1

Als Beamtin einmalig kellnern, Nebentätigkeit zwingend anzeigen?

Frage von cherisehd cherisehd

Hallo!

Ich bin Zollbeamtin und möchte am Sonntag einmalig in einem Tennisclub kellnern. MUSS ich die Nebentätigkeit bei meinem Dienstherren anzeigen? Reicht auch mündlich oder muss es schriftlich? Finde darüber nichts in den Rechtgrundlagen.

Danke schonmal für Antworten.

lG

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von crazyrat crazyrat

    Ja, wenn DU dafür Geld bekommst, musst Du es anzeigen. Du hast eine Vereinbarung gegenüber deinem Diestherrn (Finanzminister) unterschrieben.

    Es dürfte, wenn es eine einmalige Sache ist, reichen, wenn Du deinem Vorgesetzten im Personalbüro mitteilst, dass DU einmalig ein wenig Geld bekommen wirst, Wäre es ein regelmäiges Einkommen, so wäre es meldepflichtig.

    Bei einem einmaligen Einsatz werden die wohl beide Augen zudrücken.

  • 1
    Antwort von user735 user735

    Als Beamtin musst Du dem Dienstherrn jede Nebentätigkeit anzeigen. Das reicht auch mündlich. Er muss es genehmigen. Bitte beachte das Zollbeamte eine besondere Aufgabe haben. Die Tätigkeit darf in keiner Weise die Aufgabe berühren.

    Also zwingend vom Dienstherrn das Einverständnis holen.

    mfg

  • 0
    Antwort von user797 user797

    Anzeigen immer. Aber eine einmalie Tätigkeit kann Dir nicht verwehrt werden. es geht dabei ja nicht um das Geld, sondern ob die einmalige Tätigkeit dich in Deinen Pflichten als Beamtin beeinträchtigen würde. Das wäre auf jeden Fall anzunehmen, wenn Du regelmäßig kellnern würdest und so deine Einsatzfähigkeit für die Tätigkeit als Zollbeamtin "schwächen" würdest.

  • 0
    Antwort von Justen222 Justen222

    Wenn es während der Freizeit ist und einmalig dann muss doch nichts sagen?

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Doch, muss sie leider, da sie im Staatsdienst ist.

    Kommentar von user735 user735user735

    ja, aber auch bei anderer Arbeit. Im Staatsdienst ist es aber vorgeschrieben. Gab trotzdem nen DH oben, weil richtig.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Danke, bin übrigens auch im Dienste des Staates tätig.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.