja es ist verboten. ich war damals bei der freiwilligen jugendfeuerwehr und wir mussten daür unterschreiben
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2Antwort von
TauzieherinTauzieherin
Da würde ich eher bei Deiner Dienststelle nachfragen!!! LG Tauzieherin ;o)
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1Antwort von
Nomex64Nomex64
Davon abgesehen das es nicht deine Kleidung ist, halte ich es für völlig daneben.
Wie kann man auf so eine Idee kommen? Denke mal bitte drüber nach was die Uniform repräsentieren soll.
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baertlbaertl
Mit Schutzbekleidung aus Deinem Eigentum und ohne (auch nur anscheinweise, siehe §132 StGB) vorzugeben, einen öffentlichen Dienst zu erfüllen sowie ohne Verwendung eventuell geschützter Logos, Abzeichen und Wappen (Gemeindewappen, Logo Deutscher Feuerwehrverband, sonstige Abzeichen) ist das nicht verboten. Der Begriff "Feuerwehr" an sich ist nicht geschützt.
Wenn Du tatsächlich Feuerwehrmann bist, kann es trotzdem sein, dass Du damit gegen Dienstvorschriften verstößt, die Dir das Tragen von Uniform/Einsatzbekleidung (auch von privat gekauftem) außerhalb des Dienstbetriebs untersagt.
Die Ausgehuniform der Feuerwehr dürfte dagegen in jedem Fall gegen §132a StGB verstoßen, wenn sie unberechtigt/außerdienstlich getragen wird, egal ob privates oder dienstliches Eigentum, sofern nicht eindeutig als Faschingsuniform zu erkennen (aber dann hätte sie ja kirgendwie einen Verkleidungssinn). Das gilt übrigens auch für ausländische Uniformen!
Die entsprechenden Vorschriften sind:
- §132 StGB Amtsanmaßung
- §132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
- Satzung/Dienstvorschrift o.ä. der betroffenen Feuerwehr, falls Du dort Mitglied bist.
Je nachdem, wie Du dich in feuerwehr-ähnlicher Kleidung aufführst, könnten auch noch so Dinge wie "Schädigung des Ansehens der Feuerwehr in der Öffentlichkeit" hinzukommen (wenn Du Feuerwehrmitglied bist).
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MeandorMeandor
Es ist nicht Deine Einsatzkleidung, sondern die Kleidung der Gemeinde.
Zu Deinen Dienstpflichten gehört ein ordnungsgemäßer Umgang mit der Kleidung.
Der Umgang mit der Kleidung beschränkt sich auf Dienstpflichten.
Deine Einsatzkleidung hat bei Fasching nix verloren (zumindest nicht als Kostüm).
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DavidtheanswerDavidtheanswer
Auch wenn es nicht verboten sein sollte (ich glaube aber es ist), macht man sowas nicht... Außerdem wäre die Verkleidung langweilig.
Vertippt: Gemeint war "dann hätte sie ja irgendwie keinen Verkleidungssinn" (wenn Sie nur als Fantasieuniform ausgestaltet ist).