Wer kann mir diese Fragen bitte beantworten. Habe mitlerweile drei verschiedene Antworten erhalten und weiß immer noch nicht was nun RECHT ist.
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Als Autoverkäufer und Provisonsempfänger habe ich welche Insolvenzgeld berechnungsgrundlage? Und wek
Frage von
Abnoe
Antworten (1)
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0Antwort von
DerHansDerHans
Alle Gehaltsbestandteile, die zur Sozialversicherung heran gezogen werden, gelten auch für die Berechnung von Entgeltersatzleistungen. Dazu gehört dann auch das Insolvenzgeld (Konkursausfallgeld). Wenn du natürlich Provisionen nebenbei kassiert hast, zählen sie nicht.
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