hallo ich hab mal ne kurze frage mein freund ist unter 25 azubi hat ca 600 euro im monat und würd gern ausziehen... zu hause hält er es kaum aus kann er einfach wohn geld beantragen..und einfach ausziehen... weil ich kenn das von mir nur so unter 25 geht das nich so einfach.. er kommt aus dem saarland
als azubi wohn geld beantragen
Antworten (8)
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Hoppel1961Hoppel1961
Wie nicht anders zu erwarten auch hier ausschließlich falsche Antworten, die von wenig Ahnung zeugen :-( Bei der ARGE nachzufragen bringt überhaupt nichts, weil Azubis keinen Anspruch auf ALG II haben. Was also soll der Azubi dort? Wohngeld gibt es ebenfalls nicht, sofern es sich um die Erstausbildung handelt. Dann nämlich besteht dem Grunde nach Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (--> www.lehreundgeld.de), welcher einen Anspruch auf Wohngeld ausschließt. Erst wenn BAB auch tatsächlich bezogen wird, kann u.U. die Mietbeihilfe in Betracht kommen, die tatsächlich von der ARGE genehmigt wird. Und schließlich zum Kindergeld: ihm steht es nicht zu, wie hier so einfach behauptet wird. Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung der Eltern. Was dem Auszubildenden zusteht, ist Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes, was aber nicht unbedingt in Bar, sondern auch als Naturalien entrichtet werden kann.
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JauntyJaunty
Mein Neffe ist vor 3 Monaten von zu Hause ausgezogen, bekommt Wohngeld und Kindergeld bis er 25 J ist.
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Mona09Mona09
Er kann ausziehen und auch Wohngeld beantragen. Ihm steht auch sein Kindergeld bis zum 25 Lebensjahr zu wenn er in der Ausbildung ist.
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RainbowmanRainbowman
zu Antwort von hoppel1961:
Perfekt! Und als einzige wirklich richtig.
Ergänzung: Wenn es sich nicht um eine förderungsfähige Ausbildung handelt, z.B. als Beamter z.A., dann kann man auch als Azubi Wohngeld beantragen.
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esperadoesperado
Bei der ARGE beantragen, falls Absage hier evtl. nachhaken: http://www.mehr-hartz-iv.de/haeufige-fehler.html , oder eben beim BA!
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manni002manni002
wohngeld wird auf dem bezirksamt gestellt die arge hat damit nichts mehr zu tun das ist neu
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Wie kann man nur eine so offensichtlich falsche Antwort als "hilfreich" bewerten???
Warum falsch? Ich bin mit 18 ausgezogen und habe Wohngeld und Kindergeld bekommen.