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Als Azubi nicht Krankenversichert! Darf ich denn jetzt noch arbeiten gehen?

Frage von CatLin89 CatLin89

Hallo,

ich brauche dringend mal eure Meinung zum folgenden Thema:

also ich bin Azubi im 2. Lehrjahr als Bäckereifachverkäuferin. Mit meinem Chef verstehe ich mich so naja... und unsere Filliale schließt Ende August und ich werde dann in eine andere Filliale untergebracht. Mein Chef hat inzwischen einen neuen Laden eröffnet und arbeitet gar nicht mehr bei uns im Geschäft. Jetzt habe ich gestern Nachmittag einen Brief bekommen von meiner Krankenkasse, wo drin stand, dass ich seit dem 30.06.09 nicht mehr da versichert bin. Ich wusste davon überhaupt nichts, da auf meiner Abrechnung drauf stand, dass die Beiträge angeblich bezahlt wurden. Allerdings bin ich bei meinem Chef nicht so sicher, ob es auch wirklich der Fall ist, da er mir den letzten Lohn, ohne Vorwarnung, um 10% gekürzt hat.

Darf ich denn jetzt noch zur Arbeit gehen, obwohl ich als Azubi nicht versichert bin? Kann auch erst Montag da anrufen bei der Krankenkasse, da die übers WE ja nicht arbeiten.

Achja und meinem Chef habe ich auch schon gefragt, wieso ich nicht mehr KV bin, doch der blockt nur ab und meint er hätte momentan soviel zutun und Stress in seinem neuen Geschäft :(((

brauche schnellstens einen Tipp :(

Danke schonmal im Vorraus

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Antworten (9)

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    du bist krankenversicherungspflichtig und kannst nicht unversichert sein. wenn dein chef dich einfach abmeldet oder die beiträge nicht zahlt, macht er sich strafbar!!

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    Antwort von TawaGirl TawaGirl

    Da von Deinem Lohn noch KV-Beiträge abgezogen wurden warst Du in dem guten Glauben, dass Du noch versichert bist. Ich würde am Montag direkt mit Deiner Abrechnung zur Krankenkasse gehen. Würde das aber dem Chef mitteilen und nicht einfach so der Arbeit fern bleiben. Die Krankenkasse wird sich dann direkt an Deinen Chef wenden. Du brauchst unbedingt eine schriftliche Bestätigung Deiner Krankenkasse, dass Du dort auch weiterhin versichert bist. Durch das Schreiben der Krankenkasse verliert Deine Krankenkassenkarte die Gültigkeit und das kann bei einem Arztbesuch ungeahnte Folgen haben. Daher ist es wichtig, dass Du direkt mit Deiner Krankenkasse sprichst. Nicht nur telefonisch, nachher kann sich dort keiner an Deinen Anruf erinnern. LG TawaGirl

    Kommentar von CatLin89 CatLin89

    das problem ist, dass ich mich am Donnerstag krankschreiben musste, aufgrund einer sehnenscheidenentzündung und muss erst Donnerstag wieder zur Arbeit. An dem Tag wusste ich nichteinmal,dass ich nicht mehr KV bin. Der Brief kam erst zwei Tage später :(

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    Antwort von Rennsemml2 Rennsemml2

    Ich rate Dir dringend, sofort am Montag bei der KK anzurufen. Das hört sich für mich nämlich so an, daß Dein Chef zwar die Löhne bezahlt hat, aber die Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt hat!!! Was steht denn auf Deinen Lohnabrechnungen drauf? Sind die Abzüge für den AG aufgeführt?

    Ansonsten erstatte sofort (am besten schriftlich) eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft.

    Kommentar von CatLin89 CatLin89

    also auf meiner Abrechnung steht, dass das Geld für die KV abgezogen wurde...aber er muss das Geld ja schon für sich einbehalten haben, hätte ja sonst nicht den Brief von der KV bekommen. Ich finde es einfach nur dreist was er da abzieht..

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Er hat die Beiträge zu deiner KV nicht abgeführt. Ruf Montag die KK an und wenn die IHK für dich zuständig ist, auch dort. Laß dir erklären, wie du weiter vorgehst. Er darf dir den Lohn nicht um 10% kürzen. Das, was im Vertrag steht ist gültig, + evtl. Erhöhungen.

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    Antwort von Rambaldo Rambaldo

    Hallo, als erstes deinen alten Chef schriftlich auf das "Versäumnis" aufmerksam machen. Dann mit der Krankenkasse sprechen und denen mitteilen, das Dir die Beiträge abgezogen wurden, aber dein Chef Sie wohl nicht überwiesen hat. Mit deiner Versicherung schriftlich vereinbaren unter welchen Umständen du weiter versichert bleiben kannst.

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    Antwort von regideur regideur

    Du bist auf Arbeit in jedem Fall über die Berufsgenossenschaft versichert. Teile Deiner Krankenkasse mit das die Beiträge von Deinem Lohn abgezogen wurden und sie sollen sich an Deinen Arbeitgeber wenden.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Bei einem Arbeitsunfall ist sie über die Berufsgenossenschaft versichert. Aber was ist, wenn sie sich jetzt am Wochenende das Bein bricht, oder eine Blinddarmentzündung bekommt oder auch nur Zahnschmerzen? Der Arbeitgeber ist echt heftig und sie soll das alles schnellstens klären.

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Streng genommen ist sie als Arbeitnehmer auch dann versichert. Die Beiträge wurden ihr ja abgezogen. Der Arbeitgeber hat aber Schulden bei der Krankenkasse.

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    ungewöhnlich ist auch das die versicherte person angeschrieben wurde, denn solange sie vom arbeitgeber nicht abgemeldet wurde wendet sich die krankenkasse immer an der arbeitgeber, notfalls wird sogar ein vollstreckungsbescheid gegen den arbeitgeber erlassen

    Kommentar von regideur regideurregideur

    So kenne ich das auch! Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Beiträge abzuführen und somit auch der 1. Ansprechpartner für die Versicherung.

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    auch dann ist der fragesteller krankenversichert. die versicherungen haben eine gesetzliche nachversicherungspflicht, auch ohne beitragszahlung.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Ich befürchte der Chef hat sie abgemeldet. Daher ja auch meine Empfehlung, das mit der Krankenkasse und der IHK zu klären. Würde mich sehr interessieren, wie sich das klärt.

    Kommentar von regideur regideurregideur

    Wenn er sie abgemeldet hat aber dennoch KK-Beiträge vom Lohn abzieht ist das Betrug... Währe wirklich sehr interessant wie das ausgeht.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Das wäre in der Tat Betrug. Aber eine andere sinnvolle Erklärung fällt mir nicht ein, außer dass die KK einen Fehler gemacht hat. Und das soll sie gleich Montag früh klären. Ich hoffe, sie löst die Geschichte noch auf.

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    Antwort von aschaub aschaub

    Dein Chef darf Dich nicht bei Deiner Krankenkasse abmelden solange Du in der Ausbildung bist. Gekündigt hat er Dir ja nicht, ober? Rufe am Montag unbedingt so früh wie möglich bei Deiner Krankenkasse an und kläre mit denen den Sachverhalt. Und wenn er wirklich Deine Krankenversicherung gekündigt hat und das kein Irrtum ist (.....?) dann rufe bei der zuständigen IHK an und frage nach, was Du jetzt tun sollst. Die haben die "Oberaufsicht" über Auszubildende und die Ausbildungsbetriebe. Mehr fällt mir dazu jetzt nicht ein, ich bin relativ sprachlos.

    Kommentar von CatLin89 CatLin89

    Danke euch allen :) ich werde aufjedenfall da Montag anrufen. Bin mal gespannt wie das ausgeht, kann so ja nicht arbeiten gehen ohne KV. Ich werde euch dann berichten wie es ausgegangen ist ;)

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Darüber würde ich mich sehr freuen. Wünsche Dir ein schönes Wochenende und drücke Dir die Daumen!!

    Kommentar von CatLin89 CatLin89

    so, habe nun bei der KV angerufen und danach bei der IHK. Wie sich herausgestellt hat, hat mein Chef tatsächlich keine Beiträge mehr bezahlt und das seit mehr als 4 Monaten. Natürlich habe ich auch mit ihm gesprochen und wie nicht anders erwartet hat er sich dumm gestellt und meinte nur, dass ich mich doch selber darum kümmern sollte. Das war echt die Höhe! Mir als seine Azubine zu sagen ich sollte mich um meine KV selber kümmern? gehts noch? gg mich selber darum gekümmert habe ich nun auch :D er hat nu ne strafanzeige am hals :D und wegen der 10% gehaltkürzung....naja er muss mir nun die urlaubstage, die ich bei ihm noch habe (10 UT) vergüten und zwar nicht nach dem Std.Lohn eines Azubis, sondern nach dem Std.Lohn einer ausgelernten Arbeitskraft. Das wären dann in meinem Fall um und bei 360€ :) tja, da hat er diesmal den kürzeren gezogen ;) Vielen Dank nochmals an euch alle für die vielen tipps und beiträge :-*

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Das finde ich doch richtig gut !! Herzlichen Glückwunsch und Dir für die Zukunft alles Gute!!

    LG, Andrea

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    Antwort von mainstream mainstream

    ich würd das mal mit deinem chef klären .... kannst ihn auch ganz klar sagen das er sich strafbar macht wenn er dich nicht versichert

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    Antwort von marlylie marlylie

    grundsätzlich muss dein chef dich als azubi krankenversichern. um genaueres zu erfahren, frage doch mal bei der krankenkasse nach, ob du bei hr von einer anderen krankenkasse abgemeldet wurdest, denn chef´s können ihre angestellten bei günstigeren kassen versichern, wobei er "eigentlich" dich davon informieren müsste.

    und dränge auf eine aussage deines chefs- auch wenn er noch so viel stress hat, denn wenn er da schindluder treibt (dir geld abzieht, aber nicht für kassenbeiträge verwendet) kannst du ihm ganz schön ärger über die berufgsgenossenschaft machen. lg

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    kein arbeitgeber darf ohne zustimmung des AN die krankenkasse wechseln.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Richtig!

    Kommentar von CatLin89 CatLin89

    eben. er hätte ja wenigsten mir telefonisch, dass mitteilen können. Aber seitdem er sein neues Geschäft hat und nur noch bis Ende August bei uns in der Filliale der Chef ist, kümmert er sich gar nicht mehr um solche Dinge.

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