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Als Berufsanfänger mit wenig Geld besser Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Frage von Harris20 Harris20

In meinem Freundeskreis sind fast alle Berufsanfänger, aber die meisten haben nur die normale Krankenversicherung, ich auch. Wenn ich mich jetzt noch zusätzlich absichern will, falls ich einen Unfall habe und meinen Job nicht mehr machen kann, ist dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung gescheiter? Und was von beidem ist günstiger?

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Antworten (14)

  • 4
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Ich würde mich hier eindeutig für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, denn diese sichert ein wesentlich größeres Risiko ab! Auch als junger Mensch kann man durch Krankheit berufsunfähig werden - eine Unfallversicherung leistet dann nichts. Klar ist die BU teurer - aber wirklich unverzichtbar, wenn mann auf sein Arbeitseinkommen angewiesen ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Einige Versicherer haben Produkte, die auf die Situation von Berufsanfängern zugeschnitten sind: Sie bieten vollen Schutz von Anfang an, bei einem in den ersten Jahren reduzierten Beitrag. Um 'mal einen Anhaltspunkt zu bieten: Für eine gute Unfallversicherung mußt Du etwa 10 bis 15 EUR monatlich aufwenden. Eine gute BU mit wenigstens 1000,- EUR monatlicher BU-Rente bekommst Du bereits für 20 bis 25 EUR.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Der Aussage von suzisorglos habe ich nichts weiter hinzuzufügen. DH!

    Kommentar von allianzer allianzerallianzer

    dies ist eindeutig die BESTE ANTWORT,

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    da gibts fast nichts hinzu zu fügen, außer, je früher umso günstiger.

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    ..deshalb gehört suzisorglos auch zum Kreis der Experten ! DH ! HG DerMakler

  • 1
    Antwort von nomade61 nomade61

    Hallo Harris

    eine Unfallversicherung ist Teil der gesetzlichen Versicherung als Angestellter. Eine BUV ist mittlerweile freiwillig und kann als Teil der Altersvorsorge betrachtet werden (http://www.ihre-buv.de/altersvorsorge-vergleich.php) . Es handelt sich hier also um zwei grundsätzlich verschiedene Sachen. Eine BUV bereits als Berufsanfänger abzuschliessen kann aber nicht schaden wenn man diese Art der Zusatzvorsorge für sich selbst für sinnvoll hält. Bei privater Vorsorge ist es immer so, dass sich früh anfangen auszahlt. Überstürzen muss man aber nichts. Am besten man holt sich am Anfang eine Angebotsübersicht ein und entscheidet dann ganz in Ruhe.

  • 1
    Antwort von ruediger32 ruediger32

    Nimm die Berufsunfähigkeitsversicherung (aber ohne Prämienrückerstattung!). Eine Unfallversicherung ist in den meisten Fällen unnötig. Die Berufsunfähigkeit ist das größere Risiko. Die Unfallversicherung zahlt nur für die unmittelbaren Folgen des Unfalles, z. B. Krankenhausaufenthalt, behindertengerechter Umbau der Wohnung etc. pp. Sie zahlt aber nicht dafür, dass man jahrzehntelang berufsunfähig ist, was viel mehr Geld ausmacht. Dann würde die BU-Versicherung zuschlagen. Übrigens: Die meisten Menschen müssen ihren Beruf aufgrund von Krankheiten aufgeben und nicht wegen Unfälle.

  • 1
    Antwort von Candlejack Candlejack

    Es kommt darauf an, was Du absichern willst, denn Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung sind zwei verschiede Dinge mit zwei verschiedenen Ansätzen. Die BU sichert Dein monatliches Einkommen und 100% der Gründe für eine BU ab. Die Unfallversicherung sichert Dir einmalige Kapitalzahlungen oder eine monatliche Rente bei Unfällen ab. Leider sind Unfälle nur 7% der BU-Gründe, bei einer Unfallversicherung bleiben also 93% BU-Gründe unversichert. Damit erklärt sich auch, dass eine UV wesentlich günstiger ist als eine BU. Was aber nützt Dir die Ersparnis im BU-Fall, wenn Du in 93% aller Fälle nicht versichert bist ?

    Eigentlich ergänzen sich BU und Unfall optimal. Die BU sichert das Einkommen, die Unfall sichert Kapitalzahlungen bei Unfällen für Reha, Rollstuhl, Haus-Umbaukosten etc. Ich bezeichne die UV immer als i-Punkt der BU bei einer komplexen Vorsorge.

    Ich selbst würde erst die BU machen (denn monatliches Einkommen ist das wichtigste) und dann die UV als Sahnehäubchen, wenn noch Geld da ist.

    Kommentar von marin80 marin80

    Hallo grüsse euch...bin selber Berater und genau das was Candlejack hier von sich gibt ist der optimale weg erst BU und dann Un fallvers. Bu ist und bleibt eine der wichtigsten Versicherungen ......hängt alles mit den Gestzlichen Leistungen ab die immer schlechter und schlechter werden......bei der Bu bitte folgendes bachten und Bitte nicht Stiftung warentest lesen die solle lieber Waschmaschinen testen...Rang Liste und zwar die sogenannte ,,1 MONATS frist....wichtig.........also ein guter Berater kann Ihnen das erklären...und ich bin mir sicher das dies ein Makler nicht weis weil er auch nicht alle Produkte und Tarife kennt..........

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Hallo marin80. Vielen Dank für Dein Lob und Deine Unterstützung. An zwei Stellen muss ich allerdings einhaken: was ist die Monatsfrist ? Ist damit der Leistungserklärungszeitraum der Versicherung gemeint ? Falls ja, sind da 4 Wochen eher noch die längere Frist im Wettbewerb. Was die Makler angeht: Ich gehe damit konform, dass nicht nur Makler den Markt und die Wettbewerber kennen. Ich selbst bin keiner, bin in den Bedingungunterschieden aber firm. WENN aber eine Vermittlerart von Haus aus dafür geschaffen ist, eher Produkte und Tarife zu kennen als andere, DANN der Makler. Ein gebundener Vermittler kennt SEIN Produkt und wenn er sich nicht gerade selbst intensiv mit dem Markt beschäftigt wie ich, kennt er die anderen kaum.

  • 1
    Antwort von Schokolade Schokolade

    Hier wurde schon viel geschrieben. Daher möchte ich nur ganz kurz folgendes ergänzen: Eine private Unfallversicherung leistet (neben ein paar weiteren kleinen Zahlungen) bei einer bleibenden Invalidität verursacht durch einen Unfall. Man hat also keine Unfallversicherung, weil es vielleicht viele Unfälle gibt, sondern man braucht eine Unfallversicherung, wenn man ein Hobby oder einen Beruf hat, in denen es vermehrt schlimme Unfälle gibt, die zu bleibender Invalidität führen können (z.B. Motorad Fahren). In Deutschland ist die medizinische Versorgung zum Glück nicht nur gut, sondern auch sehr schnell, so dass bleibende Invaliditäten nach einen Unfall immer weniger werden.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr seine versicherte Tätigkeit ausüben kann. Das ist ein ganz anderes Versicherungsprodukt. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist weit größer als das Risiko einer bleibenden Invalidität verursacht durch Unfall und aus diesem Grunde auch teurer im Versicherungsschutz.

    Ich finde immer wieder diese Seite empfehlenswert http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ , wenn man sich über Berufsunfähigkeitsversicherungen und über Unfallversicherungen informieren möchte. Viel Text, ja, aber das Thema ist halt auch umfangreich.

    Bitte unbedingt nach Einlesen ins Thema unabhängig beraten lassen. Also nicht von dem Vertreter einer Versicherung, sondern von einem Makler oder einen Versicherungsberater (wobei die Versicherungsberater schon ein mächtiges Beratergehalt verlangen, wie ich finde.)

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Gebundene Vertreter können ebenso kompetent mit einer sehr guten Marktübersicht und einem guten Angebot sein, wie manche Makler über den üblichen Tellerrand von Volkswohlbund, Conti und StandardLife bei einer BU nicht hinauskommen. Abgesehen davon sind sie noch in der wesentlichen Überzahl ;-) Ein Versicherungsberater bekommt halt keine Provision (die im Tarif meist schon eingepreist ist und die meisten daher nicht merken), sondern ein Beratungshonorar. Das ist offensichtlicher und tut daher auch mehr weh ;-)

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Ich würde halt mal mit mehr als nur einem der 203 Versicherungserater Kontakt aufnehmen und die Vergütung zu besprechen und zu vergleichen. Sie ist aber offener zu erkennen.

  • 1
    Antwort von Ontario Ontario

    Die Berufsunfähgkeitsversicherung wäre wichtiger als eine Unfallversicherung. Je jünger du bist, umso günstiger ist der Beitrag bei einer BUV. Dennoch Vorsicht. Es gibt massenweise Angebote über BUV`s.. Ganz wichtig ist darauf zu achten, dass im Vertrag ausgeschlossen wird, dass dir die Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit , eine "zumutbare" Tätigkeit abverlangen kann. In vielen Verträgen ist das so geregelt, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die Versicherung die Möglichkeit hat, durch eine medizinische Untersuchung feststellen zu lassen, ob du nicht eine andere Tätigkeit ausüben kannst und somit ist die Versicherung fein raus, so der Fall eintreten sollte. Es muss im Vertrag eindeutig und klar festgelegt sein, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit, die Versicherung sofort zahlen muss und dir keine andere Tätigkeit zumuten kann. Z. B. du übst eine handwerkliche Tätigkeit aus und wirst berufsunfähig. Da könnte, so es im Vertrag festgelegt ist, die Versicherung nach medizinischer Untersuchung zu dem Ergebnis kommen, dass dir die Arbeit als Pförtner zuzumuten sei. Solche Möglichkeiten musst du ausschliessen. Die Beiträge für eine BUV sind so unterschiedlich und lasse dich nicht von supergünstigen Angeboten blenden, denn mit diesen kaufst du dir nur Nachteile ein. Lasse dir am besten mehrere Angebote machen. Da die Vertragsinhalte für Laien nicht immer richtig verstanden werden, sollte man die Verträge durch eine neutrale Stelle überprüfen lassen. Gegen eine geringe Gebühr übernimmt eine Verbraucherschutzzentrale diese Arbeit. Du erhälst dann nach Überprüfung der Verträge eine Stellungnahme, aus der hervorgeht, welche Nachteile bzw. Vorteile der jeweils überprüfte Vertrag für dich hat. Das würde ich auf jeden Fall vor Abschluss eines Vertrages empfehlen. Das hier investierte Geld ist in diesem Falle wirklich gut angelegt. Für jeden Vertrag ist eine Gebühr fällig. Ich habe damals 15 Euro pro Vertrag bezahlt. Kannst ja bei der Verbraucherschutzzentrale anfragen, was eine Vertragsprüfung heute kostet. Ein Vertreter wird dich kaum auf diese , für dich so wichtige Klausel hinweisen. Diese Erfahrung habe ich gemacht und deshalb gebe ich gerne diesen Hinweis weiter. Wenn du nicht bereit bist, das Geld für eine Vertragspürfung zu investieren, dann bestünde noch die Möglichkeit, dass du dir von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen kannst, dass im Falle einer BUV , von dir keine "zumutbare" Tätigkeit abverlangt werden kann und die Versicherung sofort zahlt.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Hallo, grundsätzlich hast Du damit Recht, dass eine BU die bessere Entscheidung ist. Der Hinweis auf die sogenannte "abstrakte Verweisung" ist heute weitestgehend kein Thema mehr. All das steht im Tarifwerk, welches eben professionell durchleuchtet werden sollt. Was aber nützt mir eine Stellungnahme einer Institution, die für ihre Aussage zwar Geld nimmt, aber dafür nicht haften muss. Dies ist eine Rechtsberatung die nur wenige mit entsprechender Haftung liefern dürfen. Weil es eine lebenslange Verbindung sein soll ist hier wirklich eine rechtlich qualifizierte Beratung von Nöten. Deshalb ist meine Empfehlung eindeutig zu einem der 203 in Deutschland tätigen Versicherungsberater zu gehen, soweit er sich auf die BU spezialisiert hat. Der ganzen gesundheitlichen Prüfung vor Antragstellung kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Außerdem wird auch eine anonymisierte Anfrage gleich bei mehreren Gesellschaften gemacht, was den Vorteil hat, dass man seine persönlichen Daten nicht schon im Vorfeld angeben muss.

    Kommentar von Ontario OntarioOntario

    Hallo VersBerater ! Grundsätzlich übernimmt doch keiner der Prüfstellen eine Haftung, die einen Vertrag durchleuchten. Es soll doch nur festgestellt werden, wie in meinem geschilderten Falle, dass der Vertrag eine Klausel enthält, welcher der Versicherung bei einer BU nicht die Möglichkeit gibt, sich der Leistungspflicht zu entziehen. Freilich müssen grundsätzliche Kriterien erfüllt sein, wie korrekte Angaben über Vorerkrankungen bei der Antragstellung. Dennoch gibt es noch genug Anbieter welche im Vertrag eine Klausel vorsehen, die im Falle einer BU der Versicherung die Möglichkeit einräumen, vom Versicherten eine zumutbare Tätigkeit abzuverlangen. Das betrifft insbesondere die Billiganbieter, welche zu Minimalprämien vollumfängliche Absicherung vorgeben. Hatte einige "Berater" vor Abschluss einer BU im Hause und von keinem wurde auf diese Klausel hingewiesen. Viele Antragsteller glauben, wenn sie eine BUV abschliessen haben sie ausgesorgt, was mitnichten der Fall ist. Wenn mir eine Verbraucherzentrale bestätigt, dass bei Eintritt einer BU die Leistungspflicht der Versicherung lt. Vertrag sofort eintritt, dann gehe ich davon aus , dass dies auch stimmt. Kann mich dann explizit im Vertrag auf diese Klausel einlesen und dann selber feststellen, ob die Vertragsprüfung richtig war oder nicht. Insofern sehe ich da keine grossen Unterschiede zwischen einer Vertragsprüfung durch eine der von Ihnen genannten Versicherungsberater oder einer Verbraucherzentrale. Hatte der Verbraucherzentrale mehrere Verträge zur Prüfung vorgelegt und muss sagen, dass eine sehr gut nachvollziehbare Stellungnahme über die Vor.-und Nachteile der einzelnen Angebote abgegeben wurde.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Hallo Ontario, als Versicherungsberater (vormals gerichtlich zugelassener Versicherungsberater) mit der Erlaubnis zur Rechtsberatung muss ich für meine Ausarbeitungen die Haftung übernehmen. Über eine solche Beratung muss ich ein ausführliches Beratungsprotokoll erstellen, in welchem alle Fragen des Mandanten und meine entsprechenden Antworten aufgeführt sind. Davon erhält der Mandant eine Kopie, so dass er mich jederzeit überprüfen und ggf. auch schadenersatzpflichtig machen kann, sollte ein Gericht mir eine Falschberatung nachweisen.

    Dennoch gibt es noch genug Anbieter welche im Vertrag eine Klausel vorsehen, die im Falle einer BU der Versicherung die Möglichkeit einräumen, vom Versicherten eine zumutbare Tätigkeit abzuverlangen. Es gibt sicherlich immer noch einige Anbieter, die Zahl derer nimmt ab durch entsprechende Presseveröffentlichungen. Die von Dir angesprochenen 'Berater' sind auch keine echten Berater. Der allgemeine Begriff 'Berater' ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Deswegen darf sich auch jeder als solcher bezeichnen. Anders sieht es nur bei speziellen Berufsbezeichnungen aus, und dazu zählt z.B. der Steuerberater und auch der Versicherungsberater. Zum Berufsbild Versicherungsberater gibt es hinreichend Erläuterungen im Internet.

    Wenn der Mandant nur die Frage geklärt haben will, ob "diese eine bestimmte Klausel vorhanden ist oder nicht" und dafür 15,00€ pro Vertrag bezahlen muss, dann ist dies aus meiner Sicht echt happig. Das mache ich dann zukünftig auch nur noch so weil die Mandanten nicht lesen können. Dies ist ein guter Stundensatz, so dass ich evtl. mein Beratungskonzept entsprechend umstellen sollte. Es entspricht aber nicht meiner Berufsauffassung, dass ich mich nicht auch gleichzeitig um die Bedürfnisse meiner Mandanten kümmere und deswegen einfach hinterfragen muss, damit ich erfahre, ob er auch wirklich das richtige Produkt und Deckungskonzept hat. Eine bloße Vertragsprüfung wäre mir einfach zu flach. Das Theme BU ist so problemanfällig, dass ich mit einer einfachen Beantwortung dieser Frage nicht gut leben könnte, weil noch wesentlich mehr dran hängt, die ganzen gesundheitlichen Fragen! Und das ist aus meiner Sicht der mindestens gleichwertige Part, wenn nicht sogar der wichtigere Teil. Denn was nützt es dem Fragesteller, wenn ich dies so wie besprochen beantworte, ihn dann aber bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen alleine lasse. Dies ist schon fast grob fahrlässig, denn dann bricht hinterher der ganze Vertrag zusammen, aber diese Klausel war nicht drin. Verantwortungslos!!

    Kommentar von Ontario OntarioOntario

    Hallo VersBerater ! Danke für die Antwort auf meinen Kommentar. Wie lange gibt es schon die Möglichkeit für einen Versicherten , ein Protokoll erstellen zu lassen, welches, falls die Angaben darin nicht korrekt oder teilweise unzutreffend sind, dann einen Regressanspruch hat ? Du setzt voraus, dass ein Antragsteller wissen muss, dass es diese Klausel im Vertrag geben sollte, welche bei einer BU der Versicherung nicht die Möglichkeit gibt, dem Versicherten eine zumutbare Tätigkeit vorschreiben zu können. Die meisten der Antragsteller sind da völlig unbedarft und haben keinerlei Kenntnis davon. Ich gehe von der Situation aus, in der ich mich befand, als ich einen Antrag stellte, bzw. mich beraten liess und das von verschiedenen Beratern. Von keinem wurde ich auf diese doch wichtige Klausel hingewiesen. Mein berufliches Metier ist anderswo angesiedelt und da kenne ich mich aufgrund meines Studiums und der praktischen Erfahrung sehr gut aus. Glaube nicht, dass es eine Frage des Allgemeinwissens sein kann, dass sich jeder in Versicherungsangelegenheiten bis ins Detail auskennen muss. Wäre dem so, bräuchten wir keine Berater. Erst bei der Verbraucherzentrale hat man mich bei Prüfung der vorgelegten Verträge daraufhingewiesen. Ich bin sicher des Lesens mächtig und war das auch schon zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nur auf was soll man achten, wenn weder eine Beratung einen Hinweis gibt und das Wissen über dieses Detail fehlt ? Was die gesundheitlichen Fragen betrifft, so wurde das sehr deutlich besprochen und auch der Hinweis, so man falsche Angaben macht, die Versicherung im Schadensfall von der Leistung befreit ist. Wer also glaubt, er müsse aus welchen Gründen auch immer etwas verschweigen, der wurde dahingehend belehrt, welche Folgen das haben kann. Insofern war ja alles bei mir in Ordnung. Das Geld, welches ich für die Überprüfung der Verträge gezahlt habe, war aus meiner Sicht gut angelegtes. Auf jeden Fall hat das dazu geführt, dass ich einen Vertrag habe, in dem diese Klausel enthalten ist, die bei den anderen 4 Verträgen nicht enthalten war. Und das soll ein Laie so einfach herausfinden ? Für dich ist das alles keine Frage, weil alltägliche Arbeit , die dann irgendnwann in Normalität übergeht und die "Dummheit" der Versicherten nur schwer nachzuvollziehen ist. Dennoch war mir dein Kommentar sehr aufschlussreich, wofür ich mich an dieser Stelle auch bedanken möchte.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Hallo Ontario, Du hast vollkommen Recht. Ich muss mich sicherlich genauso auf Dein Wissen und Deine Aussagen verlassen können, wie Du Dich auf meine, denn keiner von uns kann alles wissen und dafür gibt es ja anerkannte Berufe bzw. Berufsbilder. Deswegen hat für mich der Verkauf von Versicherungen, und hier besonders die BU und Krankenversicherung, eine ganz wesentlich andere Bedeutung, nämlich die der Rechtsberatung. Nur leider hast Du eben die Erfahrung machen müssen, dass auch diese nicht so gebracht wurde wie erhofft. Unsere heutige Zeit ist viel zu kurzlebig für die meisten Mandanten und Vermittler geworden, so dass sie sich gerade bei diesen Themen, die von existenzieller Bedeutung sind, keine Zeit mehr nehmen um aufzuklären. Ich kann nur an beide Seiten appellieren sich wesentlich mehr Zeit zu lassen und lieber ein paar Stunden mehr als zu wenig mit diesen Fragen zu beschäftigen. Aus genau diesen Gründen heraus habe ich den Berufsstand "Versicherungsberater" gewählt, um ein Höchstmaß an Rechtssicherheit zu vermitteln. Als Versicherungsbeater war ich seit Aufnahme meiner Tätigkeit gezwungen Protokolle anzufertigen und eine Vermögensschaden-H abzuschließen, analog den Bestimmungen der Rechtsanwälte. Dies war dem Versicherungsberater schon immer gesetzlich vorgeschrieben.

    Mit Einführung der VersVermV im Mai 2007 ist das Beratungsprotokoll ausnahmslos zur gesetzlichen Pflicht für alle in der Versicherungswirtschaft tätigen Personen geworden. Über 90% der mir seit Einführung des Gesetzes bekannten Protokolle sind als mangelhaft bis ungenügend zu bezeichnen, so dass ich mich in meiner Arbeit genau darauf konzentriere. Seither kann ich den VR gegenüber wesentlich besser argumentieren und gegen diese und/oder die Vermittler unter Zuhilfenahme von Rechtsanwälten vorgehen. Bei manchen VU hat es schon Jahre zuvor "interne" Beratungsaufzeichnungen gegeben, die aber noch schlechter wenn überhaupt ausgefüllt worden sind. Bei Makler sah es aber schon immer etwas anders aus, weil sie seit Jahren schon Aufzeichnungen über ihre Anfragen haben erstellen müssen. Außerdem muss ich immer wieder erleben, dass gerade unter "Kumpels" auf das Beratungsprotokoll verzichtet wird. Zum einen muss der Kunde ein separates Blatt ausdrücklich unterschreiben, dass er auf das Protokoll verzichtet, und es muss den Hinweis haben, dass er darüber belehrt worden ist, dass es damit auf Rechte verzichtet und ggf. seine Schadenersatzforderungen schmälert oder sogar ganz verliert. Vor dem Verzicht auf das Beratungsprotokoll kann ich nur ganz dringend abraten.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Hat da wieder jemand Finanztest gelesen ;-) ? Ein Tip zur abstrakten Verweisung zeigt leider eigentlich nur, dass der Ratende nicht auf dem aktuellen Marktstand ist. Die abstrakte Verweisung wurde mit der VVG-Reform vor einigen Jahren bei allen Anbietern bis auf zwei abgeschafft und ist heute kaum noch ein Thema. Wenn ein Berater darauf hinweist, zeigt er nur, dass er genauso zurückliegt. Und die Verbraucherzentrale ist genauso wenig ein kompetenter Ansprechpartner dafür wie Finanztest. Die meisten dort haben keine Ausbildung, keine IHK-Registrierung, keine Haftung und leider auch keine Ahnung, denn sie richten sich größtenteils nach der Finanztest-Checkliste, die völlig veraltet ist.

  • 1
    Antwort von linagesa linagesa

    ich würde eine gute Unfallversicherung abschließen. bei Berufsunfähigkeitsversicherungen hat man schon oft gelesen, dass die kaum noch was zahlen, wenn es zum Ernstfall kommt. oftmals schließt die Unfallversicherung auch eine Berufsunfähigkeit ein.

    unter http://www.aspect-online.de kannst du Versicherungsvergleich durchführen lassen. ist kostenlos.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Eine Unfallversicherung bezahlt aber nur, wenn eine unfallbedingte dauernde IV bestehen bleibt. Auch die oftmals viel zu teuer angebotene Unfall-Rente greift immer nur nach einem vorausgegangenen Unfall. Deswegen heißt sie ja auch Unfallversicherung. Und was ist bei einer Krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit?? Dann geht er mit seiner Unfall-Rente nämlich leer aus.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    was für ein toller Beitrag ! Du empfiehlst die Absicherung, die 7% aller BU-Fälle abdeckt und die zur einer Zahlung die entgültige Invalidität abwartet was in Extremfall schonmal 18 Monate dauern kann (Bedingungen). Gute Anbieter haben eine Anerkennungsquote im Leistungsfall >90%, höher ist die Anerkennungsquote der Unfallversicherungen auch nicht. Natürlich prüft die BU stärker. Schließlich muss sie ja nicht mal eben 20/50/70.000 auf den Tisch packen, sondern bis zur Rente jeden Monat 1.000/1.500... Und wo bitte schließt eine Unfallversicherung auch eine BU mit ein ? Dann noch der Tip zu einem Online-Vergleichsportal, wo es nur um Preise geht - das ist die Krone auf das Ganze !

    Kommentar von marin80 marin80

    Richtig...Online Online online was für ein blödsinn.....dazu gehört eine proffesionelle Beratung. Bin selber Vertreter und die BU sollte mann sorgfälltig auswählen und nicht das günstigste Angebot nehmen denn im Leistungsfall bekommt man auch alles günstig zurück....

    Kommentar von linagesa linagesalinagesa

    das Problem bei Vertretern ist, dass man sich selbst nie aufraffen kann sich mit dem Thema eingängig zu beschäftigen und sich dann voll und ganz auf den Vertreter verlässt. ich bin mit Vertretern bisher immer auf die Nase gefallen, hab mehr bezahlt als nötig wäre (der Vertreter will ja von was leben) und würde nie mehr etwas über einen Vertreter machen.

    mit eingängiger Recherche, einigen Auskünften bei der Verbraucherzentrale und Stiftung Finanztest bin ich immer gut gefahren und hatte nie Probleme. auch nicht im Leistungsfall.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Selbst wenn man sich aufraffen könnte, hat man weder die Kompetenz noch die Ausbildung, die Details zu verstehen oder die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. BU-Bedingungen versteht man als Normalbürger nicht, gute und richtige Anlage an der Börse kann man als Normalbürger genauso wenig. Schon die Irrtümer bei Haftpflicht und Hausrat zeigen mir täglich, dass allein diese (für augebildete Fachleute) recht einfachen Themen vom Normalbürger nicht verstanden werden. Ich nehme mir auch nicht heraus, Brötchen backen oder ein Auto reparieren zu können. Dazu nehme ich mir Fachleute. Wenn mir das Brötchen nicht schmeckt, muss ich eben paar Bäcker probieren ;-) Ähnlich ei Finanzen. "Mehr bezahlt als nötig wäre" ist immer eine Frage der Auslegung. Welche Deckung zu welchem Preis ? Was stand dahinter ? Welcher Service wurde geboten ? Ich bin auch teurer als die CosmosDirekt oder diese Online-Kfz-Anbieter, das hat aber auch seinen Grund, ohne das der Kunde mehr als nötig bezahlt hätte.

    Ausgerechnet Verbraucherzentrale und Finanztest sind die "beste" fachliche Grundlage für Finanzentscheidungen ;-) Beispiel Finanztest: wer fast drei Jahre nach Abschaffung der abstrakten Verweisung immer noch den Tip gibt, bei Abschluß darauf zu achten und wer jahrelang die schlechten Bedingungen der AachenMünchener als beste BU bewertet hat - den kann ich fachlich einfach nicht ernst nehmen.

  • 1
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    N.S. Bekommt im schlimmstenfall eine Teilerwerbsunfäigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente so du unter drei Stunden Arbeiten kannst

  • 1
    Antwort von mk2906 mk2906

    Die meisten Unfallversicherungen schließen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ein (Ausser Pflicht, Soll, blabla...). Es lassen sich viele gleichzeitig mit einer Art Ansparung kombinieren, das Du auch etwas davon hast wenn nichts passiert was wir hoffen wollen. Ich denke Du solltest Dich wirklich bei Versicherungen informieren - denn die wissen was möglich ist, aber lasse Dir nichts aufschwatzen! MfG

    Kommentar von Schokolade SchokoladeSchokolade

    Nein, Unfallversicherungen schließen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ein, sind ja zwei völlig verschiedene Denkansätze. Die einen zahlen eine Invaliditätssumme bei bleibender Invalidität nach einem Unfall und die anderen zahlen eine Rente, wenn man aufgrund Krankheit, Kräfteverfall oder auch Unfall seine versicherte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Noch so ein toller Beitrag. Welche UV schließt denn bitte eine BU mit ein ? Und diese Ansparung (Beitragsrückgewähr) ist doch gleich die nächste Kundenverkohlung. Ich bezahle ein paar EUR zusätzlich (die in eine Rente gehen), damit ich am Ende mein Geld wiederbekomme ? Haftpflicht, Hausrat, Kfz, rechtsschutz, Risikoleben etc. - bei keiner Versicherung, die Risiken versichert, gibt es Geld zurück. Wieso sollte das bei BU und UV anders sein ?

    Kommentar von mk2906 mk2906mk2906

    Gemeint ist das meistens ein Bundle angeboten wird. Hoffe das nun alle Meckerer zufrieden sind, obwohl beide wissen das es so ist. Am Besten wie ich schrieb bei Versicherung informieren - ich tat es und bin zufrieden, und selbst ernannte Profis etwas kritisch betrachten.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Das "Bundle", wie Du es siehst, sind meist zwei Verträge parallel, denn ich kenne keine UV, die einen BU-Zusatz hat und keine SBU, die einen UV-Zusatz hat. Das hat mit Meckerer nix zu tun, denn es als Experte dann auszudrücken als "Die meisten Unfallversicherungen schließen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine..." ist dann schon sehr unglücklich formuliert ;-) Es gibt natürlich LVs mit BUZ und UZV, aber wer macht denn sowas ??? Selbst ernannte Profis kritisch betrachten ? Darf man nicht sagen, dass man was kann, wenn man was kann ? Ich sag manchen Kunden beim Vergleich, dass ich das nun schon mehr als 10 Jahre mache und die meisten Bedingungen selbst durchgelesen habe und daher weiß, was drin steht. Muss man mich jetzt kritisch betrachten ?

    Kommentar von mk2906 mk2906mk2906

    Das ich Sie als Profi nicht erkannte liegt vermutlich an Ihrer Höflichkeit. Wenn Ihnen die "unklückliche Formulierung" gefällt können Sie sie ja kopieren. Und wenn ich zweimal schon schreibe man soll sich an die Profis wenden, glaube ich ist das ok. Und wer sowas macht? Mein Vater wurde 1931 geboren - ist mitlerweile verstorben - war vor seinem Tod arbeitsunfähig, und schließlich und endlich "Gott sei Dank haben wir es so gemacht".

    Kommentar von ruediger32 ruediger32ruediger32

    Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind legaler Betrug. Finger weg! Versicherung und Vermögensaufbau sind strikt zu trennen. Ich habe mich kürzlich von einer dämlichen Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr getrennt. Meine Eltern haben die damals für mich abgeschlossen. Das ist doch reine Abzocke.

  • 1
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Unfallversicherung wäre drin,Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen nicht, denn die wirst du nicht bekommen,diese kann nur noch wer erhalten wer vor 1961 Geboren wurden

    Kommentar von mk2906 mk2906mk2906

    Ähhm sy - das glaube ich nicht. Wurde 1973 geboren und habe meine 2006 erst abgeschlossen. MfG

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Klar gibt es private Berufsunfähigkeitsverscherungen, was du meinst ist die Tatsache das man über die gesetzliche Rentenversicherung nur noch bei Erwerbsunfähigkeit Geld bekommt. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    @Stadtreinigung, Du hast schon einmal zu diesem Thema absolut falsche Informationen gegeben. Ich würde Dich ganz herzlich bitten bei diesem hochspezialisierten Thema Dich einfach rauszuhalten und die Richtlinien und die Nettiquette zu beachten.

    Richtlinien

    Gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform. Hier bist Du richtig, wenn Du einen Rat suchst oder Deine Erfahrungen, Tipps und Tricks an Andere weitergeben möchtest. Es geht also um Erfahrung, nicht um reines Wissen! Wissenswertes gibt es in Lexika und Lehrbüchern – persönlichen Rat gibt es hier. Gutefrage.net möchte seinen Nutzern möglichst viele gute Fragen und hilfreiche Antworten liefern.

    3) Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.

    Hier sind viele Leute tätig, die diesen Beruf jahrelang gelernt und ausgeübt haben. Fachlich sind Deine Antworten leider total daneben, den Du schmeißt gesetzliche und privatwirtschaftliche Sachen einfach durcheinander.

    Kommentar von marin80 marin80

    Gilt doch nur für die Gesetzliche...oh man oh man

    Es geht hier um eine Private .....liebe Stadtreinigung......du hast grossen Bedarf.....

  • 1
    Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Sinnvoll ist beides, Unfallversicherung ist günstiger (wenn man da so n Kram wie Krankenhaustagegeld und Einzelzimmer rauslässt, sowieso).

    Berufsunfähigkeitversicherung richtet sich nach Alter, mögliche Vorerkrankungen, Risikogruppen etc. Da Du noch sehr jung bist, ist das schon mal prima. Wenn Du beide Versicherungen miteinander koppelst, ist es billiger, als wenn Du es bei zwei Anbietern abschließt.

    Tipp: Du wirst da nach Vorerkrankungen gefragt. Gib dort wirklich ALLES an, was Du jemals hattest. Sei es eine Halsinfektion oder Schmerzen im Knie oder womit Du jemals beim Arzt warst. Denn tritt der Fall mal ein, dass Du die BU in Anspruch nimmst (ist ja schon ab 6 Monate Berufsausfall der Fall), fangen die an in Deiner Krankheitsgeschichte rumzuwühlen und schmeißen Dich dann raus, weil Du denen nicht mitgeteilt hast, dass Du Dir vor 5 Jahren den kleinen Zeh gebrochen hast.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Dieses Kopplungsmärchen geht tatsächlich immer noch um ? In den meisten Fällen Käse, was ich den Kunden auch gern immer wieder aufzeige.

  • 1
    Antwort von Tauzieherin Tauzieherin

    Du kannst eine Unfallversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung in einem abschliessen. Das ist heute sowieso schon gekoppelt und kostet Dich unter 20,-Euro Lieben Gruß, Tauzieherin

    Kommentar von Ontario OntarioOntario

    Hallo Tauzieherin ! Eine vernünftige Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossener Unfallversicherung für 20 Euro im Monat, kann nichts Vernünftiges sein. Da würde ich gerne mal die Ausschlussklauseln lesen wollen. Da steht mit Sicherheit im BUV Vertrag drinnen, dass im Falle einer BUV die Versicherung das Recht hat, nach medizinischer Untersuchung, von dir eine zumutbare Tätigkeit abzuverlangen und die Versicherung ist fein raus. Das kann aber nicht Sinn einer BUV Versicherung sein. Eine BUV muss nicht unbedingt durch einen Unfall eintreten, kann genauso durch eine Erkrankung eintreten und da zahlt keine Unfallversicherung. Empfehlenswert ist, vor Vertragsabschluss die Vertragsinhalte von einer neutralen Stelle überprüfen zuu lasen. Z. B. Verbraucherschutzzentrale. Worin siehst du einen Vorteil, wenn du viele Jahre lang in eine BUV Versicherung eingezahlt hast und du berufsunfähig wirst, die Versicherung aber das Recht hat, dir eine andere Tätigkeit abzuverlangen ? Da hat die Versicherung über Jahre hinweg einen satten Raibach gemacht und du hast am Ende nichts davon. Deshalb kann ich nur vor diesen Billigangeboten warnen, denn im Ernstfall ist das Erwachen gross. Wenn du damit rechnest, dass du eine Rente bekommst, dir aber stattdessen eine andere Tätigkeit zugemutet wird. Lehnst du diese ab, zahlt die BUV Versicherung nichts. So einfach wie das manche hier zum Besten geben, ist es in der Realität nicht. Jede Versicherung versucht zuerst mal alle Möglichkeiten abzuchecken, welche sie von der Leistungspflicht befreien könnte. Das können schon falsche Angaben über Vorerkrankungen im Antrag sein, die eine Leistungspflicht ausschliessen. Man kann zwar eine Unfallversicherung abschliessen, aber einer BUV würde ich den Vorzug geben. Damit sichert man seine Existenzgrundlage ab, so die Vertragsinhalte stimmen.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Er hat als Berufsanfänger mit Sicherheit einen günstigeren Einstieg in der BU, weil viele VR solche speziellen Tarife anbieten. Aber da ist sicherlich für insgesamt unter 20€ entweder keine vernünftige Unfall oder keine vernünftige BU mitversichert. Und eine Unfall-Rente ist kein Ersatz für eine BU-Rente.

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack
    • das ist heute sowieso schon gekoppelt - FALSCH
    • UV + BU kosten Dich unter 20 EUR - zu billig, da ist eins von beiden gar nicht oder viel zu niedrig versichert !
  • 1
    Antwort von Planchet Planchet

    Auf jeden Fall berufsunfahigkeit. Eine Unfallversicherung ist meist eher unnötig aber die Absicherung deiner Arbeitskraft ist existenzsichernd!!!

    Kommentar von Planchet PlanchetPlanchet

    Unfälle sind auch nur zu 12% gründe für Berufsunfähigkeit. Beim Rest wie psychische Krankheiten, gelenkkrankheiten oder anderen Erkrankungen wärest du nicht abgesichert !!!

  • 1
    Antwort von sandrina09 sandrina09

    berufsunfähigkeitsversicherung

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