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Als Existenzgründer die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige kündigen?

Frage von 1miko1 1miko1

Seit meiner Firmengründung am 27. Mai 2010 zahle ich in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ein. Bekanntlich sind die Beiträge bereits gestiegen und werden sich weiter verdoppeln; mit darüber hinausgehenden Steigerungen auf ca. 100 € ist zu rechnen. Diesen Beiträgen stehen Leistungen von maximal 1400 € für maximal zwölf Monate gegenüber. Wer nicht bis zum 31. März 2011 kündigt, muss mindestens fünf Jahre versichert bleiben - egal was es dann kostet. Für wen lohnt sich eigentlich diese Versicherung noch – soll man kündigen? Wer kennt ein Berechnungs-Tool dafür?

Danke!

3 Abstimmungen
Abstimmungen
Ich bin als Selbständiger freiwillig versichert und bleibe es. 1
Ich bin freiwillig versichert und kündige/habe gekündigt. 0
Ich bin nicht freiwillig versichert und dabei bleibt es. 2
Ich werde mich freiwillig versichern. 0
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Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wichtig ist auch, dass die Zahlung von Arbeitslosengeld auch eine kostenlose Krankenversicherung beinhaltet.

    Bestände ohne die Zahlung von Arbeitslosengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder auf kostenlose Famlienversicherung über den Ehegatten (oder ggf. die Eltern)? Wenn nicht, wie teuer wie wäre die Kranken- und Pflegeversicherung ohne die Selbständigkeit?

    Im Übrigen ist auch entscheidend, wie sich die Selbständigkeit seit Mai entwickelt hat. Wie hoch ist das Risiko, dass die Selbständigkeit aufgegeben wird? Was ist mit unplanbaren Risiken (eigene längere Erkrankung/Unfallfolge, Baustelle vor der Firma, großes neues Konkurrenzunternehmen gegenüber, Naturkatastrophen)? Welche Absicherung bzw. Rücklagen bestehen in solchen Fällen?

    Gruß

    RHW

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Danke für den Stern!

    Kommentar von 1miko1 1miko11miko1

    Gern geschehen! Ich hab mich übrigens entschieden, zu kündigen, da ich momentan weit mehr in mittelfristigen Verträgen umsetze als ich je rausbekomme.

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    Antwort von mindsoldier mindsoldier
    Abgestimmt für: Ich bin nicht freiwillig versichert und dabei bleibt es.

    Die Antwort findest du in §28a SGB III (5) Das Versicherungspflichtverhältnis endet,[...]5. durch Kündigung des Versicherten; die Kündigung ist erstmals nach Ablauf von fünf Jahren zulässig; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.Die Grenze vom 31.03.2011 ist mir unbekannt.

    Kommentar von 1miko1 1miko11miko1

    Bin Deinem Rat gefolgt, vielen Dank!

  • 1
    Antwort von HBResult HBResult
    Abgestimmt für: Ich bin nicht freiwillig versichert und dabei bleibt es.

    Ich habe es leider bei meiner Gründung schlichtweg "vergessen" und kann nicht zurück

    Deine Rechnung ist interessant - aber liegt der Höchstsatz nicht bei 1.700 pro Monat???

    aber selbst bei Deiner Rechnung macht das eine Versicherungsleistung von ca. 17.000 EUR

    Selbst wenn der Beitrag auf 100 EUR ansteigt muss man 170 Monate einzahlen, um ein Minus zu machen - das enstpricht knapp 15 Jahren

    Kommentar von 1miko1 1miko11miko1

    ... vorausgesetzt, ich werde überhaupt arbeitslos. Die Risikoberechnung ist nicht ganz einfach.

  • 0
    Antwort von Detlef32 Detlef32
    Abgestimmt für: Ich bin als Selbständiger freiwillig versichert und bleibe es.

    Die Leistung umfasst Krankenversicherung, Einzahlung in die Rentenkasse und Arbeitslosengeld.

    Ich denke wenn alles prima läuft werde ich den Beitrag locker verkraften können und wenn es sehr schlecht läuft habe ich eine Absicherung die ich sonst nirgendwo bekomme. Gerade mit Familie möchte ich nicht alles auf eine Karte setzen.

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