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Als eBay Verkäufer Transaktion abbrechen- Konsequenzen

Frage von nschneewittchen nschneewittchen

Hallo ihr Lieben, ich habe ein Problem, ich habe für eine Freundin über meinen eBay Account ein paar Designerstiefel verkauft. Die Transaktion ist beendet, der Artikel verkauft. Jetzt hat es sich meine Freundin plötzlich anders überlegt und will die Schuhe doch behalten und rückt sie nicht raus. Die Käuferin ist natürlich sauer ( ich natürlich auch!). Was ist denn das Schlimmste, was mir da jetzt rechtlich passieren könnte? Schließlich ist es ja mein Account. Danke für eure Hilfe!

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Antworten (8)

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    Antwort von Skynoby Skynoby

    Das schlimmste wäre, wenn die Käuferin auf Erfüllung des Vertrages besteht. Dann musst du gucken, dass du die Stiefel irgendwoher besorgst. Sie könnte das auch über Anwalt einklagen.

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    Antwort von Lustgurke Lustgurke

    lass sowas in zukunft. bringt dir nur scherereinen und kostet dich deinen ruf auf ebay.

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    Antwort von greenhopper greenhopper

    die muss die stiefel rausrücken. sie hat sie ja verkaufen wollen!!!!

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    Antwort von pierrot pierrot

    Da können die dich sperren!

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    Antwort von Morituri00 Morituri00

    Du wirst sicher eine schlechte Bewertung bekommen und das Geld musst du natürlich auch zurück überweisen!

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    Antwort von ochsochsi ochsochsi

    In der regel ist ein kaufvertrag zustande gekommen und du hast auch Kosten, die deine Freundin hoffentlich bezahlt?

    Aber es kann ja passieren, dass ein Artikel nicht mehr in der Beschaffenheit verschickt werden kann wie er zu Anfang beschrieben wurde: ( Verlust, Beschädigung uvm)

    Dazu gibt es verschiedene Rechtssprechungen: die einen sagen du musst ersatz beschaffen, andere Sagen man kann zurücktreten. In jedem Fall: nimm mit dem Käufer kontakt auf, erkläre Ihm ganz nett was passiert ist und eröffne , wenn er zustimmt einen Fall zm Abbruch der Transaktion.

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    Antwort von markyteber77 markyteber77

    Das gibt bestimmt Probleme, da der Kaufvertrag ja praktisch schon unterschrieben wurde. Da bleibt nur der Weg mit dem Käufer im persönlichen Kontakt zu einer guten Lösung zu kommen.

    Während der Auktion kann man einfach das Produkt selber ersteigern, dann muss man nur die Ebay-Gebühren bezahlen...

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    Antwort von minamo6 minamo6

    Hat sie schon das Geld überwiesen?Und was hast du ihr gesagt warum du die Schuhe nicht schicken kannst.Wenn du angibst dass zb der Artikel nun beschädigt ist oder gestohlen...,kannst du die Aktion abbrechen.Rechtlich gesehen ist es ein Kaufvertrag sie könnte einen Anwalt einschalten, was ich aber stark bezweifle.Das schlimmste ist eine Meldung bei ebay und eine schlechte Bewertung!

    Kommentar von nschneewittchen nschneewittchen

    Naja, ich habe ihr die Wahrheit gesagt, das war sicher dumm... MIST! Auf eine schlechte Bewertung stelle ich mich eh schon ein, was bei 100% echt ärgerlich ist!

    Kommentar von minamo6 minamo6minamo6

    Vielleicht kannst du ihr ja nochmal eine mail schicken dass es dir leid tut, und bitten das keiner eine Bertung abgibt, oder nur du .Versuch is es wert!lg

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