Hallo!
Ich bin Zollbeamtin und möchte am Sonntag einmalig in einem Tennisclub kellnern. MUSS ich die Nebentätigkeit bei meinem Dienstherren anzeigen? Reicht auch mündlich oder muss es schriftlich? Finde darüber nichts in den Rechtgrundlagen.
Danke schonmal für Antworten.
lG
Doch, muss sie leider, da sie im Staatsdienst ist.
ja, aber auch bei anderer Arbeit. Im Staatsdienst ist es aber vorgeschrieben. Gab trotzdem nen DH oben, weil richtig.
Danke, bin übrigens auch im Dienste des Staates tätig.