Muss man als azubi samstags arbeiten wie sind die regeln???
Als AZUBI Samstang arbeiten?
Antworten (13)
-
1Antwort von
bitmapbitmap
Kommt aufs Alter und die vertragliche Regelung an. Und es wäre auch ganz interessant, um welchen Beruf es geht.
-
0Antwort von
AlexanderGrafAlexanderGraf
Eigentlich ist die Frage lustig. Du machst diese Ausbildung und weißt nicht, wie es später im Beruf mal aussehen wird. Wenn der Server am Sonntag 03.00 Uhr morgens abkackt und du grad besoffen in der Disko sitzt und du der einzige Checker bist, der das Problem lösen kann, dann rufen die dich an!
-
0Antwort von
Siam1Siam1
>>>>>Arbeitszeit für Volljährige Bei der Arbeitszeit für Volljährige gilt das Arbeitsrecht für Erwachsene. Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
"Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings gibt es hier viele Ausnahmen..."
>>>>Arbeitszeit für Minderjährige Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Minderjährige dürfen am Samstag und am Sonntag nicht arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn Minderjährige am Samstag oder Sonntag arbeiten, steht ihnen in der selben Woche ein Ersatzruhetag zu.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html
-
-
0Antwort von
diemama40diemama40
unsere dürfen sogar am sonntag arbeiten.. wollt ihr eure Ausbildung gleich geschenkt bekommen?
-
0Antwort von
cheezycheezy
Da du über 18 bist, greift bei dir das normale Arbeitsschutzgesetz. Demnach darfst du an allen üblichen Tagen deiner Branche beschäftigt werden, darfst aber nicht über 40 Stunden/Woche kommen
Kommentar von
msdigital87 komme ich aber und mein chef will mir keinen ausgleich geben
Kommentar von
cheezycheezy habt ihr ne Auszubildenenvertretung oder einen Betriebsrat? Dann wende dich mal an den. Ansonsten knall deinem Chef das Gesetz auf dem Tisch und weise ihn freundlich darauf hin, dass er gegen das Gesetz verstößt
Kommentar von
bitmapbitmap ''darfst aber nicht über 40 Stunden/Woche kommen''
Das seh ich anders.
''Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.'' (Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73351.htm)
Werktage = alle Tage außer Sonn- und Feiertage, d.h. in der normalen Woche 6x8 h = 48 Stunden, nicht 40.
Kommentar von
cheezycheezy (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
(3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.
Kommentar von
bitmapbitmap Und was hat das jetzt mit Arbeiten am Samstag zu tun?
Kommentar von
cheezycheezy upps..sorry..hab mich in deinem Kommentar verlesen
Kommentar von
cheezycheezy es gibt aber berufsfelderabhängige Abweichungen. Aber da fällt er nicht rein
-
0Antwort von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Wenn Du über 18 bist, kann Dich Dein Arbeitgeber grundsätzlich zu jeder Zeit einsetzen, so wie er es für richtig findet.
-
-
0Antwort von
Hammerwerfer Als Bäcker- oder Konditorlehrling ist das die Regel
-
0Antwort von
ChibiMassacreChibiMassacre
Im Supermarkt sehe ich die Azubis auch am Wochenende arbeiten.
-
0Antwort von
gremlingremlin
und was steht in deinem Ausbildungsvertrag?
Kommentar von
msdigital87 40 Tage i der woche
Kommentar von
SUNFRIEND4SUNFRIEND4 was für Wochen habt Ihr denn?
Kommentar von
quarkbeerequarkbeere na dann brauchst du dich leider nicht wundern. also nehme ich doch mal stark an,dass du im gastronomiebereich tätig bist.
Kommentar von
msdigital87 ne edv
Kommentar von
diemama40diemama40 goeil 40 tage in der woche..hier in niedersachsen habn unsere gott sei dank nur 7 tage he he..umziehen
-
0Antwort von
quelleopelquelleopel
Gucks Du: Jugendschutzgesetzt
Kommentar von
cheezycheezy das greift bei diesem User nicht mehr. Der User ist über 18
Kommentar von
AndokaiAndokai Korrektur: Jugend-Arbeitsschutz-Gesetz. Jugendschutzgesetz betrifft so Sachen wie Alkohol, Zigaretten und vieles mehr... :-) Schönen Abend noch. Gruß A.
-
0Antwort von
quarkbeerequarkbeere
kommt auf das berufsfeld an.. in der gastronomie ist das normal... wo arbeitest du denn?
Kommentar von
msdigital87 EDV abteilung
Fachinformatiker
Danke für die umfangreiche Antwort. Sehr informativ.
Da du scheinabr über 18 bist, gilt für dich das Arbeitszeitgesetz http://www.buzer.de/gesetz/5320/index.htm und da ist werktägliches arbeiten erlaubt (auch der Samstag ist ein Werktag). Über deine vertraglichen Vereinbarungen, hab ich bei deiner Informationsflut nichts finden können, also kann man nicht sicher sagen, ob du Samstags arbeiten musst oder nicht.