Ich bin seit Jahren als Beamtin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse. Nun habe ich einen privat versicherten Mann geheiratet und mit ihm zwei gemeinsame Kinder. In der Elternzeit wurde nun sein Gehalt zur Hälfte als mein Einkommen angesehen und daraus der Beitrag berechnet. Jetzt bin ich wieder unterhälftig innerhalb der Elternzeit berufstätig. Berechnungsgrundlage ist jetzt mein Gehalt + sein Gehalt geteilt durch 2. Ist das so richtig? Und wie sieht es aus, wenn ich aus der Elternzeit wieder einsteige? Wird da sein Gehalt immer noch mit reingerechnet? Wer kann mir da Auskunft geben? Oder wo kann ich mich außerhalb meiner gesetzlichen Krankenkasse verlässlich informieren? Danke für Eure Tipps!
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Als Beamtin in der freiwillige gesetzlichen Krankenkasse - wie berechnen sich die Beiträge?
Frage von
liza32
Antworten (1)
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1Antwort von
ramona100ramona100
Versuch es doch einmal hier http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/
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